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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AE und befristete Arbeitsstelle
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Beitrag begonnen von Riana am 15.09.2010 um 14:55:41

Titel: AE und befristete Arbeitsstelle
Beitrag von Riana am 15.09.2010 um 14:55:41
Hallo Ihr Lieben,

mein Mann bekommt am 24.09.2010 seine AE. Er hat dann einen Job in Aussicht ab dem 01.04.2011 bis 31.12.2011 im Gastronomiegewerbe mit Tarifvertrag und dem Versprechen, ihn jedes Jahr wieder für die gleiche Zeit einzustellen.

Wie sähe es jetzt aus mit der unbefristeten AE? Mir wurde erzählt, daß er mindestens ein Jahr durchgehend gearbeitet haben muß und keine Bezüge vom Staat erhalten darf. Und wie sieht es aus, wenn er von Januar bis März arbeitslos ist? Bekommt er dann Arbeitslosengeld oder muß er hier auch ein Jahr komplett durchgearbeitet haben?

Dieser Job wäre einfach das Beste, was ihm hier passieren kann. Direkter Einstieg in ein 3-Sterne-Hotel mit Tarifvertrag und eventueller späterer Vollübernahme. Deshalb würde er den gerne nehmen, nur müssen wir ja auch die Konsequenzen bedenken.

Freue mich auf Eure Antworten....

Titel: Re: AE und befristete Arbeitsstelle
Beitrag von schweitzer am 15.09.2010 um 15:41:17
Hallo Riana,

ganz so einfach, wie Deine Vermutungen klingen, ist es nicht - wir müssen sortieren:

Bekommt Dein Mann (er ist auch Tunesier?) jetzt am 24.09. erstmalig eine AE oder hat er schon länger eine? Welche AE bekommt er (Nach welchem § des AufenthG ), bzw. welche hatte er in der Vergangenheit?

Welche AE hast Du? Und bist Du mit Deiner AE berechtigt zu arbeiten?

Wenn ich all das weiß, können ich oder andere Dir Näheres und Konkreteres schreiben.

=schweitzer=

Titel: Re: AE und befristete Arbeitsstelle
Beitrag von Riana am 15.09.2010 um 15:50:26
Hallo,

ich bin deutsche Staatsbürgerin. Ja, mein Zukünftiger ist Tunesier. er bekommt seine AE wegen unserer Hochzeit am 23.09.. Laut AE bekommt er diese auch gleich für drei Jahre und auch die Arbeitserlaubnis....

LG

Titel: Re: AE und befristete Arbeitsstelle
Beitrag von schweitzer am 15.09.2010 um 16:03:16

Riana schrieb am 15.09.2010 um 15:50:26:
ich bin deutsche Staatsbürgerin


In Deinem Profil steht : tunesisch - Magst Du das bitte mal ändern, Riana, das verwirrt sonst.

Aber zu Deiner Ausgangsfrage zurück:

Dein Mann kann frühestens nach drei Jahren AE, die er jetzt auf der Grundlage der rechtmäßigen Ehe mit Dir als deutscher Staatsbürgerin gemäß § 28 (1) Nr. 1 AufenthG bekommen wird, eine (unbefristete) NE erhalten - Das ist schon eine Privilegierung gegenüber anderen Ausländern, denn regelmäßig gibt es eine NE erst nach 5jährigem rechtmäßigem Aufenthalt.

Für ihn würde aber (weiteren rechtmäßigen Bestand der Ehe in familiärer Gemeinschaft vorausgesetzt) die NE nach § 28 (2) AufenthG erteilt werden. - Bedingung wäre (nachhaltig) gesicherter Lebensunterhalt durch ihn, durch Dich oder durch Eurer beider Arbeit.

Früher ist der Erhalt einer (unbefristeten) NE definitiv nicht möglich, wer Dir da was anderes erzählt hat, hatte keine Ahnung oder hat irgendwelche Zusammenhänge verwechselt, die so nicht zusammen gehören.

Auch bereits nach drei Jahren wäre für ihn (ebenfalls Bestand der Ehe in der genannten Weise vorausgesetzt) unter Beachtung der entsprechenden Konditionen, der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit möglich.

Soweit zu diesem Fragenkomplex.

Aber Du hattest noch eine andere:


Riana schrieb am 15.09.2010 um 14:55:41:
Bekommt er dann Arbeitslosengeld oder muß er hier auch ein Jahr komplett durchgearbeitet haben?


ALG I gibt es erst, wenn man mindestens 12 Monate hintereinander in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet hat.


=schweitzer=


P.S. - Nicht "erschrecken"   ;) -ich verschiebe den thread jetzt noch in ein passenderes Unterforum, denn es geht ja hier nicht um Fragen nach einem Aufenthalt wegen Arbeit, Studium usw.

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