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Beitrag begonnen von Johny am 13.09.2010 um 16:40:38

Titel: Aufenthaltserlaubnis nach dem Studium
Beitrag von Johny am 13.09.2010 um 16:40:38
Hallo,

ich habe mein Studium (Master Osteuropastudien-Schwerpunkt Wirtschaft) in Februar 2010 abgeschlossen und jetzt habe ich eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche  nach § 16  (4) AufenthG bis zum Februar 2011. Ich habe bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis von ABH - Berlin zwei  Formulare bekommen: 1. Stellenbeschreibung und 2. Antrag auf Erlaubnis einer Beschaftigung (unselbststandige Erwerbstatigkeit), die der Zustimmung der Budesagentur fur Arbeit bedarf.

Momentan arbeite ich auf Honorarbasis (Werkvertrag) und suche ich eine ständige und langfristige Beschäftigung.

Ich habe ein Paar Fragen:

1. Sind alle Arbeitsplätze (Stellenangebote) fur mich als Ausländer aus Mazedonien (nicht EU) frei zugänglich in ganz Deutschland oder nicht?

2. Was bedeutet "Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf"? Kann die Bundesagentur für Arbeit eventuell nicht zustimmen?

3. Gibt es andere Bedingungen, die ich erfüllen muss, um die Aufenthaltserlaubnis weiter zu verlangen, nach Februar 2011? Soll ich nur eine Beschäftigung, die mit Arbeitsvertrag abgeschlossen ist, suchen oder muss nicht unbedingt sein? Soll ich einen Mindestlohn/Gehalt pro Monat verdienen (z.B. 600, 1000 oder 1500 EUR, netto oder brutto)? Soll meine Beschäftigung in Verbindung mit meinen Hochschulabschluss (Osteuropastudein - Wirtschaft ) sein oder nicht?

Vielen Dank und Viele Grüße, Johny






Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis nach dem Studium
Beitrag von reinhard am 13.09.2010 um 17:01:49

Johny schrieb am 13.09.2010 um 16:40:38:
1. Sind alle Arbeitsplätze (Stellenangebote) fur mich als Ausländer aus Mazedonien (nicht EU) frei zugänglich in ganz Deutschland oder nicht?


Ja, wenn Sie Deinem Abschluss entsprechen.


Zitat:
2. Was bedeutet "Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf"? Kann die Bundesagentur für Arbeit eventuell nicht zustimmen?


Sie stimmt nicht zu, wenn Du besonders schlechte Arbeitsbedingungen ausmachst, nur um die Stelle zu kriegen. Wenn alle anderen 3000 Euro kriegen und 40 Stunden arbeiten, darfst Du keinen Arbeitsvertrag mit 2000 Euro und 50 Stunden abmachen. Das lehnt die Agentur ab.


Zitat:
3. Gibt es andere Bedingungen, die ich erfüllen muss, um die Aufenthaltserlaubnis weiter zu verlangen, nach Februar 2011? Soll ich nur eine Beschäftigung, die mit Arbeitsvertrag abgeschlossen ist, suchen oder muss nicht unbedingt sein? Soll ich einen Mindestlohn/Gehalt pro Monat verdienen (z.B. 600, 1000 oder 1500 EUR, netto oder brutto)? Soll meine Beschäftigung in Verbindung mit meinen Hochschulabschluss (Osteuropastudein - Wirtschaft ) sein oder nicht?


Du kannst die AE nicht verlängern - Arbeitsvertrag mit neuer AE oder Ausreise.

Der Arbeitsvertrag muss deinem Abschluss entsprechen und Du musst Deinen Lebensunterhalt alleine sichern können. Also unter 800 bis 1000 Euro netto sollte es nicht sein.

Die verschiedenen Ausländerbehörden haben verschiedene Bedingungen, was sie akzeptieren – in Emden ist es einfacher als in München. Du musst jeweils mit dem Arbeitsvertrag in der Hand die Ausländerbehörde, die zuständig wäre, fragen.

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