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Beitrag begonnen von Zaur am 12.09.2010 um 15:31:11

Titel: Aufenthalts und Visum
Beitrag von Zaur am 12.09.2010 um 15:31:11
Hallo an alle.
Ich habe eine Frage,
Wenn man einen Deutsche Aufenthalts hat und befindet sich in Deutschland,
muss man Visum für untergenannten Länder kaufen? sagen wir mit Aserbaidschanischem Reisepass.
  zb Spiel  nach - " England- Amerika-Kanada-Australien". 
 

Titel: Re: Aufenthalts und Visum
Beitrag von reinhard am 12.09.2010 um 16:09:55

Lev Nikolajewitsch Tolstoj schrieb am 12.09.2010 um 15:31:11:
Wenn man einen Deutsche Aufenthalts hat und befindet sich in Deutschland,
muss man Visum für untergenannten Länder kaufen? sagen wir mit Aserbaidschanischem Reisepass.
  zb Spiel  nach - " England- Amerika-Kanada-Australien". 
 


Mit "kaufen" meinst Du beantragen und die Gebühr bezahlen?

Ja, klar. Die deutsche AE hilft Dir auch: Wärst Du in Aserbaidschan, würde man ja kritisch fragen, ob Du denn nach dem Besuch zurückkehrst.

Wenn Du eine deutsche AE ist, sind in der Regel die Botschaften der Länder in Deutschland für die zuständig (Konsulat, je nach Bundesland nicht immer in Berlin!). Und Deine deutsche AE hilft Dir sehr, weil die leichter glauben, dass Du auch (nach Deutschland) zurückkehrst.

Titel: Re: Aufenthalts und Visum
Beitrag von Zaur am 12.09.2010 um 17:30:15
Danke schön, natürlich meinte ich beantragen also auf jedenfalls muss man bezahlen.  :)


Titel: Re: Aufenthalts und Visum
Beitrag von steini007 am 13.09.2010 um 00:43:05

Lev Nikolajewitsch Tolstoj schrieb am 12.09.2010 um 15:31:11:
zb Spielnach - " England

Ob du hier ein Visum braucht oder nicht, hängt auch davon ab, ob man eine AE zum deutschen Ehepartner/Kind hat und mit ihm zusammen zu Besuchszwecken nach England reist.

Wenn man den Nachweis erbringen kann, dass man ein Angehöriger eines EU-Bürgers ist und gemeinsam einreist, bräuchtest du kein Visum. Wenn man mit dem Flugzeug fliegen möchte, empfiehlt es sich aber, das Visum bei der Botschaft zu beantragen, da das Flughafenpersonal nicht immer über die Freizügigkeit von Angehörigen von EU-Bürgern Bescheid weiß, dass eine gemeinsame Einreise mit dem EU-Bürger visumsfrei möglich ist.

Das Visum wäre auch kostenlos zu erteilen.

Titel: Re: Aufenthalts und Visum
Beitrag von stefo am 13.09.2010 um 14:34:51

steini007 schrieb am 13.09.2010 um 00:43:05:
Ob du hier ein Visum braucht oder nicht, hängt auch davon ab, ob man eine AE zum deutschen Ehepartner/Kind hat und mit ihm zusammen zu Besuchszwecken nach England reist.

Wenn man den Nachweis erbringen kann, dass man ein Angehöriger eines EU-Bürgers ist und gemeinsam einreist, bräuchtest du kein Visum. Wenn man mit dem Flugzeug fliegen möchte, empfiehlt es sich aber, das Visum bei der Botschaft zu beantragen, da das Flughafenpersonal nicht immer über die Freizügigkeit von Angehörigen von EU-Bürgern Bescheid weiß, dass eine gemeinsame Einreise mit dem EU-Bürger visumsfrei möglich ist.


Bist du da ganz sicher? Soweit ich weiß, braucht der Ehegatte eines Deutschen das sog. EEA Family Permit, welches im Voraus beantragt werden muss.

Titel: Re: Aufenthalts und Visum
Beitrag von Mustermann am 13.09.2010 um 16:12:59
Steine meint die Möglichkeit nach §5(4) der Richtlinie

Britische Umsetzung: Regulation 11(4)

Dass die Möglichkeit völlig umgesetzt wurde (anders als im deutschen FreizügG/EU), heißt aber leider nicht, dass die Sache immer unproblematisch ist.

Ist man unterwegs mit einem EU-Ehegatten und der Heiratsurkunde (original und ggf englische Übersetzung mitbringen), klappt es im Regelfall.

Als Elternteil eines Unionsbürgers (also mit dem Kind; ohne den Ehegatten) müssten ferner die Bedingungen von EuGH Chen nachgewiesen werden, nämlich ausreichende Mittel, und ich rate davon ab, dass bei der Einreise zu versuchen.

Am einfachsten ist es, das EEA FP zu beantragen.


steini007 schrieb am 13.09.2010 um 00:43:05:
da das Flughafenpersonal nicht immer über die Freizügigkeit von Angehörigen von EU-Bürgern Bescheid weiß


Nie weiß. Und gingen ein großes Risiko ein - dürfte die Person nicht nach GB einreisen, würde die Fluggesellschaft haften, sie dürften die Person nämlich gar nicht mitnehmen, ob sie um §5(4) der Richtlinie wissen oder nicht.

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