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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Schlussanfrage bei der Ausländerbehörde vor Aushändigung der Einbürgerungserkunde
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Beitrag begonnen von minoucha am 10.09.2010 um 15:14:04

Titel: Schlussanfrage bei der Ausländerbehörde vor Aushändigung der Einbürgerungserkunde
Beitrag von minoucha am 10.09.2010 um 15:14:04
Was wird noch bei der Schlussanfrage bei der Ausländerbehörde vor Aushändigung der Einbürgerungserkunde geprüft bzw. was wonach wird noch gefragt und wie lang dauert das ganze?

Vielen Dank.

minoucha.

Titel: Re: Schlussanfrage bei der Ausländerbehörde vor Aushändigung der Einbürgerungserkunde
Beitrag von Blaise am 13.09.2010 um 17:10:22
Hallo,

sichere Auskunft erhältst Du wohl nur von der zuständigen Behörde. Je nach Rechtsgrundlage könnten Ausländerbehörde, Meldebehörde, Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz und Sozialhilfeträge gefragt werden.

Die Dauer ist sehr unterschiedlich, es könnten Zeiten zwischen 4 und 12 Wochen sein. Wie gesagt, frage die zuständige Behörde - die müssten es am besten wissen.

Titel: Re: Schlussanfrage bei der Ausländerbehörde vor Aushändigung der Einbürgerungserkunde
Beitrag von minoucha am 13.09.2010 um 22:17:13
Hallo,

aber diese Anfragen wurden bereits gemacht und beantwortet, deswegen wurde den Gebührenbescheid zugesandet und die Urkunde gefertigt! Ich verstehe nur nicht warum wieder vor der Aushändigung noch eine Anfrage gemacht werden soll?!

minoucha.

Titel: Re: Schlussanfrage bei der Ausländerbehörde vor Aushändigung der Einbürgerungserkunde
Beitrag von fons am 13.09.2010 um 22:37:50
Siehe Ergebnis vom Chat eben: wir auch nicht so ganz.
Aber da gibt es eben lokal diverse Unterschiede in der
Verfahrenspraxis.

Unnerm Strich würd ich mir keine Sorgen machen.

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