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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Mit deutscher AE (Studium) 6 Monate in die Schweiz --> Projektarbeit
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Beitrag begonnen von Anachi am 08.09.2010 um 22:27:59

Titel: Mit deutscher AE (Studium) 6 Monate in die Schweiz --> Projektarbeit
Beitrag von Anachi am 08.09.2010 um 22:27:59
Hallo Zusammen!

Ich war mir nicht ganz sicher, in welches Unterforum es passt, weil es sich wohl eher um Schweizer Recht handelt...aber vielleicht hat ja trotzdem jemand eine Antwort oder einen Link für mich.

Jemand aus einem Drittstaat studiert in Deutschland und ist im Besitz einer AE zum Zweck des Studiums. Nun hat er ein Projektangebot in der Schweiz bekommen, um dort seine Masterarbeit zu schreiben. Er muss allerdings schon am 01.10. anfangen, wenn er das Angebot annimmt. (--> noch 3 Wochen)

Laut seinen Erkundigungen dauert die Ausstellung des Studentenvisums für die Schweiz ca. 6-8 Wochen, also zu lange.

Besteht die Möglichkeit, dass er erstmal dort einreist und sich dann vor Ort an die zuständige "ABH" (Ich weiss nicht wie das dort heisst) wendet?
Ich konnte ihm die Frage nicht beantworten, vermute aber, dass er ohne das korrekte Visum nicht mit seiner Projektarbeit beginnen darf.

Konkret geht es um Zürich, leider konnte ich auf der Seite des Migrationsamtes Zürich keine Informationen finden, die einen studentischen Aufenthalt betreffen.

Titel: Re: Mit deutscher AE (Studium) 6 Monate in die Schweiz --> Projektarbeit
Beitrag von Mustermann am 08.09.2010 um 23:18:21

Anachi schrieb am 08.09.2010 um 22:27:59:
leider konnte ich auf der Seite des Migrationsamtes Zürich keine Informationen finden, die einen studentischen Aufenthalt betreffen. 


Stimmt leider, aber die wichtigsten Rechtsquellen sind das Ausländergesetz AuG sowie die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, VZAE


Anachi schrieb am 08.09.2010 um 22:27:59:
Besteht die Möglichkeit, dass er erstmal dort einreist und sich dann vor Ort an die zuständige "ABH" (Ich weiss nicht wie das dort heisst) wendet?


Eben das kantonale Migrationsamt. Es kann im Rahmen des Ermessens möglich sein, eine Aufenthalsbewilligung während eines Besuches zu beantragen (visumfrei oder mit der gültigen deutschen AE) aber die Entscheidung muss grundsätzlich im Ausland abgewartet werden. Eine Fiktionsbescheinigung deutscher Art gibt es nicht, Schengen-D Visa mit dem Vermerk "gilt als Aufenthaltsbewilligung" kann es geben, aber außerhalb des Schengenraums erteilt. In dieser Situation weiß ich nicht, ob es möglich ist, am besten die Behörde fragen.

Zu prüfen wäre auch, ob die deutsche AE erlischt, dadurch dass der Inhaber nicht mehr in Deutschland studiert und/oder länger als sechs Monate ohne bewilligte Verlängerung abwesend ist.




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