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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung anerkannter Flüchtling
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Beitrag begonnen von Heidi198888 am 08.09.2010 um 12:34:06

Titel: Einbürgerung anerkannter Flüchtling
Beitrag von Heidi198888 am 08.09.2010 um 12:34:06
Hallo zusammen,

wir haben folgende Frage.

Mein Lebensgefährte (aus dem Irak) ist anerkannter Flüchtling und hat somit den blauen Pass und unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
Er ist seit 2000 hier in Deutschland und wollte einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Von der Ausländerbehörde bekam er die Auskunft, dass er zunächst den Integrationskurs besuchen muss und die B1-Prüfungen ablegen muss BEVOR er den Antrag stellen kann.
Bzw. ohne diese Prüfung kann keine Einbürgerung stattfinden. 

Ich habe gehört, dass dies bei Flüchtlingen mit unbefr. AE nicht der Fall ist.

Mene Frage nun. Hat die AB recht oder unsere Bekannte??

Titel: Re: Einbürgerung anerkannter Flüchtling
Beitrag von Bayraqiano am 08.09.2010 um 13:39:38
Hallo,

für die Einbürgerung sind Sprachkentinnse der Stufe B1 zu erbringen, anerkannte Flüchtlinge sind davon nicht ausgenommen (außer sie haben eine deutschen Schluabschluss, eine deutsche Berufsausbildung oder ein deutschprachiges Studium abgeschlossen).

Den Integrationskurs muss er nicht machen, er kann nur die Prüfung ablegen, allerdings sollten seine Sprachkentisse dem Niveau entsprechen.

Titel: Re: Einbürgerung anerkannter Flüchtling
Beitrag von Heidi198888 am 08.09.2010 um 16:35:32
Vielen Dank  [smiley=thumbsup.gif]

Dann hat die Verbreitung von Halbwahrheiten ein Ende. ;)

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