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Beitrag begonnen von LostInAction am 08.09.2010 um 00:43:03

Titel: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von LostInAction am 08.09.2010 um 00:43:03
Schönen guten Abend  :)

Mein Freund (gebürtiger Argentinier, wohnhaft in Paraguay) möchte zu mir nach Hamburg kommen. Ich selbst bin Deutsche, aber in Paraguay aufgewachsen und bin seit 2 Jahren in D und studiere. Ich denke ich werdet verstehen, dass wir langsam keinen Bock mehr haben, uns nur alle 5 Monate für ein paar Wochen zu sehen.

Er hat sein Jura-Studium in Paraguay bereits abgeschlossen und arbeitet dort als Rechtsanwalt. Da er selbst kaum Deutsch spricht (A1 glaube ich) kann er hier ja nicht einfach so weiter arbeiten (mal abgesehen von dem rechtlichen Zeugs). Daher hatte ich an ein Sprachkursvisum zu studienvorbereitenden Zwecken gedacht (was meiner Meinung NICHT das gleiche ist wie das Studienbewerbervisum, das nur zur Orientierung dient - liege ich da richtig?) Er würde evtl. bei ausreichenden Deutschkenntnissen ein weiterführendes Studium aufnehmen, um seinen Beruf später auch in Deutschland ausüben zu können. Meine Frage hierzu: Ist es möglich, dieses Visum auch für ein weiterführendes Studium zu erhalten?
Und ist es richtig, dass nach bereits abgeschlossenem Studium (im Ausland) kein Besuch eines Studienkollegs mehr benötigt wird?
Was passiert, wenn er während dieser Zeit ein richtiges Jobangebot bekommt (damit meine ich einen Job in der "Rechtsbranche"), könnte er dann bei ausreichenden Deutschkenntnissen sein Visum in eine Arbeitsgenehmigung umwandeln? Oder welches Verfahren wäre in dem Fall angebracht?

Dass man für das Sprachkursvisum einen Intensivkurs (Wochenstundenanzahl scheint aber nicht überall einstimmig zu sein..?) besuchen muss, ist mir bekannt. Aber kann man sich bei jeder Sprachschule (die so einen Kurs anbietet) anmelden oder muss die Sprachschule bestimmte, andere Kriterien erfüllen? Funktionieren in dieser Hinsicht auch die Integrationskurse?

Ich hab irgendwo im Forum gelesen, dass Sprachkursvisa des öfteren abgelehnt werden. Wie sagt ihr denn, dass die Chancen stehen, besagtes Visum zu bekommen? Ich wüsste - außer vielleicht noch heiraten - echt keine andere Möglichkeit mehr für uns.
Habt ihr noch Ideen? Wäre denn auch ein Studienbewerbervisum bei ihm sinnvoll? Oder lieber gleich das Sprachkursvisum zu Studienzwecken?
Auf die Alternative "Heiraten" würde ich nochmal später zurück kommen. Ich denke, ich hab für dieses Mal genug Fragen gestellt und hoffe auf euer Verständnis und eure Geduld.
Bin euch dankbar für jede Antwort und Hilfe.

Liebe Grüße

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von Petersburger am 08.09.2010 um 08:55:16

LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 00:43:03:
Ist es möglich, dieses Visum auch für ein weiterführendes Studium zu erhalten? 

Grundsätzlich ja.


LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 00:43:03:
könnte er dann bei ausreichenden Deutschkenntnissen sein Visum in eine Arbeitsgenehmigung umwandeln?

Wie soll das gehen?

Du meinst doch sicher: Das Studium abbrechen und eine AE zur Erwerbstätigkeit erhalten?
Das entscheidet dann die zuständige ABH anhand der vorliegenden konkreten Fakten. Und die Arbeitsagentur entscheidet über die Arbeitserlaubnis.

Für eine Tätigkeit als Jurist in Deutschland könnte ich mir aber vorstellen, daß der Studienabbruch nicht die beste Idee wäre.


LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 00:43:03:
dass Sprachkursvisa des öfteren abgelehnt werden

Ja.
Immer dann, wenn Grund zu der Vermutung besteht, daß der Sprachkurs "vorgeschoben" ist und statt dessen ein anderer Grund (oft auch ein nicht legaler) zur Einreise besteht.


LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 00:43:03:
Ich wüsste - außer vielleicht noch heiraten - echt keine andere Möglichkeit mehr für uns.

Diese Möglichkeit muß es nicht so ohne Weiteres geben.

Bei Euch könnte die Regelausnahme greifen, da Du in Paraguay aufgewachsen bist und vermutlich die Sprache beherrschst. Eine AE zur Familienzusammenführung wäre dann vom LU abhängig.
Der muß dann also gewährleistet sein.


Daher würde ich hier nur den Weg eines studienvorbereitenden Sprachkurses sehen.
Am besten mit Studienzulassung unter Vorbehalt des Nachweises entsprechender Sprachkenntnisse.

Wobei es nicht sinnvoll ist, Eure Beziehung dabei zu verschweigen: Gibt es Zweifel am Reisezweck Studium und diese Tatsache "kommt später heraus", kann das negativ gewertet werden.
Als Begründung für den (Aufbau-)Studienwunsch in Deutschland dagegen ist das nun wieder gut zu gebrauchen.

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von schweitzer am 08.09.2010 um 09:11:41

Petersburger schrieb am 08.09.2010 um 08:55:16:
Bei Euch könnte die Regelausnahme greifen, da Du in Paraguay aufgewachsen bist und vermutlich die Sprache beherrschst. Eine AE zur Familienzusammenführung wäre dann vom LU abhängig.
Der muß dann also gewährleistet sein.


Nur am Rande, weil die Kernfrage ja eine andere ist, aber im Sinne einer Richtigstellung wohl angemessen:

Wenn der Freund nur Argentinier und nicht auch Paraguayaner ist, dürfte allenfalls die Frage der Zumutbarkeit der Eheführung in Argentinien stehen. Dies dürfte der Themenstarterin, wenn sie in Paraguay aufgewachsen ist, allerdings wohl nicht zuzumuten sein. Die Frage der Zumutbarkeit einer Eheführung in Paraguay würde im Übrigen bei einer solchen Konstellation letztlich paraguayanisches Ausländerrecht berühren, auch insoweit dürfte die "Alternative" einer Eheführung mit einem Argentinier in Paraguay nicht stehen.


=schweitzer=

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von steini007 am 08.09.2010 um 10:04:38

LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 00:43:03:
Ich denke ich werdet verstehen, dass wir langsam keinen Bock mehr haben, uns nur alle 5 Monate für ein paar Wochen zu sehen.

So weit auseinander müßten die Zeiträume auch nicht sein, da dein Freund innerhalb eines halben Jahres sich 3 Monate visumsfrei in Deutschland aufhalten darf.

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von Petersburger am 08.09.2010 um 12:38:31

schweitzer schrieb am 08.09.2010 um 09:11:41:
Wenn der Freund nur Argentinier und nicht auch Paraguayaner ist, dürfte allenfalls die Frage der Zumutbarkeit der Eheführung in Argentinien stehen. D


AVwV Zi. 28.1.1.0

Zitat:
... oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen ...


Die enge Auslegung "Herkunftstaat"="Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Ehegatte besitzt" halte ich für falsch.

Das würde grundsätzlich ausschließen, daß einem Paar aus einem seit 15 Jahren in RUS lebenden Ukrainer und der deutschen Ehefrau, die z.B. vor 8 Jahren im Rahmen der Jüdischen Zuwanderung aus RUS nach Deutschland kam (und inzwischen die russische StAng nicht mehr besitzt) die Eheführung in RUS zugemutet werden kann, sondern nur in der Ukraine.

Herkunftsstaat im Sinne dieser Bestimmung ist meiner Auffassung nach der Staat, in dem der Antragsteller auf Dauer lebt.

Im Fall der TS lebt und arbeitet der Partner in Paraguay (über die StAng wissen wir nicht Festes, sowohl ARG als auch PAR ist möglich), in Paraguay hat die TS gelebt und in PAR wird wie in ARG spanisch gesprochen ...

Außerdem: Schrieb ich nicht "könnte"?


schweitzer schrieb am 08.09.2010 um 09:11:41:
Die Frage der Zumutbarkeit einer Eheführung in Paraguay würde im Übrigen bei einer solchen Konstellation letztlich paraguayanisches Ausländerrecht berühren,

Das tut jede Fallkonstellation dieser Art - welche Zuzugsrechte und welche sonstigen Rechte hat der (nur) deutsche Ehepartner aufgrund der Ehe im Herkunftsland des ausländischen Ehepartners.

Auch hier kann Unzumutbarkeit entstehen. Denkbar z.B. durch erhebliche Einschränkung der Rechte der deutschen Ehefrau wegen ihres Geschlechts.

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von LostInAction am 08.09.2010 um 13:06:13
hui, das ging ja fix :)


Petersburger schrieb am 08.09.2010 um 08:55:16:
Du meinst doch sicher: Das Studium abbrechen und eine AE zur Erwerbstätigkeit erhalten?

Ja, das meinte ich, bzw. evtl. auch vor Studienbeginn.



Petersburger schrieb am 08.09.2010 um 08:55:16:
Bei Euch könnte die Regelausnahme greifen, da Du in Paraguay aufgewachsen bist und vermutlich die Sprache beherrschst. 

Das wäre meine nächste Frage gewesen.



schweitzer schrieb am 08.09.2010 um 09:11:41:
Wenn der Freund nur Argentinier und nicht auch Paraguayaner ist, dürfte allenfalls die Frage der Zumutbarkeit der Eheführung in Argentinien stehen. 

Daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Ist es denn dann tatsächlich so, dass es in diesem Fall um Argentinien und gar nicht um Paraguay gehen würde?



steini007 schrieb am 08.09.2010 um 10:04:38:
da dein Freund innerhalb eines halben Jahres sich 3 Monate visumsfrei in Deutschland aufhalten darf.

Das ist uns bewusst, aber er kann sich nur mit ach und krach 2x im Jahr Urlaub nehmen, und das ist dann auch nicht länger als jeweils 15-20 Tage. Er will ja auch Geld für Deutschland zusammensparen und Flüge über den großen Teich kosten auch nicht immer unter 900 Euro.

Mit Verlaub, hier nochmal eine weitere Fragen-Salve zum studienvorbereitenden Sprachkursvisum:
1. Es darf 2 Jahre nicht überschreiten, soviel habe ich verstanden. Aber ist das 2. Jahr zwingend mit dem Besuch eines Studienkollegs verbunden oder kann auch im 2. Jahr der "normale" Sprachkurs weitergeführt werden?

2. Muss bei Beantragung des Visums tatsächlich schon eine Studienzulassung vorliegen? Ist das dann so, dass man von einer Hochschule angenommen wird, vorausgesetzt man erbringt in x Monaten ausreichende Leistungen in der deutschen Sprache?
Da kommt mir gerade eine neue Frage: was, wenn das weiterführende Studium auf Englisch sein sollte (ist ja auch nicht auszuschließen) - würde dann ein studienvorbereitendes Sprachkursvisum trotzdem erteilt werden (können)?

3. Muss bei Verlängerung des Visums wieder ein Finanzierungsnachweis vorgelegt werden? Wenn ja, in der gleichen Höhe?

Und zum Thema Heirat:
Wir hatten auch schon darüber gesprochen, aber aufgrund gewisser Umstände beschlossen, dass es besser wäre, erst eine gewisse Probezeit hier in Deutschland zu bestehen, bevor es dann "definitiv" wird.
Gesetzt den Fall, wir bekommen das Visum: wenn wir in der Zwischenzeit (z.B. nach einem Jahr) beschließen sollten, doch zu heiraten, müsste er dann wieder ausreisen bevor er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann? Die gleiche Frage gilt auch bei einer eventuellen Heirat in den visumsfreien 3 Monaten Aufenthalt.

Ist es (wegen FZF) generell besser in Deutschland zu heiraten oder im Ausland (in diesem Fall: Paraguay)? Oder sollten wir, wenn es denn soweit ist, lieber auch eine Heirat in Dänemark in Erwägung ziehen?

Danke für eure Mühen bisher und auch im Voraus !! und pardon, ich weiß, es sind wirklich sehr viele Fragen.


Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von steini007 am 08.09.2010 um 13:27:54

LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 13:06:13:
3. Muss bei Verlängerung des Visums wieder ein Finanzierungsnachweis vorgelegt werden? Wenn ja, in der gleichen Höhe?

Er beantragt ein Visum. Wenn alle Unterlagen in Ordnung sind (dazu zählt auch die Sicherung des LU), bekommt er es, kann nach Deutschland einreisen und beantragt dann die AE nach § 16 AufenthG. AE wird i.d.R. für zwei Jahre erteilt. Danach muss die AE verlängert werden, wobei die gleichen Voraussetzungen gelten, wie beim Erstantrag, außer dass er nicht extra ausreisen muss, sondern die Verlängerung bei der ABH beantragen kann.

Entweder wird der LU durch eine VE abgedeckt oder durch ein Sparguthaben in Höhe von ca. 7000 Euro, angelegt auf einem Sparkonto mit Sperrvermerk. Jeden Monat darf er darüber über einen 12tel  Teil verfügen.


LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 13:06:13:
Gesetzt den Fall, wir bekommen das Visum: wenn wir in der Zwischenzeit (z.B. nach einem Jahr) beschließen sollten, doch zu heiraten, müsste er dann wieder ausreisen bevor er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann?

Nein, er könnte die AE direkt bei der ABH beantragen und wird diese auch erhalten, wenn keine Ausweisgründe vorliegen und die Erteilvoraussetzungen gegeben sind, wie z. B. A 1 Sprachkenntnisse.


LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 13:06:13:
Die gleiche Frage gilt auch bei einer eventuellen Heirat in den visumsfreien 3 Monaten Aufenthalt. 

In diesem Fall müßte - da ein langfristiger Aufenthalt geplant ist - ein Visum zur Eheschließung bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden, sofern er dann nicht wieder ausreisen möchte um die FZF nachzuholen.


LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 13:06:13:
Ist es (wegen FZF) generell besser in Deutschland zu heiraten oder im Ausland (in diesem Fall: Paraguay)?

Da uns nicht explizit bekannt ist, welche Unterlagen für eine Heirat in Paraguay notwendig sind, solltest du dich entsprechend beim Standesamt informieren.


LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 13:06:13:
Oder sollten wir, wenn es denn soweit ist, lieber auch eine Heirat in Dänemark in Erwägung ziehen?

Hierzu stöberst du am besten die "Dänemark Threads" durch, damit du einige Anregungen bekommst.

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von Petersburger am 08.09.2010 um 13:36:43

LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 13:06:13:
2. Muss bei Beantragung des Visums tatsächlich schon eine Studienzulassung vorliegen? 

Nein, deshalb schrieb ich "am besten". Es wäre besser. Muß aber nicht sein.

LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 13:06:13:
wenn das weiterführende Studium auf Englisch sein sollte

Weiterführendes Studium - also Jura?
Anschließend Berufsausübung in Deutschland?
Auf Englisch?

Nun gut, denkbar ist vieles. Aber ich würde mich doch eher auf Deutsch orientieren an Eurer Stelle.
LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 13:06:13:
3. Muss bei Verlängerung des Visums wieder ein Finanzierungsnachweis vorgelegt werden?

Ja, selbstverständlich.
In der zum Zeitpunkt erforderlichen Höhe.


LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 13:06:13:
Gesetzt den Fall, ... müsste er dann wieder ausreisen bevor er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann?

Nein.

LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 13:06:13:
Die gleiche Frage gilt auch bei einer eventuellen Heirat in den visumsfreien 3 Monaten Aufenthalt. 

In dem Fall: Ausreise erforderlich


LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 13:06:13:
Ist es (wegen FZF) generell besser in Deutschland zu heiraten oder im Ausland (in diesem Fall: Paraguay)?

Das ist egal.


LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 13:06:13:
Oder sollten wir, wenn es denn soweit ist, lieber auch eine Heirat in Dänemark in Erwägung ziehen?

Wozu?
Bei Eheschließung in Deutschland werden alle erforderlichen Prüfungen vor der Eheschließung vorgenommen. Bei der dänischen anschließend. Und was im Falle böser Überraschungen?


Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von steini007 am 08.09.2010 um 13:46:24

Petersburger schrieb am 08.09.2010 um 13:36:43:
Bei Eheschließung in Deutschland werden alle erforderlichen Prüfungen vor der Eheschließung vorgenommen. Bei der dänischen anschließend.

Eine generelle (nachträgliche) Überprüfung der Ehevoraussetzungen bei einer Eheschließung in Dänemark gibt es nicht. Da der Freund der TS nicht aus einem Land mit unsicheren Urkundenwesen kommt, gibt es auch kein Prüfverfahren im Zuge eines Amtshilfeersuchens. Somit ist davon auszugehen, dass die für Dänemark zu legalisierenden Urkunden auch von der deutschen AV legalisiert werden.


Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von LostInAction am 08.09.2010 um 15:32:00

Danke danke danke für eure hilfreichen Antworten. So langsam wird mir alles etwas klarer.



Petersburger schrieb am 08.09.2010 um 13:36:43:
Anschließend Berufsausübung in Deutschland?
Auf Englisch?

In der Tat, das ist Quatsch! Soweit ausgereift war der Gedanke noch nicht.



steini007 schrieb am 08.09.2010 um 13:27:54:
AE wird i.d.R. für zwei Jahre erteilt.

Gleich zu Anfang für 2 Jahre? Dann hatte ich das ganz falsch verstanden. Ich dachte, man bekommt die AE zunächst für einige Monate bis zu einem Jahr (beispielsweise) und müsste die dann bei Bedarf verlängern. Ich hatte es so verstanden, dass das 2. Jahr an einen Besuch an einem Studienkolleg gekoppelt war. Aber dann freue ich mich, dass dem nicht so ist.



Petersburger schrieb am 08.09.2010 um 12:38:31:
im Fall der TS lebt und arbeitet der Partner in Paraguay (über die StAng wissen wir nicht Festes, sowohl ARG als auch PAR ist möglich),

Mein Freund hat die argentinische StAng.
Ob jetzt Paraguay oder Argentinien als Herkunftsland meines Freundes gilt, frag ich wohl am besten nochmal bei der ABH nach, um sicherzugehen.



steini007 schrieb am 08.09.2010 um 13:27:54:
bekommt er es, kann nach Deutschland einreisen und beantragt dann die AE

Also beantragt man die AE erst nach der Einreise mit gültigem Visum? Sorry, ich wusste bis gestern noch nicht einmal, dass Visum und AE zwei verschiedene Dinge sind.

Weiß denn jemand, ob die Anmeldung zum Intensiv-Sprachkurs an irgendeiner Sprachschule erfolgen kann (vorausgesetzt, sie bietet solch einen Kurs an), oder ob die Sprachschule bestimmte, andere Kriterien erfüllen muss? Und ob da auch Integrationskurse gehen?


Noch zwei Fragen zur Beschäftigung. Unter den FAQs steht ja Folgendes:

"Die Beschäftigung richtet sich nach § 16 Abs. 3 AufenthG. Demnach berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung bis zu 90 ganzen oder 180 halben Tagen pro Jahr. Zusätzlich dazu sind studentische Nebentätigkeit zugelassen."

Was versteht man hier unter studentischen Nebentätigkeiten? Ich hätte jetzt auf eine normale Beschäftigung, also Studentenjob getippt, aber dann hätte man ja nicht diese Unterscheidung gemacht. Oder wird damit ein Minijob (400 Euro Basis) gemeint? Bin verwirrt...

Nach § 16 Abs. 3 AufenthG, verstehe ich das richtig, dass im 1. Jahr nur in der Ferienzeit gearbeitet werden kann, aber ab dem 2. Jahr dann 90 halbe bzw. 180 ganze Tage auch außerhalb der Ferienzeit?


Wieder ein großes Danke an euch im Voraus! :)





Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von steini007 am 08.09.2010 um 15:51:12

LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 15:32:00:
Gleich zu Anfang für 2 Jahre? Dann hatte ich das ganz falsch verstanden.

... oder ich hatte bereits deinen Gedanken übersprungen.

Die AE wird natürlich der Dauer des entsprechenden AE-Zwecks ausgestellt. Mit meiner Aussage habe ich das Studienkolleg übersprungen und bin gleich auf die AE für das Studium gegangen.


LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 15:32:00:
Also beantragt man die AE erst nach der Einreise mit gültigem Visum?

So ist es.


LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 15:32:00:
Sorry, ich wusste bis gestern noch nicht einmal, dass Visum und AE zwei verschiedene Dinge sind.

... man lernt eben nie aus. ;)

Bei der Anmeldung zum Sprachkurs besteht kein Zwang sich an eine gewisse Schule zu wenden; es müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Wochenstunden angeboten werden.


LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 15:32:00:
Und ob da auch Integrationskurse gehen?

Integrationskurse haben eine etwas andere Ausrichtung, werden auch vom Staat entsprechend gefördert und würden für eine AE zum Spracherwerb/Verbesserung nicht akzeptiert werden.


Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von LostInAction am 08.09.2010 um 20:28:51

steini007 schrieb am 08.09.2010 um 15:51:12:
Die AE wird natürlich der Dauer des entsprechenden AE-Zwecks ausgestellt.

Kann man denn bei Antrag der AE eine "Wunschlänge" äußern? Der Zweck "Studienvorbereitung durch Sprachkurs" ist ja nicht sehr präzise. Je nach Sprachniveau wird doch sicher unterschiedlich lange gebraucht, um die sprachlichen Bedingungen für ein Studium zu erreichen. Oder bekommt man erstmal eine AE für z.B. 6 Monate und dann wird weitergesehen..?

Wenn sich noch jemand meinen Fragen bezüglich der Beschäftigung im obigen Post erbarmen könnte, fänd ich das nochmal sehr hilfreich.

Jetzt werde ich mich erstmal mit den gegebenen Antworten auseinandersetzen und meine Gedanken dazu ordnen. Ich hätte ja nicht gedacht, dass ich innerhalb 24 Std zu fast allen Antworten komme. Ihr seid eine große Hilfe! Vielen Dank!


Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von birk am 08.09.2010 um 21:29:57

LostInAction schrieb am 08.09.2010 um 15:32:00:
Und ob da auch Integrationskurse gehen?

Integrtionskurse sind staatlich gefördert. Wer ein Visum/eine AE zum Deutschlernen beantragt, muss seinen Kurs schon ohne staatliche Hilfe bezahlen.
Es gibt aber auch Sprachschulen mit gemischten Klassen, da lernen Integrationskursteilnehmer und "Selbstzahler" gemeinsam.


Zitat:
Zusätzlich dazu sind studentische Nebentätigkeit zugelassen.
Was versteht man hier unter studentischen Nebentätigkeiten?

Wissenschaftliche Hilfskräfte??

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von steini007 am 08.09.2010 um 21:30:22
Um ein "Sprach"Visum zu bekommen, müssen auch eine Bescheinigung/Teilnehmervertrag - verbunden mit den bezahlten Kosten des Sprachkurses - der Sprachschule vorliegen. Daraus ergibt sich schon einmal die erste Zeitspanne der AE.


birk schrieb am 08.09.2010 um 21:29:57:
Es gibt aber auch Sprachschulen mit gemischten Klassen, da lernen Integrationskursteilnehmer und "Selbstzahler" gemeinsam.

... sind aber definitiv nicht als Vorbereitungskurse zu Studienzwecke geeinget, da sie eine andere Ausrichtung haben und auch auf ein anderes Sprachniveau setzen. Mit A2 Kenntnissen dürfte ein Studium wohl kaum zu meistern sein. ;)

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von burma am 09.09.2010 um 08:52:02
Für ein Studium für Nicht-EU-Bürger wird ein Sprachniveau von C1 verlangt. Die Integrationskurse enden mit dem Sprachlevel B1.

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von LostInAction am 09.09.2010 um 17:00:41
Nochmal ein paar Fragen:

1. Wenn das Visum zunächst wahrscheinlich gar nicht direkt für 1 Jahr erteilt wird, sondern vllt nur 6 Monate, muss man dann trotzdem die 7716 Euro auf dem Sperrkonto haben?

2. Ich hab jetzt gelesen, dass zu jedem Zeitpunkt mindestens 1500 Euro auf dem Sperrkonto sein müssen. Wie soll das denn nach 10 Monaten gehen, wenn man jeden Monat 643 Euro abhebt? Oder muss man das Konto immer wieder "auffrischen"?

3. Kann es denn eigentlich vorkommen, dass man das Visum zwar erteilt bekommt, aber nach Einreise die AE abgelehnt wird? Oder die AE für eine kürzere Zeitspanne ausfällt, als das Visum? Sorry sind vielleicht blöde Fragen, aber ich kenne mich damit halt nicht aus.

Danke nochmals!! :)


Titel: Visa
Beitrag von Mono am 09.09.2010 um 18:11:06

Zitat:
... oder die AE für eine kürzere Zeitspanne ausfällt, als das Visum?

Ich weiß nicht, wie ihr das in Argentinien oder Paraguay nennt, aber könnten deine Schwierigkeiten am unterschiedlichen Gebrauch des Wortes 'visa' in einigen Ländern Lateinamerikas liegen?

'Visa' bedeutet dort häufig 'permiso de residencia', während ein Visum 'visado' heißt.

Ein Visum (visado) berechtigt in Deutschland zur Einreise, also zum Überqueren der Grenze. Ist man dann im Land, muss man eine Aufenthaltserlaubnis (permiso de estadía) beantragen.

Schau mal hier nach:

http://www.argentina-argentinien.com/es/ml/emigrar-a-alemania.html

Mono

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von steini007 am 09.09.2010 um 19:02:08

LostInAction schrieb am 09.09.2010 um 17:00:41:
2. Ich hab jetzt gelesen, dass zu jedem Zeitpunkt mindestens 1500 Euro auf dem Sperrkonto sein müssen. Wie soll das denn nach 10 Monaten gehen, wenn man jeden Monat 643 Euro abhebt? Oder muss man das Konto immer wieder "auffrischen"? 


Ist das von dir genannte Limit erreicht, kann man kein Geld mehr abheben, ohne das Konto vorher nicht wieder aufgefüllt zu haben. Als Student hat man auch die Möglichkeit dem gesetzlichen Umfang entsprechend zu arbeiten, somit sich der monatliche Kontobetrag langsamer - oder auch gar nicht - verringert.


LostInAction schrieb am 09.09.2010 um 17:00:41:
3. Kann es denn eigentlich vorkommen, dass man das Visum zwar erteilt bekommt, aber nach Einreise die AE abgelehnt wird? 

Grundsätzlich ja, wenn zwischen Visumserteilung und Beantragung der AE sich Sachverhalte ergeben haben, die vorher nicht bekannt waren. Diese könnten sowohl beim Antragsteller liegen (wenn er z. B. eine Straftat begeht oder keinen Reisepass mehr hat usw.) oder auch beim VE-Geber (vorausgesetzt es würde eine VE zur Finanzierung des Studiums verlangt) wenn dieser vor Erteilung der AE ablebt oder die ABH erfährt, dass der VE-Geber gerade Insolvenz angemeldet hat.

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von LostInAction am 10.09.2010 um 01:13:03

Mono schrieb am 09.09.2010 um 18:11:06:
aber könnten deine Schwierigkeiten am unterschiedlichen Gebrauch des Wortes 'visa' in einigen Ländern Lateinamerikas liegen?

ich hab auch bis vor kurzem erst gelernt dass Visum und AE nicht das gleiche ist, und da ich auf dem Gebiet echt nicht bewandert bin, obwohl ich mir schon Unmengen von Text reingezogen habe, blicke ich was das angeht immer noch nicht richtig durch. Aber danke für die Aufklärung! :)


steini007 schrieb am 09.09.2010 um 19:02:08:
Als Student hat man auch die Möglichkeit dem gesetzlichen Umfang entsprechend zu arbeiten, somit sich der monatliche Kontobetrag langsamer - oder auch gar nicht - verringert.

Letzten Endes sind 7700 Euro ja dann viel zu wenig, um für ein Jahr "abgesichert" zu sein, wenn man an die letzten 1500 Euro gar nicht mehr rankommt. Und arbeiten darf man im 1. Jahr auch nur in der Ferienzeit, ist das nicht so?

Ach man hat's nicht leicht bis man Großmutter wird.....  :-/





Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von steini007 am 10.09.2010 um 01:41:50

LostInAction schrieb am 10.09.2010 um 01:13:03:
Letzten Endes sind 7700 Euro ja dann viel zu wenig, um für ein Jahr "abgesichert" zu sein, wenn man an die letzten 1500 Euro gar nicht mehr rankommt.

Ich habe meine Antwort auf deine Aussage der 1500 Euro bezogen, wobei mir die Quelle über diese Summe nicht bekannt ist.
Vielleicht kannst du sie zitieren.


LostInAction schrieb am 10.09.2010 um 01:13:03:
Und arbeiten darf man im 1. Jahr auch nur in der Ferienzeit, ist das nicht so?

Hier nachzulesen, speziell Punkt 3 und den VWVs.

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#16


LostInAction schrieb am 10.09.2010 um 01:13:03:
Ach man hat's nicht leicht bis man Großmutter wird..... 

Großer Irrtum. Wenn man es bis zur Großmutter schafft, hat man es wesentlich leichter, da dies voraussetzt, dass man erst Mutter wird und da sind die Regeln wesentlich einfacher.  ;)

(Soll aber von den mods bitte nicht als falscher Tipp verstanden werden)

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von Petersburger am 10.09.2010 um 04:31:09

steini007 schrieb am 10.09.2010 um 01:41:50:
Ich habe meine Antwort auf deine Aussage der 1500 Euro bezogen, wobei mir die Quelle über diese Summe nicht bekannt ist.
Vielleicht kannst du sie zitieren.

Würde mich auch stark interessieren.

Das widerspräche allem mir bisher Bekannten und würde dem Sinn der Aktion ziemlich zuwiderlaufen.

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von Zkai am 10.09.2010 um 08:46:21

Petersburger schrieb am 10.09.2010 um 04:31:09:
Würde mich auch stark interessieren.

Das widerspräche allem mir bisher Bekannten und würde dem Sinn der Aktion ziemlich zuwiderlaufen.


Ich kenn das schon. Allerdings in der Version, dass 7.776 € + 1500 € auf das Sperrkonto gepackt werden. Von der ersten Summe darfste 648 € abheben im Monat und der Sockelbetrag von 1.500 wird für die Sicherung eventueller aufenthaltsbeendender Maßnahmen komplett zugunsten der ABH gesperrt.

Hab ich in einzelnen Fällen auch schon gemacht. Der zweite Betrag ist allerdings rechtlich nicht verankert. Ich denke da handelt es sich um Erfahrungswerte, was denn so eine Abschiebung kosten könnte.

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von LostInAction am 10.09.2010 um 12:29:45
Das mit den 1500 Euro Restbetrag auf dem Sperrkonto hab ich von dieser Seite:

http://www.studentenwerk-berlin.de/berlin/international/timeline/vor_der_einreise_nach_deutschland/visa/index.html



steini007 schrieb am 10.09.2010 um 01:41:50:
Hier nachzulesen, speziell Punkt 3 und den VWVs. 

(3) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten. Dies gilt nicht während des Aufenthalts zu studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr des Aufenthalts, ausgenommen in der Ferienzeit und bei einem Aufenthalt nach Absatz 1a.

Ich versteh das so, dass im 1. Jahr der AE nur während der Ferienzeit gearbeitet werden darf (vermutlich in der Zeit zwischen 2 aufeinander folgenden Sprachkursen?), und ab dem 2. Jahr dann auch außerhalb der Ferienzeit, solange man 90 ganze bzw 180 halbe Tage nicht überschreitet. Ist das korrekt? Die deutsche Sprache kann mich manchmal immernoch verwirren...




Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von steini007 am 11.09.2010 um 01:01:58

LostInAction schrieb am 10.09.2010 um 12:29:45:
Ist das korrekt? 

Ja, das hast du richtig verstanden.

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von Petersburger am 11.09.2010 um 21:24:30

LostInAction schrieb am 10.09.2010 um 12:29:45:
Das mit den 1500 Euro Restbetrag auf dem Sperrkonto hab ich von dieser Seite:

http://www.studentenwerk-berlin.de/berlin/international/timeline/vor_der_einreis...

Dieses Beispiel zeigt leider, daß man Informationen nicht immer unbesehen glauben kann.

1. ist der Betrag 643,00 der vom vorigen Jahr - immerhin ist das nun schon mehr als acht Monate vorbei - und
2. stimmt der nicht ganz: ausländische Studenten müssen keine Pflegepflichtversicherungsbeiträge zahlen, daher war der Betrag im Vorjahr 634 Euro, in diesem Jahr ist er 638 Euro (648-10).
3. wird hier eine Ausnahmeregelung als Regelfall dargestellt: Dieser "Sockelbetrag" 1500 wird möglicherweise in Einzelfällen von den ABH gefordert - aber er muß dann zusätzlich zu den Monatsbeträgen auch erstmal eingezahlt werden.

Womit ich - der Form halber sei es gesagt - nichts gegen solche Informationsquellen habe. Auch in den AV(Auslandsvertretungen) stehen schon mal veraltete Informationen.

Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von LostInAction am 13.09.2010 um 14:46:38
Hallo wieder!

Ich habe jetzt bei verschiedenen Sprachschulen angefragt, und mehrere bieten im Rahmen eines Intensivsprachkurses diese Integrationskurse (oder zumindest einen Kurs in dem gleichen Umfang) an. Kostet für nicht BAMF-geförderte Ausländer 2,50 Euro die Stunde, bzw. 250 Euro im Monat.

Zur ABH bin ich immer noch nicht gekommen, und anscheinend rufe ich immer außerhalb der Sprechzeiten an. (Behörden haben aber auch immer seltsame Öffnungszeiten ;) )

Habe auf der Seite des DAADs nochmal nach den Anforderungen für das Visum geguckt und bin auf folgenden Satz gestoßen:
„Privilegierte“ Ausländer, die ohne Visum einreisen dürfen, müssen für einen Aufenthalt über drei Monate hinaus innerhalb von drei Monaten ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Quelle: http://www.daad.de/imperia/md/content/de/deutschland/downloads/info_aufenthaltsrecht_zuwanderung.pdf
Der Satz hat mich schon wieder verwirrt. Heißt das, dass mein Freund theoretisch visumsfrei einreisen könnte und erst innerhalb der 3 Monate eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Aus- bzw Fortbildung beantragen könnte? Oder bin ich schon wieder Opfer des "Wunschlesens" geworden?

Auf der Seite des DAADs steht im Übrigen auch immer noch der Betrag von 643 Euro im Monat für den Finanzierungsnachweis.

1. Hat er auch nach erfolgreichem Abschluss eines 1-jährigen Aufbaustudiums den Anspruch auf den 1-jährigen Aufenthalt in Deutschland, um sich nach einer Arbeit umzuschaun?

Bezüglich der VE:
2. Es ist ja so, dass nur eine Person mit Wohnsitz in Deutschland die VE abgeben kann. Geht also auch nicht bei im Ausland lebenden DEUTSCHEN? Meine Mutter wäre evtl. bereit, das mit der VE zu übernehmen, sie wohnt aber immernoch in Paraguay.

3. Könnte ich theoretisch die VE für meinen Freund übernehmen, auch wenn ich als Studentin kein geregeltes Einkommen habe, sondern nur über eine bestimmte Summe Geld auf meinem Konto verfüge? (Konto würde evtl bei Bedarf aufgestockt werden, so dass es für uns beide reicht, das ist aber nicht die Frage.)

Grüße und nochmals danke für eure ständige Hilfe !


Titel: Re: Sprachkursvisum für studienvorbereitende Zwecke, und endlich 2-jährige Fernbeziehung beenden
Beitrag von steini007 am 13.09.2010 um 16:24:20

LostInAction schrieb am 13.09.2010 um 14:46:38:
Oder bin ich schon wieder Opfer des "Wunschlesens" geworden?

Das würde ich mit einem eindeutigen JA beantworten.

Zum einen zählt ein Argentinier nicht zu den piviligierten Staaten (siehe hierzu AufenthV § 41) und zum anderen findest du unter dem gleichen Punkt die Antwort auf deine Frage:


Zitat:
Staatsangehörige von Argentinien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador,
Guatemala, Kroatien, Malaysia, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Singapur, Uruguay,
Vatikanstadt und Venezuela: für Aufenthalte, die kürzer als drei Monate sind oder in denen
keine Ausübung einer zustimmungspflichtigen Erwerbstätigkeit geplant ist, ist es den
Staatsangehörigen der betreffenden Länder möglich, ohne Visum einzureisen.
Für eine (gast-)wissenschaftliche Tätigkeit, die drei Monate nicht übersteigt, ist auch hier die
Einreise ohne Visum möglich (s.o.).
Es ist nicht möglich, diese Aufenthalte ohne Visum über drei Monate hinaus zu verlängern.
Nach Ablauf von drei Monaten muss die Ausreise erfolgen.
Wird ein längerer Aufenthalt
oder eine zustimmungspflichtige Erwerbstätigkeit angestrebt, ist hierfür die Einreise mit
einem nationalen Visum zwingende Voraussetzung.
Staatsangehörige von Bolivien, die bis vor kurzem zu dieser Gruppe von privilegierten
Ausländern gehörten, benötigen ab dem 01.04.2007 ein Visum. Dafür werden die
Staatsangehörigen von Antigua und Barbuda, der Bahamas, von Barbados, Mauritius, der
Seychellen sowie von St. Christoph und Nevis visumfrei, sobald ein zwischen der EU und
dem jeweiligen Land getroffenes Abkommen in Kraft tritt.
·  Forscher, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU nach den Bestimmungen der EUForscherrichtlinie
zugelassen sind und nach Deutschland im Rahmen ihrer Forschung
einreisen, sofern sie sonst in einem Schengen-Staat arbeiten, oder maximal für einen
Zeitraum von drei Monaten innerhalb von zwölf Monaten ihrer Forschertätigkeit in
Deutschland nachgehen.
Wenn ein Visum benötigt wird, kann dieses je nach Aufenthaltsdauer und Aufenthaltszweck als
Schengen- oder als nationales Visum ausgestellt werden.


Eine VE hat den Sinn, dass im Fall, dass darauf zurückgegriffen werden muss, der Bürge auch zur Haftung herangezogen werden kann. So etwas funktioniert bei einem Auslandsaufenthalt nur sehr schwer, somit deine Mutter als VE Geberin ausscheidet.

Wenn du als Studentin kein eigenes Einkommen hast, müßtest du als Sicherheit den geforderten Betrag auf das Sperrkonto einzahlen, damit der LU gesichert ist.

Eine VE von dir würde man eher nicht als geeignetes Sicherungsmittel akzeptieren.


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