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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Passbeschaffung nicht möglich was nun?
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Beitrag begonnen von Djinn am 07.09.2010 um 12:54:27

Titel: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Djinn am 07.09.2010 um 12:54:27
Hallo @ all ,

ich wollte mal mein Fall beschreiben.
Eingereist im 2000, Asylantrag am 2004 abgelehnt, Duldung bis jetzt. Ich arbeite und habe unbefristeten Arbeitstelle vollzeit. Mehrere versuche bei Aserbaidschanischer Botschaft für Passersatzt gescheitert, da ich als 15 Jähriger eingereist bin, habe nur Geburtsurkunde.  Bekomme allerdings damit auch kein Pass bei der botschaft. Härtefallkommision möchte auch Pass haben. Anfrage an Aserbaidschan auch nicht möglich da ich vor Ort selber Pass beantragen muss. Abreisen kann ich nicht da ich einen neugeborenes Kind habe. Meine Freundin hat auch Duldung.  Mein kind hat keine Staatsangehörigkeit, Vaterschaftsanerkennung und VOrsorge gemacht.

Frage: kann das so ewig dauern mit der Duldung oder gibts eine Möglichkeit einen Staatenlosen Pass zu beantragen?

falls mehr Infos notwendig sind, kann ich jederzeit posten.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von B.D. am 07.09.2010 um 13:06:43

Djinn schrieb am 07.09.2010 um 12:54:27:
kann das so ewig dauern mit der Duldung oder gibts eine Möglichkeit einen Staatenlosen Pass zu beantragen?



Du bist doch gar nicht staatenlos. Deshalb wirst Du diesen Ausweis auch nicht bekommen.
Möglich wäre allerdings, dass man Dir einen Ausweisersatz ausstellt. Dies allerdings nur in Verbindung mit einer AE unter der Bedingung des Nachweises der Unmöglichkeit (oder auch Unzumutbarkeit) der Beibringung eines Passes.

Die AE steht noch nicht fest und die o.g. Nachweise hast Du bisher nicht erbracht. Daher wird es zunächst bei der Duldung bleiben.

Deine Freundin ist ebenfalls geduldet. Aus welchem Land stammt sie ? Hat sie einen Pass oder versucht einen zu bekommen ?

B.D.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Djinn am 07.09.2010 um 13:16:26

schrieb am 07.09.2010 um 13:06:43:
Du bist doch gar nicht staatenlos. Deshalb wirst Du diesen Ausweis auch nicht bekommen.
Möglich wäre allerdings, dass man Dir einen Ausweisersatz ausstellt. Dies allerdings nur in Verbindung mit einer AE unter der Bedingung des Nachweises der Unmöglichkeit (oder auch Unzumutbarkeit) der Beibringung eines Passes.

Die AE steht noch nicht fest und die o.g. Nachweise hast Du bisher nicht erbracht. Daher wird es zunächst bei der Duldung bleiben.

Deine Freundin ist ebenfalls geduldet. Aus welchem Land stammt sie ? Hat sie einen Pass oder versucht einen zu bekommen ?

B.D.


Die AB bietet mir einen Reisepass damit ich nach Heimat einreisen kann, allerding ist das nicht so einfach.
1. Wenn ich weg bin wer versorgt meine Frau und mein Kind
2. Wie kehre ich zurück?
3. Ich muss 2 Jahre Bundeswähr machen
4. Was ist mit meiner jetziger Arbeit? Finaziel nicht möglich

Meine Frau kommt aus Kyrgistan und hat einen Kirgisischen pass. Sie bekommt eine Duldung weil die Sache mit mir noch Offen steht.

Also wenn ich eine Geburtsurkunde habe dann habe ich Eine Staatsangehörigkeit?

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von B.D. am 07.09.2010 um 13:25:05

Djinn schrieb am 07.09.2010 um 13:16:26:
Die AB bietet mir einen Reisepass damit ich nach Heimat einreisen kann,



Ich kenne diese Fälle zu Hauf. Es ist nicht anders möglich, als in der Heimat den Pass zu beschaffen. Dazu bekommst Du einen Reiseausweis mit AE für die Rückreise.

Die finanziellen Angelegenheiten lassen sich durch Ansparen regeln. Die Reise wird nicht ewig dauern. Deine Freundin wird die überschaubare Zeit allein zu Recht kommen. Deine Wehrpflicht ist eine staatsbürgerliche Pflicht. Das musst Du mit Deinem Land regeln.

Eine Geburtsurkunde sagt nichts über die Staatsangehörigkeit aus. Allerdings lässt sie sich davon leicht über die Eltern ableiten.

Mein Tipp:
Regle das so wie die ABH vorgeschlagen hat und sorge so für klare Verhältnisse, auch für Deine Freundin und euer Kind !

Deine Spekulationen auf Anerkennung der Staatenlosigkeit werden zu nichts führen.


B.D.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Djinn am 07.09.2010 um 13:30:19

schrieb am 07.09.2010 um 13:25:05:
Ich kenne diese Fälle zu Hauf. Es ist nicht anders möglich, als in der Heimat den Pass zu beschaffen. Dazu bekommst Du einen Reiseausweis mit AE für die Rückreise.

Die finanziellen Angelegenheiten lassen sich durch Ansparen regeln. Die Reise wird nicht ewig dauern. Deine Freundin wird die überschaubare Zeit allein zu Recht kommen. Deine Wehrpflicht ist eine staatsbürgerliche Pflicht. Das musst Du mit Deinem Land regeln.

Eine Geburtsurkunde sagt nichts über die Staatsangehörigkeit aus. Allerdings lässt sie sich davon leicht über die Eltern ableiten.

Mein Tipp:
Regle das so wie die ABH vorgeschlagen hat und sorge so für klare Verhältnisse, auch für Deine Freundin und euer Kind !

Deine Spekulationen auf Anerkennung der Staatenlosigkeit werden zu nichts führen.
B.D.


Also wird so ewig dauern :( und mein Kind wird nie eine Staatsangehörigkeit haben. Ich muss nähmlich auch einen Pass für Aserbaidschanische seite vorlegen. Meine Anwältin versucht gerade über den Härtefallkommision noch mals versuchen, wird wohl auch scheitern.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Eduard am 07.09.2010 um 13:37:33
Verstehe ich nicht ganz:


schrieb am 07.09.2010 um 13:25:05:
Dazu bekommst Du einen Reiseausweis mit AE für die Rückreise.
...
Deine Wehrpflicht ist eine staatsbürgerliche Pflicht. Das musst Du mit Deinem Land regeln.


Wenn er die Wehrpflicht ableisten muss, dann erlischt doch währenddessen die AE, oder? Auf welcher rechtlichen Basis könnte er dann wieder nach D einreisen? FZF zum staatenlosen Kind?

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von B.D. am 07.09.2010 um 13:42:38

Eduard schrieb am 07.09.2010 um 13:37:33:
Wenn er die Wehrpflicht ableisten muss, dann erlischt doch währenddessen die AE, oder? 



Diese Frage klärt sich im Heimatland.


Eduard schrieb am 07.09.2010 um 13:37:33:
Auf welcher rechtlichen Basis könnte er dann wieder nach D einreisen?



FzF, wenn die Freundin eine AE bekommt.


Eduard schrieb am 07.09.2010 um 13:37:33:
FZF zum staatenlosen Kind? 



Wieso Staatenlos ? Hier scheint keiner Staatenlos zu sein.


B.D.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von B.D. am 07.09.2010 um 13:43:39

Djinn schrieb am 07.09.2010 um 13:30:19:
Meine Anwältin versucht gerade über den Härtefallkommision noch mals versuchen, wird wohl auch scheitern. 



dann werdet ihr wohl ausreisen müssen


B.D.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Djinn am 07.09.2010 um 13:46:58

schrieb am 07.09.2010 um 13:43:39:
dann werdet ihr wohl ausreisen müssen


B.D.

werde demnächst meine Anwältin bitten um ein Reisepass zu beantragen.
Eine andere Frage, wenn ich den Pass habe aber nicht einreisen kann da evl lebensgefahr was dann?

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von B.D. am 07.09.2010 um 16:02:32

Djinn schrieb am 07.09.2010 um 13:46:58:
Eine andere Frage, wenn ich den Pass habe aber nicht einreisen kann da evl lebensgefahr was dann? 



Dann besteht ein zielstaatsbezogenes Ausreisehindernis. Diese führt dann zur AE.

Allerdings glaube ich nicht, dass Du über die Botschaft einen Pass bekommst. Du wirst in Dein Heimatland reisen müssen.

Über das zielstaatsbezogene Ausreisehindernis entscheidet das BAMF mit seinen Fachleuten. Es reicht also nicht aus bloße
Behauptungen aufzustellen. Die Lebensgefahr muss schon konkret sein, d.h auf Deine Person bezogen sein. Generelle Gefahr für Leib und Leben bestehen m.W. in Deinem Heimatland nicht.


B.D.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Eduard am 07.09.2010 um 17:18:40

schrieb am 07.09.2010 um 13:42:38:
Diese Frage klärt sich im Heimatland.


Das stimmt natürlich, aber der TS muss ja jetzt entscheiden, ob er das Angebot der ABH annimmt. Und die Sache mit dem Wehrdienst ändert halt doch einiges.


Zitat:
FzF, wenn die Freundin eine AE bekommt.

FZF zur Freundin ist glaube ich nicht vorgesehen. Und wer weiß, welche Hindernisse einer Heirat im Wege stehen. Kann die Freundin so einfach in ihre Heimat (und zurück) reisen, um die benötigten Dokumente zu besorgen? Und selbst wenn die Heirat klappt: was ist mit der LU-Sicherung, die (bei Ausländern) üblicherweise vor der Erteilung eines FZF-Visums verlangt wird? Ich glaube nicht, dass eine Frau mit einem kleinen Kind das hinkriegt.

Ich will ja nicht schwarzmalen, aber mir kommt es so vor, als sollte sich der TS zumindest informieren, was alles schiefgehen kann, wenn er auf das Angebot der ABH eingeht.

P.S.:

Zitat:
Wieso Staatenlos ? Hier scheint keiner Staatenlos zu sein.

Ich zitiere:

Djinn schrieb am 07.09.2010 um 12:54:27:
Mein kind hat keine Staatsangehörigkeit

wobei es natürlich möglich ist, dass sich der TS täuscht. Dazu müsste man sich das Staatsangehörigkeitsrecht der beteiligten Staaten ansehen.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Djinn am 07.09.2010 um 18:01:37
Also ich habe ja keien andere Wahl, ich muss "Angebot" annehmen und zurückreisen. Ob ich erfolg haben werde bezweifele ich sehr, aber gibts ja keine andere Möglichkeit.
Was mein Kind angeht, im Geburturkunde (nach deutschem Recht ausgestellt) keine Staatsangehörigkeit ist eingetragen. 

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Muleta am 07.09.2010 um 18:46:40
m.E. wäre hier vermutlich 25 V für die Familie zu erteilen, da aus Gründen des Kindeswohls keine Trennung des Kindes von seinen Eltern erfolgen darf. Da die Eltern aus unterschiedlichen Ländern kommen, kann keine gemeinsame Abschiebung erfolgen.

Wenn die ABH keine AE erteilen will müsste sie m.E. schlüssig anhand der jeweiligen Gesetze der beteiligten Länder darlegen, dass die familiäre LG auch in wenigstens einem dieser Länder geführt werden kann, ohne dass es zu einer unzumutbar langen Trennung der Familie kommt (Amtsermittlungspflicht).

Muleta

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von B.D. am 07.09.2010 um 22:26:31

Muleta schrieb am 07.09.2010 um 18:46:40:
Wenn die ABH keine AE erteilen will müsste sie m.E. schlüssig anhand der jeweiligen Gesetze der beteiligten Länder darlegen, dass die familiäre LG auch in wenigstens einem dieser Länder geführt werden kann,



Das dürfte wohl das kleinste Problem sein, denn auch in diesen Ländern gibt es binationale Ehen mit Kindern.



Eduard schrieb am 07.09.2010 um 17:18:40:
ich will ja nicht schwarzmalen, aber mir kommt es so vor, als sollte sich der TS zumindest informieren, was alles schiefgehen kann, wenn er auf das Angebot der ABH eingeht.



es ist ein faires Angebot, das dürfte unstrittig sein. Eine Wahl hat er wohl kaum, oder ?

Man darf nicht vergessen, dass beide Elterneteile vollziehbar ausreisepflichtig sind. Sie haben zwar ein gemeinsames Kind, dies ist aber keine Garantie für einen Verbleib in D. Wahrscheinlich wird deshalb auch schon die HFK bemüht und dies bisher ohne Erfolg.
Zur Informatioin des TS sollte man ihm auch keine Luftschlösser bauen.

B.D

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Djinn am 08.09.2010 um 01:55:01

schrieb am 07.09.2010 um 22:26:31:
Das dürfte wohl das kleinste Problem sein, denn auch in diesen Ländern gibt es binationale Ehen mit Kindern.

es ist ein faires Angebot, das dürfte unstrittig sein. Eine Wahl hat er wohl kaum, oder ?

Man darf nicht vergessen, dass beide Elterneteile vollziehbar ausreisepflichtig sind. Sie haben zwar ein gemeinsames Kind, dies ist aber keine Garantie für einen Verbleib in D. Wahrscheinlich wird deshalb auch schon die HFK bemüht und dies bisher ohne Erfolg.
Zur Informatioin des TS sollte man ihm auch keine Luftschlösser bauen.
B.D

da die Aussagen von B.D vollkommen mit ABH übereinstimmen, gehe ich fest davon aus, dass  B.D. selber ein Beamter ist oder ein ehemaliger Mitarbeiter.  Ich finde auf jeden Fall sehr gut, dass man die Sache 100% klar darstellt und keine falsche Hoffnungen wie meine Anwältin macht.  Die nur auf das Geld abgesehen hat.

Ich bedanke mich recht herzig für Ihre Beiträge und finde sehr nett, dass sie Zeit für diese Diskussion genommen haben.

mit freundlichen Grüßen
geduldeter Djinn

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Saxonicus am 08.09.2010 um 09:41:01

Eduard schrieb am 07.09.2010 um 13:37:33:
Wenn er die Wehrpflicht ableisten muss, dann erlischt doch währenddessen die AE, oder? Auf welcher rechtlichen Basis könnte er dann wieder nach D einreisen? FZF zum staatenlosen Kind?

Im § 51 AufenthG heißt es:
(3) Der Aufenthaltstitel erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 7, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Heimatstaat überschritten wird und der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienst wieder einreist.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von maki am 08.09.2010 um 09:57:34

Saxonicus schrieb am 08.09.2010 um 09:41:01:
Im § 51 AufenthG heißt es:
(3) Der Aufenthaltstitel erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 7, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Heimatstaat überschritten wird und der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienst wieder einreist.

Mag ja sein dass § 51 Abs. 6 nicht zutrifft, aber wenn du AE nur zB. 6 Monate gültig ist, hilft dem TS das nix.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Djinn am 08.09.2010 um 10:09:43

maki schrieb am 08.09.2010 um 09:57:34:
Mag ja sein dass § 51 Abs. 6 nicht zutrifft, aber wenn du AE nur zB. 6 Monate gültig ist, hilft dem TS das nix.

eigentlich sollte ich 2 Jahre Wehrdienst machen

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von B.D. am 08.09.2010 um 11:04:39
Hi,

bevor überhaupt der Aufenthalt nicht gesichert ist (Freundin und Kind eingeschlossen) macht eine Debatte über die Wiedereinreise überhaupt gar keinen Sinn.

Derzeit ist die Perspektive doch wohl eher so, dass alle Beteiligten vollziehbar ausreisepflichtig sind und keine AE
bekommen können, da auch nicht von einem Härtefall ausgegangen werden kann.

Die ABH hat bisher für den Fal eines positiven Ausgangs in der HFK die Bereitschaft gezeigt bei der Passbeschaffung behilflich zu sein. Sollte keine Möglichkeit für den Verbleib in D bestehen, so werden alle Beteiligten ausreisen müssen. Dafür und auch für eine mögliche AE ist der Pass zwingend. Der TS hat also die Wahl zwischen nichts tun und keine AE zu bekommen und später abgeschoben zu werden oder den Pass vorzulegen und im Falle der Versagung einer AE mit samt Pass auszureisen.

B.D.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Eduard am 08.09.2010 um 14:23:54

schrieb am 08.09.2010 um 11:04:39:
da auch nicht von einem Härtefall ausgegangen werden kann.


Ist das so?

Ich habe es so verstanden, dass die HFK vor einer Entscheidung erst einmal einen Reisepass sehen möchte. Nur, wenn das Beschaffen des Reisepasses dazu führt, dass sich der Härtefall "von selbst erledigt" (weil der TS dann in Aserbeidschan sitzt und nicht mehr zurückkann), dann kommt diese Forderung einer negativen Entscheidung gleich.

Vielleicht sollte man diesen Sachverhalt der HFK wenigstens vortragen...



schrieb am 08.09.2010 um 11:04:39:
für eine mögliche AE ist der Pass zwingend


Naja, es gibt auch den §48 Abs. 2 AufenthG, falls ein Pass nicht in zumutbarer Weise zu erlangen ist. Generell wird das Ableisten der Wehrpflicht zur Erfüllung der Passpflicht zwar als zumutbar angesehen, aber in Anbetracht des kleinen Kindes ...

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Djinn am 08.09.2010 um 14:57:23

schrieb am 07.09.2010 um 16:02:32:
Über das zielstaatsbezogene Ausreisehindernis entscheidet das BAMF mit seinen Fachleuten
B.D.


Wie läuft denn die ganze Prozedur wird das automatisch vor dem Ausstellen eines Reisepasses gemacht oder muss ich selber das machen? Wer bekommt denn die Entscheidung oder die Ergebnisse und wer muss die beantragen? Vor allem was kostet das?
mfG Djinn

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von B.D. am 08.09.2010 um 15:46:43
Die Prüfung, ob zielstaatsbezogene Ausreishindernisse vorliegen erfolgt automatisch im Asylverfahren durch das BAMF.
In Deinem Fall doch negativ.

Solltest Du vorbringen, dass ine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht, wenn Du heimreist, dann musst Du das auch
stichfest belegen. Die Gefahren während des Wehrdienstes
sind dabei ungeeignet.


B.D.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Djinn am 08.09.2010 um 16:09:59

schrieb am 08.09.2010 um 15:46:43:
Die Prüfung, ob zielstaatsbezogene Ausreishindernisse vorliegen erfolgt automatisch im Asylverfahren durch das BAMF.
In Deinem Fall doch negativ.

Solltest Du vorbringen, dass ine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht, wenn Du heimreist, dann musst Du das auch
stichfest belegen. Die Gefahren während des Wehrdienstes
sind dabei ungeeignet.
B.D.

das heißt wenn vor 10 Jahren keine Gefahr war, aber jetzt eine besteht wird nicht mehr geprüft? Dieser Reisepass von ABH muss ich damit zu aserbaidschanische Botschaft oder brauch ich das nicht? wegen visum

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von B.D. am 08.09.2010 um 16:31:08

Djinn schrieb am 08.09.2010 um 16:09:59:
das heißt wenn vor 10 Jahren keine Gefahr war, aber jetzt eine besteht wird nicht mehr geprüft? 



Doch, wenn Du diese Gefahren konkretisierst und bei der ABH vorträgst, dann wird diese das vom BAMF prüfen lassen.
Ein Automatismus liegt nur bei generellen Bedenken vor. Diese werden vom Auswärtigen Amt über die MI der Länder an die ABH'en weiter gegeben. Soweit ich weiß, liegt dies im Falle Aserbaidschans nicht vor. Bin allerdings auch nicht auf dem aktuellsten Stand.

Was ist denn eigentlich die Gefahr, die Du fürchtest ?



Djinn schrieb am 08.09.2010 um 16:09:59:
Dieser Reisepass von ABH muss ich damit zu aserbaidschanische Botschaft oder brauch ich das nicht? wegen visum 


Eigentlich dürfte Dir der Reiseausweis für die Einreise nicht ausgestellt werden, da dies ein Eingriff in die Passhoheit darstellt. Wenn allerdings der notwendige Pass nur so erlangt werden kann, dann ist es zugelassen und wird auch nicht von Deinem Heimatland beanstandet.
Du reist in Deine Heimat, deshalb brauchst Du kein Visum. Der Reiseausweis bedeutet nicht, dass Du Deutscher bist. Diese benötigen vermutlich ein Einreisevisum.

B.D.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Djinn am 08.09.2010 um 21:22:47

schrieb am 08.09.2010 um 16:31:08:
Was ist denn eigentlich die Gefahr, die Du fürchtest ?

Verfolgung natürlich alle die zurückkehren stehen unter Verdacht als Verräter gegen die Heimatland. Beispiel: viele meine Landsleute erklären sich als armenier oder behaupten von Regierung unterdrückt gewesen. So was wird sehr hart bestraft! Kann ich ABH darum bitten noch so eine Anfrage zumachen? Die Rechnung dafür werde ich aber auch zahlen müssen.


Zitat:
Eigentlich dürfte Dir der Reiseausweis für die Einreise nicht ausgestellt werden, da dies ein Eingriff in die Passhoheit darstellt. Wenn allerdings der notwendige Pass nur so erlangt werden kann, dann ist es zugelassen und wird auch nicht von Deinem Heimatland beanstandet.

D.h. meine Botschaft das auch bewilligen wird, oder ist das so ein Abkommen? Oder bekommt meine Botschaft von der Sache nichts mit?



Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Alacrity am 12.09.2010 um 14:31:35

schrieb am 08.09.2010 um 16:31:08:
Eigentlich dürfte Dir der Reiseausweis für die Einreise nicht ausgestellt werden, da dies ein Eingriff in die Passhoheit darstellt. Wenn allerdings der notwendige Pass nur so erlangt werden kann, dann ist es zugelassen und wird auch nicht von Deinem Heimatland beanstandet.
Du reist in Deine Heimat, deshalb brauchst Du kein Visum. Der Reiseausweis bedeutet nicht, dass Du Deutscher bist. Diese benötigen vermutlich ein Einreisevisum.
Das Standesamt hält den TS doch für staatenlos, wieso kann die ABH dann einfach einen Reiseausweis für Ausländer ausstellen, in dem als Staatsangehörigkeit dann asserbaidschanisch (vielleicht mit Zusatz "laut Angabe des Ausweisinhabers" o. ä.) steht? Und würde Asserbaidschan ihn ohne Visum einreisen lassen, wenn er einen deutschen Reiseausweis hat, in dem das steht, bzw. umgekehrt könnte eine Person aus Asserbaidschan einfach nach Deutschland einreisen mit einem von einer asserbaidschanischen Behörde ausgestellten Ausweis, in dem als Staatsangehörigkeit deutsch (wieder mit dem Zusatz "laut Angabe des Ausweisinhabers") eingetragen ist?

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von B.D. am 12.09.2010 um 20:00:24

Alacrity schrieb am 12.09.2010 um 14:31:35:
Das Standesamt hält den TS doch für staatenlos, wieso kann die ABH dann einfach einen Reiseausweis für Ausländer ausstellen, in dem als Staatsangehörigkeit dann asserbaidschanisch (vielleicht mit Zusatz "laut Angabe des Ausweisinhabers" o. ä.) steht?


das ist erst einmal unerheblich, denn es liegen weder für das Eine noch für das Andere entsprechende Dokumente vor


Alacrity schrieb am 12.09.2010 um 14:31:35:
Und würde Asserbaidschan ihn ohne Visum einreisen lassen, wenn er einen deutschen Reiseausweis hat, in dem das steht, bzw. umgekehrt könnte eine Person aus Asserbaidschan einfach nach Deutschland einreisen mit einem von einer asserbaidschanischen Behörde ausgestellten Ausweis, in dem als Staatsangehörigkeit deutsch (wieder mit dem Zusatz "laut Angabe des Ausweisinhabers") eingetragen ist? 



ist inzwischen gängige Praxis, damit der Betreffende seine Identität klären kann und sich um einen Pass kümmern kann

BTW
Der Reiseausweis wird sowieso nur ausgestellt, wenn relativ sicher ist, dass die Staatsangehörigkeit stimmt.

B.D.


Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Firilum am 02.01.2011 um 22:28:54

Eduard schrieb am 07.09.2010 um 13:37:33:
Verstehe ich nicht ganz:


Wenn er die Wehrpflicht ableisten muss, dann erlischt doch währenddessen die AE, oder? Auf welcher rechtlichen Basis könnte er dann wieder nach D einreisen? FZF zum staatenlosen Kind?

Das geht nur, wenn das Kind eine AE hat. Da alle nur eine Duldung haben, ist das ein Problem. Sobald er ausreist, kann er nicht wieder zurück.
Das würde dazu führen, das er sein Kind nie wieder sehen kann, was allerding dann ein Härtefall ist.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von nixwissen am 02.01.2011 um 23:27:10
Hi,

nur eine Idee: Das Kind ist nach Kenntnis der deutschen Behörden staatenlos, kann man momentan davon ausgehen, daß das erstmal so bleibt? Dann kann das Kind ja nicht abgeschoben werden und müsste somit eine AE bekommen, oder?
Der Aufenthalt der Mutter in D wäre damit auch nicht in Gefahr.

Zur Wiedereinreise: Wenn Die ABH schon einen Passersatz zur Passbeschaffung in Aserbaidschan ausstellen kann, dann soll dieser doch bitte eine AE enthalten, mit dem die Wiedereinreise nach dem Wehrdienst sicher ist.
Einen Anspruch darauf gibt es natürlich nicht.
Ausweis ausstellen damit in der Heimat ein Pass besorgt werden kann, während nahezu sicher ist, daß nach dem obligatorischen Wehrdienst eine Wiedereinreise unmöglich wäre - das kann es ja nun auch nicht sein.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von Saxonicus am 03.01.2011 um 10:12:52

nixwissen schrieb am 02.01.2011 um 23:27:10:
Ausweis ausstellen damit in der Heimat ein Pass besorgt werden kann, während nahezu sicher ist, daß nach dem obligatorischen Wehrdienst eine Wiedereinreise unmöglich wäre - das kann es ja nun auch nicht sein.

Es kann wohl kaum im Interesse Deutschlands liegen, Ausländer von der Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflichten (hier: der Wehrpflicht) abzuhalten bzw. Beihilfe dazu zu leisten, sich diesen Pflichten zu entziehen.

Titel: Re: Passbeschaffung nicht möglich was nun?
Beitrag von schweitzer am 03.01.2011 um 11:03:24
Ich finde, dass es nichts bringt, hier weiter herumzuspekulieren, nachdem der thread hier schon drei Monate ruhte und nichts Neues vorgetragen worden ist.

Einzelfallbezogen ist manches möglich, auch , was nixwissen hier "angeregt" hat:


nixwissen schrieb am 02.01.2011 um 23:27:10:
Wenn Die ABH schon einen Passersatz zur Passbeschaffung in Aserbaidschan ausstellen kann, dann soll dieser doch bitte eine AE enthalten, mit dem die Wiedereinreise nach dem Wehrdienst sicher ist.
Einen Anspruch darauf gibt es natürlich nicht. 


In meinem Bundesland gibt es einige solche, freilich jeweils sehr spezielle Konstellationen, wo ABH im Endeffekt genau das "angeboten" haben.

Aber wie gesagt: einzelfallbezogen, kein Anspruch ...


=schweitzer=

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