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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensrecht Peru/Deutschland
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Beitrag begonnen von Stevenus am 06.09.2010 um 15:47:40

Titel: Namensrecht Peru/Deutschland
Beitrag von Stevenus am 06.09.2010 um 15:47:40
Hallo,

Ich stehe vor einem ähnlichen Problem wie Tommsn, nur gerade in umgekehrter Richtung. Meine peruanische Frau und ich haben vorletzte Woche in Deutschland geheiratet. Nach Beratung durch den Standesbeamten haben wir uns dafür entschieden für meine Frau peruanisches Namensrecht anzuwenden, d.h. dass sie ihren mütterlichen Nachnamen verliert und stattdessen meinen mit "de" angehängt bekommt.

Jetzt lese ich aber, dass das aktuelle peruanische Recht anders ist, nämlich 2 Familiennamen + "de" + meinen deutschen Namen. Also sollte das, was wir gemacht haben, doch in Deutschland eigentlich gar nicht möglich sein, oder?

In Peru scheint die Variante väterlicher Nachname "de" mein Name nicht mehr möglich zu sein. In Deutschland würde die Anpassung des gerade geänderten Namens wenn überhaupt nur über ein Amtsgericht gehen. Ein einheitlicher Name in Peru und Deutschland scheint also nicht möglich?

Dann ist die nächste Frage, ob unsere Eheurkunde in Peru denn akzeptiert würde, d.h. wie unsere Ehe dort registrieren lassen können? Meine Erfahrung ist, dass die peruanischen Behörden bei solchen Sachen immer sehr pingelig sind (solange sie keine Scheine bekommen). Hat jemand schon Erfahrungen damit, wie es ist in verschiedenen Länder 2 verschiedene Namen zu tragen?

Über Tipps aller Art wäre ich sehr dankbar.


Titel: Re: Namensrecht Peru/Deutschland
Beitrag von janetm am 06.09.2010 um 16:08:19
Hallo und herzlich willkommen im Forum,

normal gilt hier, eigene Frage, eigener thread, evtl. verschiebt ein Mod das ganze für dich später ;)


Stevenus schrieb am 06.09.2010 um 15:47:40:
Jetzt lese ich aber, dass das aktuelle peruanische Recht anders ist, nämlich 2 Familiennamen + "de" + meinen deutschen Namen. Also sollte das, was wir gemacht haben, doch in Deutschland eigentlich gar nicht möglich sein, oder?


Richtig, in Peru gilt: entweder bleibt der Name so wie vor der Ehe, oder der Name des Mannes wird den beiden Namen der Frau mit de hinten angestellt, siehe auch:

http://conperberlin.embaperu.de/Standesamtliche%20Angelegenheiten.htm#Eintragung%20Ehen


Stevenus schrieb am 06.09.2010 um 15:47:40:
Dann ist die nächste Frage, ob unsere Eheurkunde in Peru denn akzeptiert würde, d.h. wie unsere Ehe dort registrieren lassen können?


Wir haben die Ehe (geheiratet in Deutschland) relativ problemlos hier im peruanischen Konsulat registriert. Hat so die üblichen 90 Minuten gedauert.


Stevenus schrieb am 06.09.2010 um 15:47:40:
Hat jemand schon Erfahrungen damit, wie es ist in verschiedenen Länder 2 verschiedene Namen zu tragen?


Meine Frau seit 4 Jahren, ist nicht die optimale Lösung, aber auch kein Weltuntergang.
Am einfachsten ist es sicherlich, wenn der peruaniche Partner beide Namen auch in Deutschland behält, dies macht aber ein grosses Klingel- und Briefkastenschild notwendig ;)

Liebe Grüße

Titel: Re: Namensrecht Peru/Deutschland
Beitrag von schweitzer am 06.09.2010 um 16:12:18

janetm schrieb am 06.09.2010 um 16:08:19:
normal gilt hier, eigene Frage, eigener thread, evtl. verschiebt ein Mod das ganze für dich später


Hat ein Mod  ;) gemacht, war korrekt, janetm, hab deshalb hier einen neuen thread eröffnet und auch mit neuem Betreff versehen. - Beim nächsten mal ruhig über Modalarm melden, dann entdecken wirs nicht erst per Zufall. Danke.

=schweitzer=

Titel: Re: Namensrecht Peru/Deutschland
Beitrag von Blaise am 06.09.2010 um 17:56:04
Hallo,

wenn bei der Eheschließung die Frau peruanisches Namensrecht wählt, richtet sich ihr Name nur nach peruanischem Sachrecht. Deutsche Regelungen spielen dann überhaupt keine Rolle mehr.

Sollte das Standesamt im Heiratsregister eine Namensführung eintragen, die rechtlich in Peru nicht möglich ist, müsste der Eintrag im Heiratsregister berichtigt werden.

Dazu beim Standesamt nachfragen oder bei Aufsichtsbehörde oder beim zuständigen Amtsgericht (am Sitz des Landegerichtes).

Gruß

Blaise

Titel: Re: Namensrecht Peru/Deutschland
Beitrag von Stevenus am 07.09.2010 um 00:09:32

Blaise schrieb am 06.09.2010 um 17:56:04:
wenn bei der Eheschließung die Frau peruanisches Namensrecht wählt, richtet sich ihr Name nur nach peruanischem Sachrecht. Deutsche Regelungen spielen dann überhaupt keine Rolle mehr.

Sollte das Standesamt im Heiratsregister eine Namensführung eintragen, die rechtlich in Peru nicht möglich ist, müsste der Eintrag im Heiratsregister berichtigt werden.

Dazu beim Standesamt nachfragen oder bei Aufsichtsbehörde oder beim zuständigen Amtsgericht (am Sitz des Landegerichtes).



Hey,

Vielen Dank schonmal für die Tipps (und die Belehrung). Beim Standesamt habe ich schon nachgefragt und als Auskunft bekommen, dass die Namensänderung nur über ein Amtsgericht (mit Monaten Aufwand) möglich ist.

Kann man in Deutschland denn nun überhaupt einen dreifachen Nachnamen führen (väterlicher + mütterlicher + de + Ehemann)?

Und wer genau ist in diesem Fall die Aufsichtsbehörde? Das Problem scheint in unserem Fall darin zu liegen, dass in dem Buch "Standesamt & Ausländer" (oder so ähnlich), das die Standesämter vorliegen haben, der Eintrag aus Peru nicht aktuell zu sein scheint.


Titel: Re: Namensrecht Peru/Deutschland
Beitrag von Richter am 07.09.2010 um 07:52:45
Moin,

nach der Schilderung des Sachverhaltes nehme ich an, dass im Rahmen der Eheschließung keine Rechtswahl für die Führung des Familiennamens getroffen wurde, sondern dass vielmehr jeder Ehepartner in seinem Heimatrecht geblieben ist. Soll heißen, der deutsche Ehemann bleibt im deutschen Recht und die peruanische Ehefrau im peruanischen Recht.

Soweit das Standesamt das peruanische Namensrecht nicht richtig angewandt hat, ist der Eintrag im Eheregister falsch und muss durch das Gericht berichtigt werden. Als Nachweis, dass die Namensführung falsch eingetragen wurde, würde m.E. ein Schreiben der Botschaft, aus der sich die richtige Namensführung ergibt, ausreichen.

Zu der Frage: "Kann man in Deutschland denn nun überhaupt einen dreifachen Nachnamen führen (väterlicher + mütterlicher + de + Ehemann)?"
Ja, kann man! Allerdings muss dazu ein ausländisches Namensrecht Anwendung finden, das diese Namenskonstellation zuläßt. Und das ist in diesem Fall das peruanische Namensrecht.

Gruß,
Richter

Titel: Re: Namensrecht Peru/Deutschland
Beitrag von Stevenus am 07.09.2010 um 09:53:11
Hallo Richter,

Vielen Dank für die Antwort!


Richter schrieb am 07.09.2010 um 07:52:45:
Soweit das Standesamt das peruanische Namensrecht nicht richtig angewandt hat, ist der Eintrag im Eheregister falsch und muss durch das Gericht berichtigt werden. Als Nachweis, dass die Namensführung falsch eingetragen wurde, würde m.E. ein Schreiben der Botschaft, aus der sich die richtige Namensführung ergibt, ausreichen.


Jetzt aber die wichtigste Frage: Es kommen bei der Botschaft, dem Gericht, anschließend wieder beim Standesamt, usw. sicher einige Kosten zusammen. Muss ich damit rechnen, dass dann ein Teil an mir hängen bliebt?

Titel: Re: Namensrecht Peru/Deutschland
Beitrag von Richter am 07.09.2010 um 13:12:52

Stevenus schrieb am 07.09.2010 um 09:53:11:
Es kommen bei der Botschaft, dem Gericht, anschließend wieder beim Standesamt, usw. sicher einige Kosten zusammen. Muss ich damit rechnen, dass dann ein Teil an mir hängen bliebt?


Botschaft: Hängt sicherlich von der Botschaft ab. Dazu habe ich leider keine Erfahrungen. Evtl. läßt sich das Standesamt überreden, dort selbst offiziell anzufragen. Ich habe noch nicht gehört, dass eine Botschaft einem Standesamt wegen einer Anfrage eine Rechnung geschickt hat...

Gericht: Erst einmal ist entscheidend, wer den Berichtigungsantrag stellt. Wenn das Standesamt den Antrag stellt, ist das Ganze gerichtskostenfrei. Wenn der Antrag durch euch gestellt wird, kommt es auf das Ergebnis an. Sofern der Antrag durch geht, sollte das Gericht euch keine Kosten auferlegen. Wenn der Antrag abgewiesen wird, kann auch eine für euch negative Kostenentscheidung drin sein.

Standesamt: Sofern der Berichtigungsantrag erfolgreich ist, muss das Standesamt den Registereintrag entsprechend ändern. Dafür können keine Gebühren erhoben werden.

Gruß,
Richter

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