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Beitrag begonnen von dali am 02.09.2010 um 23:44:15

Titel: Arbeitserlaubnis für Musikerin
Beitrag von dali am 02.09.2010 um 23:44:15
Ich habe Freizügigkeitsbescheinigung. Was bringt mir das?
Ich bin Musikerin (klassische Musik) - ich weiss, dass so genannte gelegentliche Darbietungen sind möglich, aber was wäre mit mini-job? Bekomme ich Arbeitserlaubnis wenigstens für Arbeit in meinem Beruf?

Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Musikerin
Beitrag von Mustermann am 03.09.2010 um 00:15:56

dali schrieb am 02.09.2010 um 23:44:15:
Ich habe Freizügigkeitsbescheinigung. Was bringt mir das? 


Welche Staatsangehörigkeit(en) hast du?

Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Musikerin
Beitrag von dali am 03.09.2010 um 00:16:47
polnische

Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Musikerin
Beitrag von Mustermann am 03.09.2010 um 00:54:08
Für einen Minijob bräuchtest du eine Arbeitserlaubnis, wenn du nicht schon Zugang zum Arbeitsmarkt hast. Seit wie langem bist du in Deutschland und hast du schon dort gearbeitet?

Darbietungen im Rahmen der Selbstständigkeit sind ohne weiteres möglich, als Angestellte wäre es das gleiche wie bei einem Minijob.

Für eine Arbeitserlaubnis kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber sonst jemanden finden könnte, was wiederum mit dem Arbeitsbereich und Ort zusammenhängt, am besten wäre es also, bei der Agentur für Arbeit vor Ort zu fragen.



Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Musikerin
Beitrag von C_Devil am 03.09.2010 um 07:38:47

Mutly schrieb am 03.09.2010 um 00:54:08:
Für eine Arbeitserlaubnis kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber sonst jemanden finden könnte, was wiederum mit dem Arbeitsbereich und Ort zusammenhängt, am besten wäre es also, bei der Agentur für Arbeit vor Ort zu fragen. 

Ähm, die Agentur vor Ort wird, wenn kein Rechtsanspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU vorliegt, recht wenig zu den Erfolgsaussichten sagen können, da Anträge für Künstler durch die ZAV (Zentrale Ausland- und Fachvermittlung) entschieden werden.
Die Agenturen vor Ort nehmen die Anträge zwar an, leiten sie aber lediglich udn ohne weitere Prüfung an die ZAV zur Entscheidung weiter.

Bei Nachfragen:
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
Villemombler Str. 76
53123 Bonn

Telefon: (0228) 713-0
Fax:       (0228) 713-270 1111
E-Mail:    ZAV-Bonn@arbeitsagentur.de

Öffnungszeiten:
Mo - Do: 8.00 Uhr - 16.30 Uhr
        Fr: 8:00 Uhr - 14:30 Uhr


Mutly schrieb am 03.09.2010 um 00:54:08:
Seit wie langem bist du in Deutschland und hast du schon dort gearbeitet?

Es wäre schön, wenn du da noch was zu sagen könntest.


Gruß
C_Devil

Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Musikerin
Beitrag von dali am 03.09.2010 um 11:09:08
Offiziel bin ich seit 1 Jahr in Deutschland... Ich habe noch eine Frage - brauche ich auch für völlig ehrenamtliche Arbeit (ohne Aufwandentschädigung) Arbeitserlaubnis?

Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Musikerin
Beitrag von dali am 04.09.2010 um 14:06:11
Ehrenamtlich....Ich weiss, es klingt diese Frage naiv, manchmal bin ich verzweifelt, so absurdal fallen manche Entscheidungen, wie ich auch hier im Forum lesen kann...

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