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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Negativer Bescheid Deutschland was tun
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Beitrag begonnen von monster am 02.09.2010 um 17:44:57

Titel: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von monster am 02.09.2010 um 17:44:57
Die ABh hat eine seitenlande Begründung rausgesandt nach Cairo "Negativer Bescheid" und teilt mir mit das Cairo für Ok oder not ok zuständig it. Mir bleibt gerade wirklich die Spucke weg zumal bekannt istdas wir am 15.10 kirchlich in Deutschland heiraten wollen. Was kann ich nun tun ausser Remontrationsbescheid.
Mein Mann weiss davon übrigends noch nichts da die Botschaft ihm noch nichts gesagt hat ....
Hat jemand eine Ahnung wie lange das dauert ?? Ich muss nun alles hier abblasen nur weil uns eine Scheinehe unterstellt wird.. freue mich über jede Art von Hilfe die uns hier schnell weiterbringt

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von reinhard am 02.09.2010 um 17:53:24
Antragsteller ist Dein Mann, und erst wenn er eine Entscheidung hat, kann er remonstrieren. Dazu müsste er allerdings wissen, gegen welche Entscheidungsgründe er argumentieren müsste.

(Ein Remonstrationsbescheid wird von der Botschaft erlassen, damit hast Du nichts zu tun.)

Die Remonstration ist kostenlos, läuft noch mal über Deine Ausländerbehörde und wird ca. 2 Monate dauern.

Die andere Möglichkeit für Deinen Mann wäre die Klage beim VG Berlin. Das sollte ein Anwalt machen, kostet ca. 1500 Euro und dauert ein Jahr.

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von Blacky am 02.09.2010 um 18:50:30
Remonstrieren bei Verdacht auf Scheinehe würde ich nicht. Die selben Leute entscheiden da nämlich noch einmal. Die haben das im Kopf und dessen Meinung zu ändern ist sehr schwer, denke ich.

Ich würde sofort klagen mit einem Fachanwalt Ausländerrecht.Es kann bis zu 1 Jahr dauern, muß aber nicht, kann auch in 2 Monaten fertig sein.  Such dir einen sehr guten RA, nicht jeder ist gut ! Kosten 500 - 1500 Euro. Prozesskostenhilfe kann beantragt werden. 

Uns wird auch eine Scheinehe unterstellt obwohl die ABH ihr ok gegeben hat ( Botschaft macht auch fehler oder es sind Missverständnisse )  und wir machen das auch so.

Kopf hoch, ich weiss wie du dich jetzt fühlst.

LG

Ohne Kämpfen kann nichts Gewonnen werden .

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von monster am 02.09.2010 um 21:57:13
Danke für die antworten.. Anwalt ist schon dran ....

Ich bin ja mal gespannt auf die noch fehlende Begründung ...

Für heute reichts mir wirklich zumal ich die kirchliche hochzeit jetzt absagen muste ...dankeschön liebes Deutschland, hochpeinlich so ein Ausländeramt

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von B.D. am 03.09.2010 um 10:40:16

monster schrieb am 02.09.2010 um 21:57:13:
hochpeinlich so ein Ausländeramt 


Na ja, die machen nur ihre Arbeit und haben nicht aus Böswilligkeit ihre Zustimmung verweigert.

Dir muss doch bekannt sein, wie die ABH auf eine Scheinehe schließt, oder ?

Konntest Du das nicht entkräften ?

B.D.

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von monster am 03.09.2010 um 17:14:46
ERstens ist mir das nicht mitgeteilt worden mit der Begründung: ie sind nicht verpflichtet und zweitens kann ich einen Altersunterschied von 17 Jahren schwer entkräften und die Unterstellung das  junge Ägypter nur Visa wollen it einfah nur böartigkeit ..oder Neid ?

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von Saxonicus am 03.09.2010 um 18:28:21

Blacky schrieb am 02.09.2010 um 18:50:30:
Remonstrieren bei Verdacht auf Scheinehe würde ich nicht. Die selben Leute entscheiden da nämlich noch einmal. Die haben das im Kopf und dessen Meinung zu ändern ist sehr schwer, denke ich.

Ich würde sofort klagen mit einem Fachanwalt Ausländerrecht.

Wogegen willst Du bzw. Dein Mann denn klagen ohne die genauen Ablehnungsgründe zu kennen ?

Eine Remonstration ist kostenlos, Ihr erfahrt die genauen Gründe, welche zur Visumsablehnung geführt haben und könnt sie dann (möglicherweise) widerlegen und dann das Visum erhalten.

Bei einer Klage dauert das mindestens 1 Jahr und deren Ausgang ist ebenso ungewiß.


monster schrieb am 03.09.2010 um 17:14:46:
die Unterstellung dasjunge Ägypter nur Visa wollen it einfah nur böartigkeit ..oder Neid ?

So ganz aus dem hohlen Bauch treffen die Auslandsbehörden ihre Entscheidungen sicherlich nicht. Schließlich haben die da schon einige Erfahrungen und worauf sollten die denn neidig sein ?

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von reinhard am 03.09.2010 um 18:33:44

monster schrieb am 03.09.2010 um 17:14:46:
ERstens ist mir das nicht mitgeteilt worden mit der Begründung: ie sind nicht verpflichtet und zweitens kann ich einen Altersunterschied von 17 Jahren schwer entkräften und die Unterstellung das  junge Ägypter nur Visa wollen it einfah nur böartigkeit ..oder Neid ?


Nein, eine Begründung bekommt nur er, weil er den Antrag ja gestellt hat. Die Begründung ist oft wenig aussagekräftig, also z.B. nur, dass die Ehe "nicht schutzwürdig" ist (= Scheinehe), aber ob es der Altersunterschied ist oder eine Äußerung bei der Anhörung – das wird meistens nicht gesagt.

Eine Remonstration ist zwar kostenlos, aber sie hat nur Sinn, wenn man "punktgenau" das Problem trifft und die Begründung zielsicher entkräften kann. Bei einer Klage bekommt man dagegen Akteneinsicht (Dein Anwalt hier) und kann gezielter vorgehen – kostet natürlich Geld und Zeit.

Entscheiden musst Du natürlich selbst, hier im Forum bekommst Du "nur" ein paar Meinungen und Tipps dazu.

Ein Altersunterschied von 17 Jahren ist natürlich keine "Kleinigkeit", wenn das der eigentliche Grund sein sollte, müsste er schon sehr überzeugend argumentieren, um die Entscheider mit einer Remonstration umzustimmen.

Das Misstrauen, dass junge Leute aus Ländern mit niedrigeren Lebensstandard nur heiraten, um das begehrte Visum zu bekommen, besteht gegenüber den meisten Nachbarländern der EU. Das führt alleine selten zur Ablehnung, aber es kann sein, dass Dein Mann schon mehrfach versucht hat, ein Visum zu bekommen (Besuch, Geschäftsreise, Studium) und auch deshalb ein Verdacht besteht. Oder es ist eine Kombination aus mehreren Gründen, die jeder für sich allein nicht reicht, sondern die in der Summe zur Ablehnung führen...

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von monster am 03.09.2010 um 22:13:54
Mein mann war noch nie in Deutschland,kommt auch nur weil ich hier lebe und arbeite wenn er denn darf und auch ist er polizeilich oder in anderer Form nie aufgefallen.
Es gibt keinen Grund der ersehbar wäre ausser Schikane .

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von franky_23 am 04.09.2010 um 09:28:25

monster schrieb am 03.09.2010 um 22:13:54:
Mein mann war noch nie in Deutschland,kommt auch nur weil ich hier lebe und arbeite wenn er denn darf und auch ist er polizeilich oder in anderer Form nie aufgefallen.
Es gibt keinen Grund der ersehbar wäre ausser Schikane .


Du hast ja einen Rechtsanwalt, der kann ja Akteneinsicht beantragen sobald das Ganze abgelehnt wird.

Suche zusammen was du an regelmaessigen Kontakten hast, wie oft und wie lange ihr zusammen ward. 

Bilder, z.B. Haendchenhaltend, .... und mit einer Gestik und Mimik die euer verliebt sein dokumentieren.

Irgendwas z.B. auch Tansferzahlungen, die darauf hindeuten, dass ihr eine Lebensgemeinschaft ernsthaft fuehren moechtet.


Beim Nachzug aus dem arbabischen Raum wird nach meinen Informationen haeufiger unterstellt, dass die Nachziehenden gerne nach wenigen Jahren das Weite suchen, wenn sie Anspruch auf ein eigenstaendiges Aufenthaltsrecht haben.

Liegt dir das mehrseitige Ablehnungsschreiben der Behoerde vor?


Wenn hier einige sagen, dass ein Verfahren 1 Jahr dauert. Dem muss nicht so sein.

Sammle Belege ueber die zusaetzlich entstandenen Kosten. Sollte ein Urteil ergehen dann koennt ihr u.U. Schadenersatz geltend machen.




Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von reinhard am 04.09.2010 um 13:09:19

monster schrieb am 03.09.2010 um 22:13:54:
Es gibt keinen Grund der ersehbar wäre außer Schikane .


Wenn Du keinen Grund erkennen kannst und auch in der Ablehnung des Visumantrages kein anderer Grund steht, dann ist eine Remonstration sinnlos. Denn wenn Dein Mann nur diese "Schikane" anführt, wird die Botschaft sicherlich keine Veranlassung sehen, die Entscheidung zu ändern.

Nach einer Klage bekommt Dein Anwalt Akteneinsicht, und dann kannst Du sehen, wie Ausländerbehörde und / oder Botschaft die Ablehnung intern begründet haben. Erst dann könnt Ihr gezielt darauf eingehen.

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von monster am 04.09.2010 um 13:40:04
Ich denke auch das der beste Weg der Klage weg ist . Händchenhaltend ist ein wenig schwierig .. in moslemischen Ländern.Ich habe allerdings genug Belege die aufführen das wir zusammen leben dort unten von flugickets angefangen bis Bilder oder skypeauszüge .
Meine Gedunsheit spielt zur zeit verrückt und ich habe wirklich zu tun auf den Beinen stehen zu bleiben .
Denke das ein Stzstreik auch nicht hilfreich it sons würde ich mich amleiebsten vor die Tür der ABH setzen und dort nicht mehr weggehen.

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von Saxonicus am 04.09.2010 um 15:58:01

monster schrieb am 04.09.2010 um 13:40:04:
Denke das ein Stzstreik auch nicht hilfreich it sons würde ich mich amleiebsten vor die Tür der ABH setzen und dort nicht mehr weggehen. 

Das letzte und entscheidende Wort über die Visumsvergabe hat die Botschaft als Herrin des Verfahrens, die ABH ist an der Entscheidung nur intern beteiligt.

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von monster am 04.09.2010 um 17:04:41
Gott sei Dank die Botschaft ...aber du wirst mir sicher zustimmen das bei einem "Negativen Bescheid der ABH" da sicher kein ok kommen wird .Somit bleibt nur der Weg des kämpfens

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von Firilum am 06.09.2010 um 20:41:34

monster schrieb am 04.09.2010 um 17:04:41:
Gott sei Dank die Botschaft ...aber du wirst mir sicher zustimmen das bei einem "Negativen Bescheid der ABH" da sicher kein ok kommen wird .Somit bleibt nur der Weg des kämpfens


Das kommt darauf an, was genau in den Bescheid steht. Ist eigenlich eine Befragung bezüglich Scheinehe durchgeführt worden ?

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von B.D. am 07.09.2010 um 00:09:38

reinhard schrieb am 03.09.2010 um 18:33:44:
Ein Altersunterschied von 17 Jahren ist natürlich keine "Kleinigkeit", wenn das der eigentliche Grund sein sollte, müsste er schon sehr überzeugend argumentieren, um die Entscheider mit einer Remonstration umzustimmen.


tja, dass ist wohl hier der entscheidende Punkt.

Es ist weithin bekannt, dass Araber i.d.R. keine ältere Frau heiraten. Dies ist natürlich auch den deutschen Behörden bekannt.
Auch ist hinreichend bekannt, dass bei dem unsicheren Urkundswesen in den arabischen Ländern der ausländische Ehegatte bereits verheiratet ist. Ziel der deutschen Ehe ist lediglich der Versuch ein gesichertes Leben zu erreichen.

Die Botschaft und auch später das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen ist jetzt Deine Aufgabe. Ich hoffe, Du kannst das
und bist nicht darauf angewiesen, dass man nur glaubt. Dies wäre sicher zu wenig.


B.D.

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von steini007 am 07.09.2010 um 00:18:44

schrieb am 07.09.2010 um 00:09:38:
Auch ist hinreichend bekannt, dass bei dem unsicheren Urkundswesen in den arabischen Ländern der ausländische Ehegatte bereits verheiratet ist.

Sollte das der Fall sein, wäre die Ehe formal nach deutschem Recht nicht zulässig und es gäbe keinen Rechtsanspruch auf ein Visum zur FZF. Das müßte die Botschaft aber erst nachweisen. Sich nur darauf zu berufen, da es öfters vorkommt, wäre kein geeigneter Grund das Visum abzulehnen.


schrieb am 07.09.2010 um 00:09:38:
Die Botschaft und auch später das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen ist jetzt Deine Aufgabe. 

Zuerst müßte die Botschaft den Nachweis erbringen, warum es sich nicht um eine schützenswerte Ehe handelt.

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von B.D. am 07.09.2010 um 00:21:07

steini007 schrieb am 07.09.2010 um 00:18:44:
Zuerst müßte die Botschaft den Nachweis erbringen, warum es sich nicht um eine schützenswerte Ehe handelt. 



Das wird sie sicher auch. So ohne weiteres wird das Visum ja nicht abgelehnt, oder ?

Wie auch immer. Schlauer wird man erst, wenn man weiß, weshalb genau abgelehnt wurde.


B.D.

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von franky_23 am 09.09.2010 um 12:01:01

schrieb am 07.09.2010 um 00:09:38:
tja, dass ist wohl hier der entscheidende Punkt.

Es ist weithin bekannt, dass Araber i.d.R. keine ältere Frau heiraten. Dies ist natürlich auch den deutschen Behörden bekannt.


selbst der Prophet hatte eine weitaus aeltere Frau.



Zitat:
Auch ist hinreichend bekannt, dass bei dem unsicheren Urkundswesen in den arabischen Ländern der ausländische Ehegatte bereits verheiratet ist. Ziel der deutschen Ehe ist lediglich der Versuch ein gesichertes Leben zu erreichen.


du sprichtst in Aussagesaetzen so als ob dies regelmaessig der Fall waere.  Das von einem Vertreter des Staates. Alle Achtung.

Dass dies in einigen Faellen durchaus der Fall sein kann wird nicht in Abrede gestellt.


Zitat:
Die Botschaft und auch später das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen ist jetzt Deine Aufgabe. Ich hoffe, Du kannst das
und bist nicht darauf angewiesen, dass man nur glaubt. Dies wäre sicher zu wenig.


B.D.


Ob der Alterunterschied, bei vorhandenem gemeinsamen Zusammenleben als Indiz fuer die Beweislastumkehr beim Gericht ausreicht wird sich dann auch zeigen.

Ausserdem muss fuer die Verweigerung des Visums die Ehe als Scheinehe feststehen.

Davon ist hier aber bisher nicht die Rede.


Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von schweitzer am 09.09.2010 um 12:07:25

schrieb am 09.09.2010 um 12:01:01:
Ausserdem muss fuer die Verweigerung des Visums die Ehe als Scheinehe feststehen.

Davon ist hier aber bisher nicht die Rede.


Doch - siehe Post 1:


monster schrieb am 02.09.2010 um 17:44:57:
weil uns eine Scheinehe unterstellt wird.


Ansonsten ist hier eigentlich alles gesagt ...  ::)

=schweitzer=

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von Muleta am 09.09.2010 um 12:09:43

schrieb am 09.09.2010 um 12:01:01:
Ausserdem muss fuer die Verweigerung des Visums die Ehe als Scheinehe feststehen.


das ist falsch. Es obliegt grundsätzlich dem Antragsteller, die (geplante) Führung einer ehelichen LG nachzuweisen (im Detail: BVerwG, Urteil vom 30. 3. 2010 - 1 C 7. 09); gelingt ihm dies nicht, wird kein Visum erteilt. Die Beweislast liegt also letzten Endes beim Ausländer.

Muleta

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von franky_23 am 09.09.2010 um 12:26:13

Muleta schrieb am 09.09.2010 um 12:09:43:
das ist falsch. Es obliegt grundsätzlich dem Antragsteller, die (geplante) Führung einer ehelichen LG nachzuweisen (im Detail: BVerwG, Urteil vom 30. 3. 2010 - 1 C 7. 09); gelingt ihm dies nicht, wird kein Visum erteilt. Die Beweislast liegt also letzten Endes beim Ausländer.

Muleta


das steht z.B. in der Urteilsbegruendung.

Es hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass für den Ehegattennachzug über die formalrechtliche Eheschließung hinaus der Wille beider Ehegatten zur Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet erforderlich sei. Bei einer wirksam geschlossenen Ehe sei grundsätzlich von dieser Absicht auszugehen; eine behördliche Prüfung des Einzelfalles sei nur ausnahmsweise bei begründetem Verdacht zulässig.

Im Fall des Urteils, war der Pakistani als Asylbewerber abgelehnt, es tauchten falsche Geburtseintraege auf.  Der Ehemann hatte kein Interesse die Frau selbst bei Krankheit in D zu besuchen, beide hatten sich seit 2005 nicht mehr gesehen.

Diesen Fall auf den konkreten Zusammenhang zu uebertragen ist in meinen Augen mindestens gewagt.





Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von schweitzer am 09.09.2010 um 12:33:29

schrieb am 09.09.2010 um 12:26:13:
das steht z.B. in der Urteilsbegruendung.


Schön, dass Du da was "z.B." rauspflückst und dann kühn Behauptungen aufstellst.

Der Grundtenor des Urteils ist eindeutig der, den Muleta gepostet hat und ist, da es sich um höchstrichterliche Rechtsprechung handelt, von grundsätzlichem Belang.

Hör auf, Dich hier als Hobbyjurist aufzuspielen und Unsinn und Irritationen in das Board zu prusten. Das hast Du hier in der Vergangenheit schon hinlänglich getan.

Nimm zur Kenntnis, das wir uns das hier nicht weiter gefallen lassen!

=schweitzer=

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von monster am 10.09.2010 um 07:18:03
Hello und guten  Morgen, ja die ist durchgeführt worden. Ich hatte aber das gefühl das die Sachbearbeiter von vorneherein versucht ahebn dagegen zu blocken. alle freunldichen Versuche meinserseits wurden sofort blockiert. Selbst mein Rae bekommt keinen Termin bei den Vrgesetzten ...es ist unfassbar.
Gruss

*

Möchte noch gerne die Diskussion der vorherigen Beiträge antworten ; es  ist nicht richtig das Araber nur junge Frauen heiraten. Desweiteren können wir alle Paragrafen des Ausländergestztes für uns im positiven Beweis belegen.Auch möchte ich dezent darauf hinweisen das es als deutsche Frau "mein" Recht ist unsere Ehe in Deutschland und somt würdeevoll leben zu dürfen. Diese Unterstellungen muss ich beweisen, aber das ist ja kein Problem ... eher das die Behörden uns die Möglichkeiten verwehren und da fass ich mir dann schon an den Kopf zumal ich nicht auf eine andere ABH ausweichen kann. Der Versuch zu sagen die Botschaft muss entscheiden ist ein bisschen einfach... und nicht haltbar.

*

Noch was zum Urkundenwesen ... irgendwie merkt man das die Person die behauptet die Urkunden sind gefälscht usw in diesen Ländern gar keine Ahnung davon hat oder noch nie da war . Alle urkunden werden u.a. auch von der Botschaft legalisiert und auch hier in Deutschland noch einmal übersetzt ..... und ich kann mir nicht vorstellen das eine Botschaft ein dokument übersetzt und hier nicht die Wahrheit reinschreibt...
Auch die anderen Dokumente werden eingehenst überprüft  und zwar in b e i d e n Ländern. No chance da was zu türkenwarum auch und für was ... wer den Marathonlauf mit den Dokumenten dort hinter sich hat kann sich dannach neue schuhe kaufen ....


schweitzers [edit]Habe Deine beiden Folgeposts hier eingefügt. Ein Post kann mittels des "Ändern" - Buttons innerhalb von 15 Minuten ergänzt, korrigiert oder geändert werden. Bitte diese Funktion benutzen! Vielen Dank.[/edit]

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von steini007 am 10.09.2010 um 07:46:24

monster schrieb am 10.09.2010 um 07:26:11:
Der Versuch zu sagen die Botschaft muss entscheiden ist ein bisschen einfach... und nicht haltbar. 

Sorry, aber deine unsachliche Art ist eher nicht haltbar.

Ein Blick ins Gesetz würde dir die Erkenntnis geben, dass die Entscheidung über das Visum die Botschaft trifft, somit die Aussage der ABH völlig richtig ist.


monster schrieb am 10.09.2010 um 07:30:35:
ich kann mir nicht vorstellen das eine Botschaft ein dokument übersetzt und hier nicht die Wahrheit reinschreibt... 

... auch das ist nicht richtig. Die Botschaft übersetzt keine Dokumente, sondern ein Dolmetscher. Die Botschaft legalisiert sie nur.


monster schrieb am 10.09.2010 um 07:18:03:
Selbst mein Rae bekommt keinen Termin bei den Vrgesetzten ...es ist unfassbar.

Gibt es eine rechtliche Grundlage für dieses Begeehren oder gar einen Rechtsanspruch? Eher nein, auch wenn ein Gespräch so manche Wogen glätten könnte. Aber in deiner Emotion dürfte für dich nur eine Antwort zählen.

Titel: Re: Negativer Bescheid Deutschland was tun
Beitrag von Petersburger am 10.09.2010 um 08:43:42

steini007 schrieb am 10.09.2010 um 07:46:24:
Die Botschaft legalisiert sie nur.

Und das - der Klarstellung halber - heißt nichts anderes, als daß das Dokument tatsächlich von der "letzten" ausländischen Behörde (oft: das Außen- oder Justizministerium) überbeglaubigt worden ist.

Brutal formuliert heißt das nicht mehr und nicht weniger als:
Es besteht hinreichend Grund zu der Annahme, daß das vorliegende Dokument tatsächlich von der Behörde ausgestellt worden ist, die im Dokument angegeben ist.
Eine Geburtsurkunde z.B. von dem Standesamt, das im Dokument als ausstellende Behörde angegeben ist.

Eine Legalisierung ist also nicht etwa eine zweifelsfreie Echtheitsbestätigung oder gar eine für den deutschen Rechtsbereich rechtsgültige  Anerkennung der im Dokument angegebenen Sachverhalte.

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