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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthaltserlaubnis des Studiums
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Beitrag begonnen von katy4 am 01.09.2010 um 17:48:18

Titel: Aufenthaltserlaubnis des Studiums
Beitrag von katy4 am 01.09.2010 um 17:48:18
guten Tag,

ich bin diese Semester an der Hochschule eingeschrieben( erste semester) in NRW. Ich war bei der Ausländerbehörde wegen der Verlängerung meines Aufenthaltserlaubnis. ich habe die Unterlagen vollständig abgegeben,dabei waren meine Kontoauszüge.Die Sachbearbeiterin hat genau nachgeguckt und gefragt woher ich eine Einzahlung von 400 euro her habe. ich bin durch einander gekommen und ich hab einfach gelugen ung gesagt dass ich das Geld von der Arbeit habe(private Putzstelle).und das hat sie notiert bein meinen Akten.Dabei habe ich im Moment kein Job,und das waren Geld von meinem Freund.
Sie hat von mir jetzt verlangt die Lohnabrechnung mitzubringen und dann kann ich meine Verlängerung bekommen.

ich Weiss es nicht was wird passieren wenn ich zugebe ,dass ich gelugen habe,weil ich Angst hatte, dass sie mich fragt warum ich das Geld von meinem Freund bekomme und in meinen akten steht dass ich die Unterstützung von meinem Vater bekomme.

werde ich ich auch villeicht gerichtlich verfolgt wegen das Lügen? was soll ich jetzt tun?

Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis des Studiums
Beitrag von schweitzer am 02.09.2010 um 07:34:54

katy4 schrieb am 01.09.2010 um 17:48:18:
was soll ich jetzt tun?


Du kannst nur eins tun:

Zur Ausländerbehörde gehen, Dich in aller Form entschuldigen und versprechen, dass so etwas nicht wieder vorkommen wird.

Die ABH wird ansonsten von Dir weiter den Lohnnachweis fordern und Deine Situation würde sich nur weiter zuspitzen.

Durch Deine Aussage, einen Putzjob angenommen zu haben, sah sich die ABH veranlasst zu prüfen, ob Du entsprechend den Vorgaben für Studenten arbeitest, ob neben der Tätigkeit das Studium in angemessener Weise betrieben werden kann.

Die Zuwendung Deines Freunde muss gar nicht von vornheren "schädlich" sein - aber klar ist auch, dass die AE-Erteilung bzw.-verlängerung in Zusammenhang mit dem Zweck ein Studium zu absolvieren, an den Nachweis hinreichender Lebensunterhaltssicherung gebunden ist. Wenn es dazu Fragen gibt, solltest Du im Vorfeld mit der ABH klären, welche Möglichkeiten des Nachweises es gibt und dort akzeptiert werden.

Je eher Du zur ABH gehst und das tust, was ich hier empfohlen habe, um so geringer ist die "Gefahr", dass man Dir gleich den Kopf abreist. Ein Stück Vertrauensbildung hast Du durch Deine letztlich bewusste Täuschung freilich erst einmal verspielt ...


=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis des Studiums
Beitrag von katy4 am 03.09.2010 um 13:46:37
Guten Tag,

ich war bei der ausländerbehörde, und ich habe gemacht genau was Sie mir gesagt haben,d.h: ich hab mich dafür entschuldigt,und die Wahrheit gesagt,dass ich das Geld von meinem Freund bekommen habe. Sie hat die Entschulgigung angenommen und ich habe meine verlängerung endlich bekommen

Ich bin sehr dankbar für Ihre Empfehlung.Sie haben mir gut geholfen

danke noch mal


katy4

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