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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ehefähigkeitsalter PL https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1283351682 Beitrag begonnen von Ulf am 01.09.2010 um 16:34:42 |
Titel: Ehefähigkeitsalter PL Beitrag von Ulf am 01.09.2010 um 16:34:42
Moin,
eine 18-jährige Deutsche wolle in Deutschland einen gleichaltrigen Polen ehelichen. Dieser kann keine gerichtliche Erlaubnis zur Herabsetzung seines persönlichen Ehemündigkeitsalters von 21 auf 18 Jahre beibringen; ein allfälliges Ehefähigkeitszeugnis werde aus demselben Grund nicht ausgestellt. Polnische Frauen sind mit 18 Jahren ehemündig (nach polnischen Angaben; die entsprechenden Gesetze habe ich nicht studiert). Wird der Standesbeamte die beiden trauen bzw. das deutsche OLG befreien, da die polnische Beschränkung gegen den ordre public und das Europarecht verstößt? Gruß, ULF |
Titel: Re: Ehefähigkeitsalter PL Beitrag von Blaise am 01.09.2010 um 19:44:53
Eine Information der Polnischen Botschaft Berlin:
Zitat:
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Titel: Re: Ehefähigkeitsalter PL Beitrag von Ulf am 02.09.2010 um 19:27:55 Blaise schrieb am 01.09.2010 um 19:44:53:
Danke. Die vor 12 Jahren, wie http://www.prawna-porada.pl/kodeks%20rodzinny%20i%20opiekunczy.htm vermuten läßt, erfolgte Gesetzesänderung hat sich offenbar noch nicht bei allen betroffenen Staatsbürgern herumgesprochen. Gruß, ULF |
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