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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Dauer-EG
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Beitrag begonnen von jimleo am 01.09.2010 um 16:00:38

Titel: Dauer-EG
Beitrag von jimleo am 01.09.2010 um 16:00:38
Hallo, Ich habe ein Dauer-EG. Musste aber aus Familie Grund  ausserhalb EU fuer ca. 2 Jahre aufenthalten. Wenn ich innerhalb dieser 2 Jahre immer jede 12 Monate ein paar Tage in DE aufenthalten, erlischt mein Dauer-EG oder nicht?
Danke.

Titel: Re: Dauer-EG
Beitrag von schweitzer am 02.09.2010 um 08:11:47
Rede mit Deiner Ausländerbehörde.

Für Inhaber des Daueraufenthalt-EG gelten laut Verwaltungsvorschrift zum § 51 AufenthG auch die Absätze 2 bis 4 (für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis) entsprechend. Und im Absatz 4 heißt es unter anderem:


Zitat:
(4) Nach Absatz 1 Nr. 7 wird in der Regel eine längere Frist bestimmt, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grunde ausreisen will und eine Niederlassungserlaubnis besitzt ...


Die Verlängerung dieser Frist (beim DA-EG 12 Monate, wie Du richtig geschrieben hast) erfolgt aber nur auf vorherigen Antrag und, wenn Du den nur vorübergehenden Charakter Deiner Ausreise glaubhaft machen kannst.

Mit einer derartigen Fristverlängerung durch die ABH wärst Du auf der ganz sicheren Seite. (Wohnsitz in D müsste aber bestehen bleiben!)

=schweitzer=

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