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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> anrechnung von studienzeiten in bayern !!
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Beitrag begonnen von chris1987 am 30.08.2010 um 09:47:25

Titel: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von chris1987 am 30.08.2010 um 09:47:25
hallo zusammen,
ich bin es nochmal aber diesmal geht es nicht um mich sondern um eine bekannte von mir.sie ist noch nicht hier( forum) angemeldet .
zu der Situation:
sie ist hier in 2007 mit einem studentenvisum eingereist ,dann hatte sie eine AE nach §16 bis 2008. Seit april 2008 hat sie eine AE nach §28 Abs.1Nr.1 da sie mit deutschem verheiratet ist.
sie möchte nun wissen wann eine Einbürgerung bzw. NE möglich wäre, und ob die studienzeiten in bayern angerechnet werden könnten.

danke im vorraus :)

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von Odysseus am 30.08.2010 um 10:06:40
Nach Nr. 9.1.2.1 der VAH sind bei der EB nach § 9 StAG 3 Jahre Inlandsaufenthalt bei mind. zweijähriger Ehe erforderlich.

Die Zeiten müssten also (je nach dem, wann genau im Jahr 2007 sie eingereist ist) erfüllt sein, ob allerdings die Bayern da auch "Sonderwege" beschreiten, weiß ich nicht.

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von Saxonicus am 30.08.2010 um 13:23:26
Wenn Bayern Studienzeiten nicht als "gewöhnlichen Aufenthalt" anerkennt, dann dürften diese erforderlichen "drei Jahre" noch nicht erreicht sein.

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von maki am 30.08.2010 um 13:26:20

Saxonicus schrieb am 30.08.2010 um 13:23:26:
Wenn Bayern Studienzeiten nicht als "gewöhnlichen Aufenthalt" anerkennt, dann dürften diese erforderlichen "drei Jahre" noch nicht erreicht sein.

Bayern fordert keinen gewöhnlichen Aufenthalt bei §9 StAG, weil das Gesetz es auch nicht tut, also kann die Bekannte des TS jetzt ihre Regeleinbürgerung beantragen.

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von Saxonicus am 30.08.2010 um 13:32:53

maki schrieb am 30.08.2010 um 13:26:20:
Bayern fordert keinen gewöhnlichen Aufenthalt bei §9 StAG, weil das Gesetz es auch nicht tut, also kann die Bekannte des TS jetzt ihre Regeleinbürgerung beantragen.

§ 9

(1) Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher sollen unter den Voraussetzungen des § 8 eingebürgert werden,

§ 8

(1) Ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthaltim Inland hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden,


Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von maki am 30.08.2010 um 13:40:19

Saxonicus schrieb am 30.08.2010 um 13:32:53:
§ 9

(1) Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher sollen unter den Voraussetzungen des § 8 eingebürgert werden,

§ 8

(1) Ein Ausländer, der rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthaltim Inland hat, kann auf seinen Antrag eingebürgert werden,

Da steht nix von "vergangen x Jahre seinen rechtmässigen und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat", sondern eben nur dass der jetzige Aufenthalt gewöhnlich (und natürlich rechtmässig) sein muss.

Wie sich die Aufenthaltszeiten berechnen findet man nur in den VAH des BMI zum StAG, diese sind in Bayern aber nicht gültig, denn da gibt es eigene, "geheime"  Anwendungshinweise.

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von schweitzer am 30.08.2010 um 13:43:17
Ich verweise an dieser Stelle gern noch einmal auf diese Ausführungen zu den anrechenbaren Aufenthaltszeiten hier im Board. -

Es kommt mithin sehr darauf an, auf welcher rechtlichen Grundlage die Einbürgerung vollzogen wird. - Das Problem mit der Anrechnung von Studienzeiten als gewöhnlichem Aufenthalt stellt sich (in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und bisweilen auch in Hessen) demnach also wohl grundsätzlich nur im Kontext der Einbürgerungen nach § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung).

=schweitzer=

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von chap am 30.08.2010 um 18:13:45

schweitzer schrieb am 30.08.2010 um 13:43:17:
Ich verweise an dieser Stelle gern noch einmal auf diese Ausführungen zu den anrechenbaren Aufenthaltszeiten hier im Board. -

Es kommt mithin sehr darauf an, auf welcher rechtlichen Grundlage die Einbürgerung vollzogen wird. - Das Problem mit der Anrechnung von Studienzeiten als gewöhnlichem Aufenthalt stellt sich (in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und bisweilen auch in Hessen) demnach also wohl grundsätzlich nur im Kontext der Einbürgerungen nach § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung).

=schweitzer=



Hallo schweitzer,

eine kleine Korrektur: das Problem stellt sich auch bei Anwendung von § 4 Abs. 3 StAG mit der Maßgabe, dass es in diesem Falle keinen Ausweg wie Ermessenseinbürgerung gibt.

P.S. Seit wann wird es auch in Hessen so gehandhabt?

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von schweitzer am 30.08.2010 um 21:04:33

chap schrieb am 30.08.2010 um 18:13:45:
P.S. Seit wann wird es auch in Hessen so gehandhabt? 


Kann ich Dir nicht beantworten. Es ziehen sich aber durch die Jahre in diesem Forum immer wieder Hinweise, dass die Praxis in Hessen uneinheitlich ist. (siehe u.a. nachfolgend aufgeführte threads bzw. Postings):

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1181232957/7#7

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1267036603/2

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1247863390/2#2

Oft werden die Studienzeiten wohl angerechnet, aber halt nicht immer. - Es gab, ich glaube vor zwei, drei Jahren mal ein ausführlichers Post dazu, womöglich gar von einem Experten, aber ich kanns bei allem Bemühen nicht mehr ausfindig machen.

Alles in allem bräuchte es da wohl mal eine Info eines echten "Hessenexperten"!

=schweitzer=

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von maki am 30.08.2010 um 21:19:57
Man hört ja ab und zu auch aus BW dass Studienzeiten doch anerkannt werden.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1266144405

Anscheinend wird das nicht konsequent durchgezogen in BW (& Hessen, nur umgekehrt).

IMHO wird es Zeit dass verbindliche Anwedungshinweise verabschiedet werden...

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von chap am 31.08.2010 um 09:12:49

maki schrieb am 30.08.2010 um 21:19:57:
Man hört ja ab und zu auch aus BW dass Studienzeiten doch anerkannt werden.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1266144405

Anscheinend wird das nicht konsequent durchgezogen in BW (& Hessen, nur umgekehrt).

IMHO wird es Zeit dass verbindliche Anwedungshinweise verabschiedet werden...



Hallo maki,

wenn Du diesen Beitrag meinst: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1266144405/15/#15, dann bezog die Antwort der EBH höchstwahrscheinlich auf eine Ermessenseinbürgerung. :)

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von chap am 31.08.2010 um 09:26:13

schweitzer schrieb am 30.08.2010 um 21:04:33:
Kann ich Dir nicht beantworten. Es ziehen sich aber durch die Jahre in diesem Forum immer wieder Hinweise, dass die Praxis in Hessen uneinheitlich ist. (siehe u.a. nachfolgend aufgeführte threads bzw. Postings):

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1181232957/7#7

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1267036603/2

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1247863390/2#2

Oft werden die Studienzeiten wohl angerechnet, aber halt nicht immer. - Es gab, ich glaube vor zwei, drei Jahren mal ein ausführlichers Post dazu, womöglich gar von einem Experten, aber ich kanns bei allem Bemühen nicht mehr ausfindig machen.

Alles in allem bräuchte es da wohl mal eine Info eines echten "Hessenexperten"!

=schweitzer=


Vielen Dank!

Leider ist es aus dem zweiten Link nicht ersichtlich, ob die Einbürgerung nach § 8 oder § 10 StAG erfolgte.

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von schweitzer am 31.08.2010 um 12:08:55
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von minoucha am 01.09.2010 um 09:09:32
Guten Morgen zusammen,

werden die Zeiten, wo man mit einem deutschen verheiratet war und einen Aufenthaltstitel nach § 23 hatte für die Einbürgerung gerechnet?

Danke.

minoucha

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von chap am 01.09.2010 um 09:47:26

minoucha schrieb am 01.09.2010 um 09:09:32:
Guten Morgen zusammen,

werden die Zeiten, wo man mit einem deutschen verheiratet war und einen Aufenthaltstitel nach § 23 hatte für die Einbürgerung gerechnet?

Danke.

minoucha


§ 23 von welchem Gesetz?  :)

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von minoucha am 01.09.2010 um 09:51:37
Aufenthaltsgesetzt vor 2005

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von chap am 01.09.2010 um 09:58:35

minoucha schrieb am 01.09.2010 um 09:51:37:
Aufenthaltsgesetzt vor 2005


§ 23 Abs. 1 oder § 23 Abs. 2?

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von minoucha am 01.09.2010 um 10:02:52
Damals hat die Mitarbeiterin der ABH nicht dabei geschrieben, außer § 23 und Erwerbtätigkeit gestattet!

Es war der erste Aufenthaltstitel nach der Ehe, vorher hatte es einen Aufenthaltstitel zwecks Studium.

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von chap am 01.09.2010 um 10:11:36

minoucha schrieb am 01.09.2010 um 10:02:52:
Damals hat die Mitarbeiterin der ABH nicht dabei geschrieben, außer § 23 und Erwerbtätigkeit gestattet!

Es war der erste Aufenthaltstitel nach der Ehe, vorher hatte es einen Aufenthaltstitel zwecks Studium.


Das kann nicht sein. Wann war es?  :)

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von minoucha am 01.09.2010 um 10:13:00
2003

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von chap am 01.09.2010 um 10:16:12

minoucha schrieb am 01.09.2010 um 10:13:00:
2003



Damals galt Ausländergesetz, und nicht Aufenthaltsgesetz.  :)

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von minoucha am 01.09.2010 um 10:17:57
Entschuldigung, es stimmt!

Wie lautet dann die Antwort auf die ürsprungliche Frage?

Danke!

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von chap am 01.09.2010 um 10:21:21

minoucha schrieb am 01.09.2010 um 10:17:57:
Entschuldigung, es stimmt!

Wie lautet dann die Antwort auf die ürsprungliche Frage?

Danke!


Die Zeiten werden vollständig angerechnet, wenn danach keine Unterbrechungen des rechmäßigen Aufenthalts entstanden sind.

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von minoucha am 01.09.2010 um 10:29:22
Der Antragsteller hat danach einen Aufenthaltstitel nach § 28 für 3 Jahre, und während dieser Zeit war er getrennt, er hat also die zwei Jahre Ehe nicht vollständig gehabt, nach Ablauf der 3 Jahren, und da er nicht mehr die ehelichen Gemeinschaft nachweisen kann, hat ihm die Auländerbehörde keinen Aufenthalt mehr zwecks Ehe erteilt sondern, und weil er immer noch Student war und seine Prüfungen nachweisen konnte, einen Aufenthalttitel nach § 16, jetzt ist es seit paar Monate fertig und auch eine unbefristete Arbeit hat, und einen Aufenthaltstitel nach §18. Die Ehe wurde letztes Jahr geschieden!

Was ist deine Meinung bezuglich der Einbürgerung?

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von chap am 01.09.2010 um 11:06:39

minoucha schrieb am 01.09.2010 um 10:29:22:
Der Antragsteller hat danach einen Aufenthaltstitel nach § 28 für 3 Jahre, und während dieser Zeit war er getrennt, er hat also die zwei Jahre Ehe nicht vollständig gehabt, nach Ablauf der 3 Jahren, und da er nicht mehr die ehelichen Gemeinschaft nachweisen kann, hat ihm die Auländerbehörde keinen Aufenthalt mehr zwecks Ehe erteilt sondern, und weil er immer noch Student war und seine Prüfungen nachweisen konnte, einen Aufenthalttitel nach § 16, jetzt ist es seit paar Monate fertig und auch eine unbefristete Arbeit hat, und einen Aufenthaltstitel nach §18. Die Ehe wurde letztes Jahr geschieden!

Was ist deine Meinung bezuglich der Einbürgerung?


Du muss immer schreiben von Paragraphen welches Gesetzes Du sprichst. Ich vermute, du meinst § 28 AufenthG und nicht AuslG. Wenn es so ist, dann ist der spätere Übergang auf § 16 AufenthG unschädlich, da Aufenthalt zwecks Studiums (nach dem 1.1.2005) nach z.Z. herrschender Meinung auch ein "gewöhnlicher Aufenthalt" darstellt.

Wohnt der Antragsteller in Bayern?

Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von minoucha am 01.09.2010 um 11:15:40
Entschuldigung dass ich nicht präzesiert habe! Der Antragsteller hat bis Ende 2009 in NRW gewohnt, jetzt wohnt er mit Hauptsitz in Nordhessen.

Also nochmal zusammengefasst:

10.2002 : Einreise nach Deutschland zwecks Studium

03.2003: Erster Aufenthalstittel : Aufenthaltsbewilligung zwecks
             Studium
11.2003: Ehe mit deutschen Frau: Aufenthaltserlaubnis § 23 AuslG.

03.2005: immer noch verheiratet : Aufenthaltserlaubnis § 28 AufG

01.2008 bis 06.2008: Fixionsbescheinigung mit der Bemerkung: die Aufenthalt gilt wie vor als fortbestehend (nach § ... weiss nichtmehr, aber auf jeden Fall keine Duldung)

01.2009: Scheidung

06.2008 bis 06.2010: Aufenthalserlaubnis nach §16 AufG zwecks Studium

06.2010 bis jetzt: Aufenthaltserlaubnis nach § 18 zwecks Beschäftigung als Ingenieur.

Wie sieht dann für ihn aus?


Titel: Re: anrechnung von studienzeiten in bayern !!
Beitrag von schweitzer am 01.09.2010 um 11:22:44
Wie ich hier schon schrieb, werden wir das auf Hessen bezogen hier im Forum leider nicht abschließend beantworten können. -

Die Zeiten der AE wegen der bestehenden Ehe müssten angerechnet werden, egal ob es Zeiten waren, zu denen noch das AuslG galt oder solche, in denen das AufenthG schon einschlägig war. Sicher angerechnet werden auch die Zeiten der AE gemäß § 18 AufenthG. Das mit den Studienzeiten (Aufenthaltsbewilligung bzw. AE nach § 16 AufenthG ), kann bezogen auf Hessen nur mittels  konkreter Nachfrage bei der EBH in Erfahrung gebracht werden.

=schweitzer=

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