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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung nach §10 und Lebensunterhaltsicherung
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Beitrag begonnen von itstudent am 28.08.2010 um 11:04:13

Titel: Einbürgerung nach §10 und Lebensunterhaltsicherung
Beitrag von itstudent am 28.08.2010 um 11:04:13
Ich möchte mich nach §10 einbürgern lassen. Alle Voraussetzungen erfühle ich. Allerdings kann ich die Lebensunterhaltsicherung momentan nicht  nachweisen(oder doch??), weil ich in der Gründung einer Firma bin und dann als Geschäftsführer bei der Firma tätig sein werde.

Kann ich  den Antrag auf die Einbürgerung schon jetzt stellen oder muss ich vollständige Gründung der Firma abwarten, drei Monate arbeiten und danach Lohnabrechnungen der letzten drei Monate bringen, um die Lebensunterhaltsicherung nachzuweisen?

Ich beziehe kein Arbeitslosengeld und keine andere staatliche Hilfe, weil ich von meinen Ersparnissen lebe.



Ich muss meine alte Staatangehörigkeit abgeben und das dauert sehr lange.. Wenn ich die Einbürgerungzusicherung möglichst schnell kriege, dann kann ich früher den Ausbürgerungsprozess beginnen. Die Einbürgerungsbehörde wird sowieso vor den tatsächlichen Einbürgerung noch mal alle Voraussetzungen und meinen Verdienst prüfen.



Titel: Re: Einbürgerung nach §10 und Lebensunterhaltsicherung
Beitrag von schweitzer am 28.08.2010 um 13:36:16
Bei der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG sind die Bedingungen hinsichtlich des Nachweises der Sicherung des LU nicht ganz so streng.

Schädlich ist nur, wenn tatsächlich Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II bzw. "Hartz IV") oder SGB XII bezogen werden und auch nur dann, wenn man dies selbst verschuldet hat und sich in der Folge nicht in zumutbarer Weise darum bemüht hat, wieder in Arbeit zu kommen.

All dies sehe ich bei Dir nicht, insoweit sehe ich auch erstmal keine Gefahr hinsichtlich der Möglichkeit der Einbürgerung.

Allerdings wäre es natürlich legitim, wenn sich die EBH vergewissern will. - Um wirklich und bezogen auf Deine konkrete Situation Sicherheit zu bekommen, würde ich an Deiner Stelle mal eine Art "Sondierungstermin" bei Deiner EBH machen. Sage dort, dass Du Dich bezogen auf Deine konkrete Situation informieren möchtest, wann das Stellen eines EB-Antrages  in Frage kommt. Danach weißt Du, ob es "gefahrlos" ist, jetzt schon den Antrag zu stellen oder lieber noch ein wenig damit zu warten.

Ich persönlich denke, dass Deine Chancen gut stehen.

=schweitzer=

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