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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung mit 6 Jahren in Deutschland und die Ehe https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1282819919 Beitrag begonnen von eagle50 am 26.08.2010 um 12:51:59 |
Titel: Einbürgerung mit 6 Jahren in Deutschland und die Ehe Beitrag von eagle50 am 26.08.2010 um 12:51:59
Hallo Zusammen
Ich hab hier einpaar Fragen wegen meinen Freund . der lebt in Deutschland seit 6 Jahren , als Student gekommen , dann hat er eine deutsche Frau geheiratet... Sie haben zusammen gelebet aber nur 1,5 Jahr zusammengelebt und angemeldet dann hat die Frau abgemeldet bis jetzt leben Sie getrennt. Aber Der Man hat immer Aufenthalts gemäß §28 . die Frage lautet ob Er Anspruch auf Einberügung hat. obwohl sie nicht 2 jahre zusammen gelebt haben . Er ist seit 5 Jahren in einem Verein der Sozialarbeit , Integration ... tätig . kann er trotzdem den Antrag stellen laut 6 Jahre in deutschland mit Voraussetzung der tätigkeit in einem Verein .. oder durch die Ehe.. bitte sie um eine Beratung .. bedanke mich im voraus für Ihre Antwort |
Titel: Re: Einbürgerung mit 6 Jahren in Deutschland und die Ehe Beitrag von B.D. am 26.08.2010 um 13:11:52 eagle50 schrieb am 26.08.2010 um 12:51:59:
das ist schon nicht richtig richtig wäre § 31, aber der auch nur, wenn ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangt wurde und das wäre bei 2-jähriger Ehe der Fall eagle50 schrieb am 26.08.2010 um 12:51:59:
danach nicht eagle50 schrieb am 26.08.2010 um 12:51:59:
die Tätigkeit im Verein hilft sicher nix die Ehe besteht nicht mehr, daher hilft auch die sicher nix Antrag stellen kann man immer. Hier sehe ich allerdings für den Erfolg schwarz. B.D. |
Titel: Re: Einbürgerung mit 6 Jahren in Deutschland und die Ehe Beitrag von schweitzer am 26.08.2010 um 13:16:32 eagle50 schrieb am 26.08.2010 um 12:51:59:
Nein, den hat er nicht. Selbst, wenn die Ehe lange genug bestanden hätte, würde die Einbürgerung den Bestimmungen einer Ermessenseinbürgerung folgen. Aber da die beiden offiziell getrennt leben (ist ja durch die erfolgte Abmeldung nachvollziehbar), stellt sich die Frage sowieso nicht. eagle50 schrieb am 26.08.2010 um 12:51:59:
Das wäre einzelfallbezogen zu klären, wobei allein eine Vereinstätigkeit ganz gewiss nicht ausreicht, für eine vorfristige Ermessenseinbürgerung - dafür muss eine insgesamt in besonderer Weise gelungene Integration nachvollziehbar sein. Dazu kämen dann generell noch die vielen für eine Einbürgerung nach § 8 StAG zu erfüllenden Bedingungen (Rentenbeitragszeiten, gesicherter Lebensunterhalt usw. usw.). =schweitzer= |
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