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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung mit 6 Jahren in Deutschland und die Ehe
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Beitrag begonnen von eagle50 am 26.08.2010 um 12:51:59

Titel: Einbürgerung mit 6 Jahren in Deutschland und die Ehe
Beitrag von eagle50 am 26.08.2010 um 12:51:59
Hallo Zusammen
Ich hab hier einpaar Fragen wegen meinen Freund . der lebt in Deutschland seit 6 Jahren , als Student gekommen , dann  hat er eine deutsche Frau geheiratet... Sie haben zusammen gelebet aber nur 1,5 Jahr zusammengelebt und angemeldet  dann hat die Frau abgemeldet bis jetzt leben Sie getrennt. Aber Der Man hat immer Aufenthalts gemäß §28 .
die Frage lautet ob Er Anspruch auf Einberügung hat. obwohl sie nicht 2 jahre zusammen gelebt haben . Er ist seit 5  Jahren in einem Verein der Sozialarbeit , Integration ... tätig .
kann er trotzdem den Antrag stellen laut 6 Jahre  in deutschland mit Voraussetzung der tätigkeit in einem Verein .. oder durch die Ehe.. bitte sie um eine Beratung ..
bedanke mich im voraus  für Ihre Antwort

Titel: Re: Einbürgerung mit 6 Jahren in Deutschland und die Ehe
Beitrag von B.D. am 26.08.2010 um 13:11:52

eagle50 schrieb am 26.08.2010 um 12:51:59:
dann hat die Frau abgemeldet bis jetzt leben Sie getrennt. Aber Der Man hat immer Aufenthalts gemäß §28 .


das ist schon nicht richtig
richtig wäre § 31, aber der auch nur, wenn ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangt wurde und das wäre bei 2-jähriger Ehe der Fall


eagle50 schrieb am 26.08.2010 um 12:51:59:
die Frage lautet ob Er Anspruch auf Einberügung hat. obwohl sie nicht 2 jahre zusammen gelebt haben .


danach nicht


eagle50 schrieb am 26.08.2010 um 12:51:59:
kann er trotzdem den Antrag stellen laut 6 Jahrein deutschland mit Voraussetzung der tätigkeit in einem Verein .. oder durch die Ehe


die Tätigkeit im Verein hilft sicher nix
die Ehe besteht nicht mehr, daher hilft auch die sicher nix

Antrag stellen kann man immer. Hier sehe ich allerdings für den Erfolg schwarz.


B.D.

Titel: Re: Einbürgerung mit 6 Jahren in Deutschland und die Ehe
Beitrag von schweitzer am 26.08.2010 um 13:16:32

eagle50 schrieb am 26.08.2010 um 12:51:59:
die Frage lautet ob Er Anspruch auf Einberügung hat. obwohl sie nicht 2 jahre zusammen gelebt haben 


Nein, den hat er nicht. Selbst, wenn die Ehe lange genug bestanden hätte, würde die Einbürgerung den Bestimmungen einer Ermessenseinbürgerung folgen. Aber da die beiden offiziell getrennt leben (ist ja durch die erfolgte Abmeldung nachvollziehbar), stellt sich die Frage sowieso nicht.


eagle50 schrieb am 26.08.2010 um 12:51:59:
kann er trotzdem den Antrag stellen laut 6 Jahrein deutschland mit Voraussetzung der tätigkeit in einem Verein 


Das wäre einzelfallbezogen zu klären, wobei allein eine Vereinstätigkeit ganz gewiss nicht ausreicht, für eine vorfristige Ermessenseinbürgerung - dafür muss eine insgesamt in besonderer Weise gelungene Integration nachvollziehbar sein. Dazu kämen dann generell  noch die vielen für eine Einbürgerung nach § 8 StAG zu erfüllenden Bedingungen (Rentenbeitragszeiten, gesicherter Lebensunterhalt usw. usw.).

=schweitzer=


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