i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Reisepass
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1282752610

Beitrag begonnen von Missy66 am 25.08.2010 um 18:10:09

Titel: Reisepass
Beitrag von Missy66 am 25.08.2010 um 18:10:09
Hallo,
habe mal eine einfache Frage. Wenn man bei Ryanair bucht wird einem immer für Marokko angezeigt, dass die Pässe noch eine Gültigkeitsdauer haben müssen von 6 Monaten. Die AE meines Mannes läuft nä Jahr im Sept. ab, sein Reisepass ist aber gültig bis 2013. Worauf würde sich denn seine Gültigkeitsdauer beschränken? Auf 2013, wenn der RP abläuft oder Sept. 2011, wenn die AE abläuft? Is momentan eine Diskussion zwischen ihm und mir.


Daddys' [edit]Hat weniger mit Personenstandsrecht zu tun... versuchen wir's mal hier... ;)[/edit]

Titel: Re: Reisepass
Beitrag von Mustermann am 25.08.2010 um 18:33:54
Die AE mus bei der Wiedereinreise gültig sein. Eine bestimmte Gültigkeitsdauer ist nicht nötig.

Hat die Fluggesellschaft eine andere Regelung (deren Begründung interessant wäre), so müsste diese direkt gefragt werden.

Also am besten dort fragen, aber wahrscheinich ist der Pass gemeint.

Titel: Re: Reisepass
Beitrag von Missy66 am 25.08.2010 um 19:37:37
Danke, so ganz sicher kann man sich ja nicht sein, nachher kommt er nicht mehr nach Deutschland, lach, das wärs noch

Titel: Re: Reisepass
Beitrag von erne am 25.08.2010 um 20:54:03

Missy66 schrieb am 25.08.2010 um 19:37:37:
nachher kommt er nicht mehr nach Deutschland, lach, das wärs noch 

wenn seine AE auch nur noch einen Tag gilt, lässt ihn die BPol rein.
Aber ob er ins Flugzeug kommt, ist die Sache der Fluggesellschaft und deren Schulung des Check In Personals.

Titel: Re: Reisepass
Beitrag von Ulf am 25.08.2010 um 20:58:00

erne schrieb am 25.08.2010 um 20:54:03:
wenn seine AE auch nur noch einen Tag gilt, lässt ihn die BPol rein.
Aber ob er ins Flugzeug kommt, ist die Sache der Fluggesellschaft und deren Schulung des Check In Personals.


Ist auch die Frage, ob ihn die Marokkaner einreisen lassen, nicht, daß er dort hängenbleibt.

Gruß, ULF

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.