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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltskarte https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1282671685 Beitrag begonnen von Eisen am 24.08.2010 um 19:41:25 |
Titel: Aufenthaltskarte Beitrag von Eisen am 24.08.2010 um 19:41:25
Hallo zusammen,
ich hätte da einige Fragen an euch, die mich momentan sehr interessieren... Die Mutter meiner moldawischen Frau hat vor einem Jahr einen in Deutschland lebenden Mann in Dänemark geheiratet. Dieser Mann hat die litauische Staatsbürgerschaft. Und jetzt meine Frage: Sie hat nun eine Aufenthaltskarte über 5 Jahre bekommen. In den letzten Monaten hat sich herausgestellt das dieser Mann sehr hohe Schulden hat, und auch keine Interesse hat sich Arbeit zu suchen. Was würde passieren wenn sich meine Schwiegermutter von ihm trennt. Müsste Sie dann zurück nach Moldawien? Und was bedeuetet diese Aufenthaltskarte genau? Hat sie eine Möglichkeit eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen? Hättet Ihr einen Tip was Sie am besten tun sollte? :-/ Ich weiß, es ist sehr kompliziert aber ich danke für eure Antworten ::) viele Grüße |
Titel: Re: Aufenthaltskarte Beitrag von Saxonicus am 24.08.2010 um 19:48:28 Eisen schrieb am 24.08.2010 um 19:41:25:
Die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis findest Du hier: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9 |
Titel: Re: Aufenthaltskarte Beitrag von Tippi am 24.08.2010 um 19:48:42 Zitat:
Es dürfte sich bei diesen Belangen nach Punkt 3 um die besonderen Härtefälle aus § 31 Abs. 2 AufenthG handeln. Geht deine Schwiegermutter arbeiten? |
Titel: Re: Aufenthaltskarte Beitrag von Eisen am 24.08.2010 um 20:11:26
Neich noch nicht, sie macht derzeit einen 9monatigen Deutschkurs...
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Titel: Re: Aufenthaltskarte Beitrag von Muleta am 24.08.2010 um 21:24:40 Tippi schrieb am 24.08.2010 um 19:48:42:
nur, wenn tatsächlich einer einen Scheidungsantrag stellt (ggf. nicht mal dann, vgl. EuGH "Diatta"). Eine bloße Trennung würde nichts am Aufenthaltsrecht ändern. Muleta |
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