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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF Frage
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Beitrag begonnen von malek08 am 23.08.2010 um 15:51:21

Titel: FZF Frage
Beitrag von malek08 am 23.08.2010 um 15:51:21
Hallo zusammen,

seit dem 16.04.2010 bearbeitet der Ausländerbehörde der FZF Antrag mener Ehefrau.
Der Antrag ist vollständig, der Sachbearbeiter ist mal im Urlaub mal Krank und scheinbar kümmert sich keinder um den Antrag.

Wenn ich bei der Ausländerbehörde durschkomme, dann versuchen sie mich zu beruhigen, dass jemand sich drum kümmern wird.

Was kann ich unternehmen? lohnt es sich wenn ich einen Anwalt bei der Ausländerbehörde kloppfen lasse?

Vielen Dank im voraus

Titel: Re: FZF Frage
Beitrag von steini007 am 23.08.2010 um 16:00:25
Da du nicht schreibst, aus welchem Land deine Frau kommt, ist es nicht möglich, eine Einschätzung zu geben.


malek08 schrieb am 23.08.2010 um 15:51:21:
lohnt es sich wenn ich einen Anwalt bei der Ausländerbehörde kloppfen lasse? 

... für den Anwalt sicherlich, da er von dir Geld bekommt und die gleichen Antworten erhält, die man auch dir geben wird, wenn du die richtigen Fragen stellst. ;)

Warum könnte der Antrag, der der ABH deinen Worten nach bereits seit 16.04.2010 vorliegt, noch nicht abschließend bearbeitet werden?

Wann wurde der Visumsantrag deiner Frau bei der Deutschen Botschaft gestellt?

Titel: Re: FZF Frage
Beitrag von reinhard am 23.08.2010 um 16:03:56
Als kleine Ergänzung:

Antragstellerin ist Deine Frau, nicht Du. Zuständig ist die Botschaft, nicht die Ausländerbehörde. Daher ist es nicht so einfach.

Ich würde an Deiner Stelle selbst (ohne Anwalt) einen höflichen Brief an den Chef der Verwaltung fragen, die Grunddaten nennen und fragen, wie lange es noch dauert.

Wenn Ihr eine kreisfreie Stadt seid, ist der Chef der Verwaltung der Bürgermeister (-in) – Oberbürgermeister, regierender Bürgermeister...

Wenn Ihr ein Landkreis seid, wäre das der Landrat oder die Landrätin.

Titel: Re: FZF Frage
Beitrag von Muleta am 23.08.2010 um 16:34:32

steini007 schrieb am 23.08.2010 um 16:00:25:
... für den Anwalt sicherlich, da er von dir Geld bekommt und die gleichen Antworten erhält, die man auch dir geben wird, wenn du die richtigen Fragen stellst. ;)


nicht unbedingt: bei einer mir bekannten Behörde existiert die Anweisung, dass bei anwaltlich angedrohten Untätigkeitsklagen die Akte unverzüglich zum Abteilungsleiter muss - sonst hingegen nicht.

Muleta

Titel: Re: FZF Frage
Beitrag von steini007 am 23.08.2010 um 16:45:24

Muleta schrieb am 23.08.2010 um 16:34:32:
bei einer mir bekannten Behörde existiert die Anweisung, dass bei anwaltlich angedrohten Untätigkeitsklagen die Akte unverzüglich zum Abteilungsleiter muss - sonst hingegen nicht. 

Im Fall des TS müßte aber die Untätigkeitsklage gegen die Botschaft gerichtet werden und nicht gegen die ABH.

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