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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF zum Ungebohrenen Deutschen Kind
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Beitrag begonnen von Maytag am 22.08.2010 um 11:00:02

Titel: FZF zum Ungebohrenen Deutschen Kind
Beitrag von Maytag am 22.08.2010 um 11:00:02
Hallo ihr lieben,

Wir sind nun ENDLICH mit der blöden Einreisesperre-Befristung durch!!!
Das heist mein Mann darf nun, vorrausgesetzt natürlich er hat ein Visum, wieder in Deutschland Einreisen!

Jetzt meine Fragen:
Wie lange dauert das bis der in Ankara gestellte Visumsantrag in Deutschland ist? (so ca....)
Ich habe hier was von bis zu 4 Wochen Gelesen O.o....

Ich bin, wie schon erwähnt im anderen Treat, Hochschwanger und in einem Paragraphen steht drinne das sie ihm eigendlich die Einreise bis 2 Wochen vor dem Geburtstermin ermöglichen müssen....
Der Endbindungstermin ist aber schon in knapp 5 Wochen (29.09)....
Könnte das noch klappen??? 

Wie lange dauert es denn bis ich Post von der ABH bekomme?

Brauchen die noch Unterlagen?
Weil eine Befragung zwegs der Ehe hatten wir auch schon und für die Befristung lag auch ein Attest von meinem Arzt vor das ich Hilfe brauche weil ich noch zwei Kleinkinder aus vorheriger Beziehung habe?!?
Könnte es schneller bearbeitet werden wenn ich von meinem Arzt ein nochmaliges Attest vorlegen kann in dem er bestätigt das ich Hilfe von meinem Mann nötig hätte?

Liebe grüße und Danke schonmal für die Antworten..

Und sorry das ich mich nicht wirklich durch alles durchlese aber mit zwei kleinkindern ist das nich immer leicht am PC zu sitzen und in ruhe alle Themen dazu durch zu lesen....

Titel: Re: FZF zum Ungebohrenen Deutschen Kind
Beitrag von reinhard am 22.08.2010 um 12:27:48
Die Unterlagen von der Botschaft zur Ausländerbehörde: Ca. 4 Wochen. Es können auch 3 oder 6 Wochen sein.

Post von der ABH: kann am gleichen Tag sein, kann auch 10 Tage später sein. Dort steht drin, wann Du mit welchen Unterlagen kommen kannst.

Zwei Wochen vor der Geburt: Nur bei rechtzeitiger Antragstellung und Antragstellern ohne Sperre – für Euch gilt das nicht.

Titel: Re: FZF zum Ungebohrenen Deutschen Kind
Beitrag von Maytag am 22.08.2010 um 12:33:18
OKay gut zu wissen... Naja eine Sperre ist ja mittlerweie nicht mehr vorhanden... dachte es gäbe da vielleicht irgendwas...

Aber trotzdem danke...

Titel: Re: FZF zum Ungebohrenen Deutschen Kind
Beitrag von reinhard am 22.08.2010 um 14:23:46

Maytag schrieb am 22.08.2010 um 12:33:18:
OKay gut zu wissen... Naja eine Sperre ist ja mittlerweie nicht mehr vorhanden...


Mittlerweile nicht mehr - aber in der Zeit, wo normalerweise solche Anträge bearbeitet werden, war er eben noch gesperrt. Deshalb wird es mit den "zwei Wochen vor der Geburt" bei ihm knapp, aber er hätte sich eben rechtzeitig um die Sperre kümmern müssen (oder es gar nicht erst dazu kommen lassen dürfen...).

Zur Forumsuche: Wenn Du "ungeboren" so kreativ schreibst, ist garantiert, dass es niemand später mit der Forumsuche finden kann. Für alle anderen Schwangeren wäre es nett gewesen, darauf zu achten.

Titel: Re: FZF zum Ungebohrenen Deutschen Kind
Beitrag von Maytag am 23.08.2010 um 09:03:36
Tschuldigung meine Rechtschreibung ist nicht die beste.... Ich schreibe viel wie ich es Höre....

Wir haben gleich nach der Hochzeit die Befristung eingereicht das war am 26.01.2010! Und da wussten wir noch nicht mal das ich Schwanger bin, würde das schon als rechtzeitig erachten...  Naja egal nun hoffen wir einfach das es schnell geht danke für die schnelle Antwort und hier kann dann auch wieder geschlossen werden..

Titel: Re: FZF zum Ungebohrenen Deutschen Kind
Beitrag von Mick am 23.08.2010 um 10:51:25

Maytag schrieb am 23.08.2010 um 09:03:36:
hier kann dann auch wieder geschlossen werden.. 

Oki.  :closed

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