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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
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Beitrag begonnen von chinara1982 am 19.08.2010 um 20:18:03

Titel: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von chinara1982 am 19.08.2010 um 20:18:03
Guten Tag!
Ich hätte einpaar Fragen.Hoffe,dass jemand Antworten hätte.
Bin mit meiner Familie 1997 als Kontingent Flüchtlinge nach Deutschland gekommen...2008 habe mich abgemeldet und mit Freunden in Europa Rumgereist..bin immer wieder für Woche oder 2 nach Deutschland(hab mich aber angemeldet)während die Zeit war für einpaar Monate in Israel(war schwanger),hab da entbunden.Am 01.07.2010 bin zur Einwohnermeldeamt gegangen,um mich anzumelden,ist problemlos gegangen.(Wegen dem Kind hat es gedauert,weil unser Botschaft ist einer der schnellsten,wenn um Passaustellung geht.)
2 Wochen später ruft bei mir Ausländeramt an,und sie meinen,dass meine Aufenthaltsgenehmigung erlöscht sei,und das einzige was mir bleibt,mit dem Kind in meine Heimat ausreisen.
Ich weiss,dass ich selber Sch.. gebaut habe :'(.Aber gibts da wirklich keine andere Möglichkeiten?



Ich bedanke mich im Voraus!!!!

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von reinhard am 19.08.2010 um 21:15:11
Die ABH geht anscheinend davon aus, dass Deine NE erloschen ist, weil Du länger als sechs Monate weg warst oder weil Du aus Deutschland weggezogen bist, oder?

Schreib möglichst genau auf, wann Du hier und wann Du weg warst und geh zu einer guten Beratungsstelle.

Informier Dich über die Härtefallkommission Deines Bundeslandes, nimm eventuell schon Kontakt auf.

Hast Du einen schriftlichen Bescheid mit Ausreisefrist? Oder gibt es nur die telefonische Ankündigung, dass da was kommt?

Hast Du einen aserbaidchanischen Pass? Es gibt in Aserbaidschan ein Staatsangehörigkeitsgesetz von 1998, nach dem alle die Staatsangehörigkeit verloren haben, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht mehr dort lebten.

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von chinara1982 am 19.08.2010 um 22:06:59
Hallo.
Ja,ich war länger als 6 Monate nicht in Deutschland(2 Jahre).Schrieftlich habe ich noch nichts gekriegt,die haben es mir am Telefon gesagt.Am Monteg habe einen Termin im Ausländeramt.
Und,ja ich habe immer noch den aserbaidschanischen Pass.

Titel: Härtefallkommision
Beitrag von chinara1982 am 21.08.2010 um 11:51:57
Guten Abend!
Ich hoffe,dass Sie mir helfen können.
Bin 1997 mit meiner Familie als Kontingent Flüchtling nach Deutschland gekommen(habe gleich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gekriegt).
2008 bin mit meinem Freund auf eine längere Reise gefahren,und mich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet.Im Juli 2009 habe ein Baby gekriegt(habe in Israel entbunden,weil sein Vater israeli ist).Juli 2010 bin wieder zurück nach Deutschland,habe mich angemeltet,aber 2 Wochen später hat sich Ausländeramt bei mir gemeldet und meinten,dass meine Aufenthaltsgenehmigung erlöscht sei,und ich soll das Land im Oktober endgültig verlassen...
Es wurde mir geraten  mit Härtefallkommision zu kontaktieren..
Ich weiss jetzt nicht wie genau es läuft.Ich habe bei meiner Beraterin inm Caritas angerufen,sie ist ab Montag in Urlaub,und sagte ,dass sie sich drum kümmert nach dem Urlaub(sie kommt am 04.09 zurück).Sie sagte,dass sie mit jemandem aus hfk kontaktieren soll,um überhaupt zu wissen ob es was bringt oder sowas in der Art(ich soll das Land bis 15.10.2010 verlassen).
Ich kenne mich da überhaupt nicht aus...was soll oder kann ich tun.

Ich bedanke mich im Voraus.


Daddys' [edit]Machen wir am besten in deinem ursprünglichen Thread weiter... ;)[/edit]

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von Ulf am 21.08.2010 um 12:43:50

chinara1982 schrieb am 19.08.2010 um 20:18:03:
das einzige was mir bleibt,mit dem Kind in meine Heimat ausreisen.
Ich weiss,dass ich selber Sch.. gebaut habe :'(.Aber gibts da wirklich keine andere Möglichkeiten?


Wenn keine Abschiebehindernisse bezüglich deines Heimatlandes bestehen, solltest Du über ein Leben in Israel nachdenken. Informationen darüber, ob Du mit dem Kindsvater lebst oder leben willst, und welche Staatsangehörigkeit dieser hat, habe ich nicht gefunden.

Gruß, ULF

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von Muleta am 21.08.2010 um 13:19:28
es müsste mal geprüft werden, ob der Status, der einem K-Flüchtl zuerkannt wurde auch erloschen ist. Falls nicht, besteht u.U. ein Anspruch auf erneute AE/NE-Erteilung. Nur als Idee, ist nicht so mein Gebiet.

Muleta

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von Ulf am 21.08.2010 um 13:23:51

Muleta schrieb am 21.08.2010 um 13:19:28:
es müsste mal geprüft werden, ob der Status, der einem K-Flüchtl zuerkannt wurde auch erloschen ist.


§§ 2a/2b HumHAG scheinen mir nicht einschlägig zu sein. Durch die unerlaubte Einreise sehe ich eine Ausreisepflicht.

Gruß, ULF

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von Ulf am 21.08.2010 um 13:40:55

chinara1982 schrieb am 19.08.2010 um 22:06:59:
Und,ja ich habe immer noch den aserbaidschanischen Pass.


Hast Du ihn hier erneuern lassen, Dein Kind hierin eintragen lassen, für das Kind auch einen beantragt?

Kann sein, daß ich meine Ausführungen zu §§ 2a/2b korrigieren muß.

Gruß, ULF

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von Saxonicus am 21.08.2010 um 14:44:25

ulf schrieb am 21.08.2010 um 12:43:50:
Informationen darüber, ob Du mit dem Kindsvater lebst oder leben willst, und welche Staatsangehörigkeit dieser hat, habe ich nicht gefunden.

Gruß, ULF


chinara1982 schrieb am 21.08.2010 um 11:51:57:
habe in Israel entbunden, weil sein Vater israeli ist


Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von Ulf am 21.08.2010 um 14:52:02
Ach, das war die Zweitdarstellung. Also gut, für Israelis gibt es hier erleichterte Aufenthaltsbedingungen. Ist das Kind auch Israeli?

Gruß, ULF

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von Muleta am 21.08.2010 um 17:27:18

ulf schrieb am 21.08.2010 um 13:40:55:
Kann sein, daß ich meine Ausführungen zu §§ 2a/2b korrigieren muß.


da eine Durchsetzung der Ausreisepflicht nach Aserbaidschan wegen des vermutlich fortbestehenden KF-Status nicht möglich ist, müsste wohl doch wieder eine AE/NE erteilt werden. Mir wäre jedenfalls nicht klar, warum das anders sein sollte.

Muleta

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von Petersburger am 21.08.2010 um 18:27:04

Muleta schrieb am 21.08.2010 um 17:27:18:
Mir wäre jedenfalls nicht klar, warum das anders sein sollte.

Weil es gerade dazu in der Zwischenzeit die unterschiedlichsten Ansichten und zu unterschiedlichster Rechtsprechung gekommen ist.

Aber das ist alles :wahrsag: ohne genauere Informationen.

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von chinara1982 am 21.08.2010 um 23:08:24
Guetn Abend!
DANKE AN ALLE die sich beteiligt haben!!!!!!!!!!!!!!
Das Kind hat israelische staatsangehörigkeit.Eigentlich war ich schon dabei meinen Pass und alle Dokumente in die Botschaft zuschicken um den Kind 'reinzukleben'...und dann bekamm ich die Einladung ins Ausländeramt..also den Pass habe ich noch nicht in die Botschaft geschickt und auch bei der Ausländerbehörde nicht vorgelegt(ich sagte,dass der Pass in der Botschaft ist),sie sagten ich soll es bis zur meine Ausreise vorbeibringen..

Danke

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von reinhard am 22.08.2010 um 14:29:44

chinara1982 schrieb am 21.08.2010 um 23:08:24:
Eigentlich war ich schon dabei meinen Pass und alle Dokumente in die Botschaft zuschicken um den Kind 'reinzukleben'...und dann bekamm ich die Einladung ins Ausländeramt..also den Pass habe ich noch nicht in die Botschaft geschickt und auch bei der Ausländerbehörde nicht vorgelegt(ich sagte,dass der Pass in der Botschaft ist)


Ich fürchte, wenn Deine Strategie jetzt ist zu lügen, wirst Du am Ende keinen Erfolg haben.

Klar doch mal (vielleicht zusammen mit einer Beratungsstelle), ob Du noch Deinen Status als Kontingentflüchtling hast, und beantrage auf jeden Fall eine neue AE.

Wenn Du willst, dass die Ausländerbehörde Dir hilft, solltest Du Dich so verhalten wie Du es auch von Deinem Gegenüber wünscht.

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von Ulf am 22.08.2010 um 19:07:49

chinara1982 schrieb am 21.08.2010 um 23:08:24:
also den Pass habe ich noch nicht in die Botschaft geschickt und auch bei der Ausländerbehörde nicht vorgelegt(ich sagte,dass der Pass in der Botschaft ist


Ordnungswidrigkeit, § 98 II Ziff. 3 AufenthG.

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von chinara1982 am 22.08.2010 um 21:59:32
Guten Abend Reinhard.
Ich wollte ja garnicht lügen,ich wusste nur nicht wie ich mich verhalten soll.Es gibt hier auch niemanden den ich fragen kann..Beraterin in Ausländerbehörde gibt mir keine Information(sie meint,dass sie mir keine Ratschläge geben darf),in Caritas geht eine ins Urlaub,und in meine Gemeinde auch garnichts...Die einzige Information die ich kriegen kann und bisher gekriegt habe ist von euch..
DANKE NOCHMALS!
Reinhard wo soll ich mich informiren,ob ich noch meinen Status habe und evt wo soll ich die neue AE beatragen,hier oder in Aserb.

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von Petersburger am 22.08.2010 um 22:26:57
Auf welcher Grundlage bist Du damals nach Deutschland gekommen?

Jüdische Zuwanderung?

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von chinara1982 am 22.08.2010 um 22:42:26
Ja,als kontingent flüchtling(jüdische zuwanderung)

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von Zkai am 23.08.2010 um 08:12:35
Ich hab in letzter Zeit mehrfach solche Fälle gehabt. Der Konti-Status ist erloschen, darüber ist nichts mehr zu machen. Genauso wie die Niederlassungserlaubnis wegen dem längeren Aufenthalt im Ausland.

Ich sehe geringe Chancen wegen dem israelischen Kind hier vielleicht gerade noch ein humanitäres Aufenthaltsrecht hinzubiegen (bei eigener Lebensunterhaltssicherung etc.). Insofern wäre vielleicht eine Absprache mit der Härtefall-Kommission noch nützlich.

Innerlich vorbereiten solltest du dich aber auf ein Leben ausserhalb Deutschlands.

Der Kindesvater ist in Israel verblieben?

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von Ulf am 23.08.2010 um 10:40:23

chinara1982 schrieb am 22.08.2010 um 21:59:32:
Ich wollte ja garnicht lügen


Hast Du aber wohl. Außerdem hast Du Dich nach eigenen, wenn auch in diesem Punkt nicht zutreffenden Angaben dem Schutz der Behörden Deines Herkunftslands unterstellt. Bis zum Beweis des Gegenteils werden die Behörden das zu Deinen Lasten annehmen.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1282241883/12#12

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von reinhard am 23.08.2010 um 10:55:47

chinara1982 schrieb am 22.08.2010 um 21:59:32:
wo soll ich mich informiren,ob ich noch meinen Status habe und evt wo soll ich die neue AE beatragen,hier oder in Aserb.


Informiert wirst Du ja im Forum (Beitrag vom Petersberger).

Wenn Du Deinen Flüchtlingsstatus verloren hast (spätestens mit Deiner Info an die Ausländerbehörde, dass Du Deinen Pass an die Behörde Aserbaidschans gegeben hast), und wenn Du Deine AE verloren hast (durch mehr als 6 Monate außerhalb Deutschlands), dann gibt es kaum noch Möglichkeiten.

Du kannst eine AE schriftlich bei Deiner Ausländerbehörde beantragen und einfach schildern, dass Du in Deutschland zu Hause bist und Du nur aus Versehen zu lange weg warst. Ohne Formular, einfach einen Brief. Dann bleibt Dein Aufenthalt hier (wegen der Antragstellung) erst mal legal. Erwähne unbedingt, dass Dein Kind die israelische Staatsangehörigkeit hat (hat es? Hast Du Papiere dafür?).

Frag bei der Caritas, welche Beratungsstelle in dieser Woche offen hat, und geh hin!

Erkundige Dich über die Härtefall-Kommission Deines Bundeslandes. Die Zusammenstellung hier ist schon ein Jahr alt, aber das meiste dürfte noch stimmen:
http://www.frsh.de/behoe/hfk.html

Die Härtefall-Kommission kümmert sich um Leute, die eigentlich nicht mehr bleiben dürfen, aber viel mehr in Deutschland als irgendwo anders auf der Welt zu Hause sind. Sie kann Deinen Innenminister bitten, Dir sozusagen als "Gnade" eine AE zu geben.

Falls es bei Dir oder Deinem Kind gesundheitliche Einschränkungen gibt: Dafür ist ein Leben in Aserbaidschan ganz, ganz schlecht. Dann solltest Du der Beratungsstelle auch davon erzählen.

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von chinara1982 am 23.08.2010 um 21:54:50
Vielen Dank an Alle!!!!!!!!!!!

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von chinara1982 am 23.08.2010 um 22:11:51
Guten Abend!
Noch eine Frage.
Meine Eltern leben hier in Deutschland,können Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen,oder ist es ein Problem,weil ich über 28 Jahre bin und einen Kind habe?

Danke.

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von schweitzer am 23.08.2010 um 22:32:41
Tut mir leid, liebe chinara, aber auch da stehen die Chancen nicht gut.  -

Ein Familiennachzug von Dir würde, da Du bereits (seit einiger Zeit  ;)) erwachsen bist nur über § 36 (2) AufenthG laufen können, und dafür hängen die Trauben ganz, ganz hoch. - Man braucht die Vorschrift nur einmal zu lesen:


Zitat:
2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden.


Das ist sehr schwer zu machen und zu begründen - in der Regel geht es nicht ohne versierte anwaltliche Hilfe. Außerdem müsste hinreichende Lebensunterhaltssicherung und ausreichender Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden können.

Die Hoffnung stirbt zuletzt, ich weiß, aber aufrichtig kann ich Dir für diesen Weg keine machen ...

=schweitzer=

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von erne am 23.08.2010 um 22:32:54

chinara1982 schrieb am 23.08.2010 um 22:11:51:
Meine Eltern leben hier in Deutschland,können Sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen,oder ist es ein Problem,weil ich über 28 Jahre bin


http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#32
Kindernachzug geht nur für Minderjährige.

Evtl hilft
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#37
(achte auf Absatz 2)
aber dazu sollten sich noch Experten äußern

Titel: Re: Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
Beitrag von chinara1982 am 24.08.2010 um 21:07:58
VIELE DANK!!!!!!!!!!

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