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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Heirat im Ausland, wann in D gültig?
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Beitrag begonnen von ryka am 15.08.2010 um 18:06:31

Titel: Heirat im Ausland, wann in D gültig?
Beitrag von ryka am 15.08.2010 um 18:06:31
Hallo,

bei uns wird immer wieder diskutiert ob eine im Ausland geschlossene Ehe in D gültig ist, wenn man sie in D nicht anmeldet.

Also, Heirat im Ausland und die deutschen Behörden nicht informieren. Wenn der Deutsche sich dann von der ausländischen Partnerin trennt ohne Scheidung, kann er in D heiraten, denn hier ist die Ehe ja nicht bekannt. Ist das Bigamie oder nicht?


Titel: Re: Heirat im Ausland, wann in D gültig?
Beitrag von jetflyer am 15.08.2010 um 19:02:51

Zitat:
Ist das Bigamie oder nicht?


Das wäre Bigamie. Eine im Ausland nach der dort gültigen Ortsform geschlossene Ehe ist auch in D. gültig.
Eine "Anmeldung" der Ehe in D. gibt es nicht. !

Es gibt nur Verfahren wie Legalisation, Apostille etc. die den Nachweis für deutsche Behörden erbringen, das Mann/Frau verheiratet sind,. So ein Nachweis benötigt man ggf. im deutschen Rechtsverkehr für FZF, Einbürgerung etc. , da deutsche Behörden die Original Heiratsurkunde halt nicht lesen können/bzw. nicht wissen können, ob die richtigen Behörden die Dokumente dem Landesrecht entsprechend ausgefertigt haben.
Aber verheiratet ist man in den Beispiel schon, Mann/Frau kann dies in D. halt nur nicht direkt "beweisen"..

Titel: Re: Heirat im Ausland, wann in D gültig?
Beitrag von Muleta am 15.08.2010 um 19:19:56

ryka schrieb am 15.08.2010 um 18:06:31:
bei uns wird immer wieder diskutiert ob eine im Ausland geschlossene Ehe in D gültig ist, wenn man sie in D nicht anmeldet.


eine "Anmeldung" in D ist für die Gültigkeit weder möglich noch nötig. Wenn die Ehe nach dem ausländischen Recht (formal) wirksam geschlossen ist, dann gilt sie auch in D. Vgl. auch http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/ehe_ausland.html


Zitat:
Also, Heirat im Ausland und die deutschen Behörden nicht informieren. Wenn der Deutsche sich dann von der ausländischen Partnerin trennt ohne Scheidung, kann er in D heiraten, denn hier ist die Ehe ja nicht bekannt.


nein. er wird nach anderen Ehen gefragt. Nur wenn er gegenüber dem Standesamt lügt kann er ohne vorherige Scheidung in D heiraten.


Zitat:
Ist das Bigamie oder nicht?


ja, ist es.

Muleta

Titel: Re: Heirat im Ausland, wann in D gültig?
Beitrag von ryka am 16.08.2010 um 11:31:59

Muleta schrieb am 15.08.2010 um 19:19:56:
nein. er wird nach anderen Ehen gefragt. Nur wenn er gegenüber dem Standesamt lügt kann er ohne vorherige Scheidung in D heiraten. 



Aber wie ist es dann, wenn im Ausland geheiratet wird. Viele Länder benötigen nur eine Ledigkeitsbescheinigung, die man mit der Meldebestätigung erhält. Ohne Bekanntgabe der ersten Heirat bleibt man in D ledig und ohne Frage lügt man nicht.

Ich weiß, dies ist Haarspalterei aber bitte trotzdem um Antwort.

Titel: Re: Heirat im Ausland, wann in D gültig?
Beitrag von jetflyer am 16.08.2010 um 11:42:42
Nochmal ryka: ;)

Zitat:
Ohne Bekanntgabe der ersten Heirat bleibt man in D ledig


das ist falsch gedacht:

Verheiratet ist Mann/Frau "für die ganze Welt"
wenn die Eheschließung korrekt nach Ortsform ablief.

Mein Finanzamt weiß auch nix von meinen Millionen in Lichtenstein, trotzdem bin ich ein Steuerhinterzieher.

Ob wer was "merkt" (behördentechnisch gesehen) ist eine ganz andere Frage, die wir hier bestimmt nicht diskutieren wollen.

Titel: Re: Heirat im Ausland, wann in D gültig?
Beitrag von Mick am 17.08.2010 um 13:09:37
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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