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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Anrechnung Studienzeiten in RP
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Beitrag begonnen von joeengel am 12.08.2010 um 09:00:02

Titel: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von joeengel am 12.08.2010 um 09:00:02
werden im Rheinland Pfalz die Studienzeit bei der Einbürgerung angerechnet? wenn ja zu häfte oder voll?

  Danke voraus

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von schweitzer am 12.08.2010 um 09:19:26
Deine Frage ist eine eigenständige und bezieht sich nur auf das Thema Einbürgerung. Deshalb habe ich Dir einen eigenen Thread in diesem Unterforum hier gestiftet  ;) und auch den Betreff enstprechend neu formuliert.

Die Antwort auf Deine Frage:

In RP werden die Studienzeiten für die Einbürgerung angerechnet. Ohne Einschränkung, also die gesamte Zeit!


=schweitzer=

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von joeengel am 12.08.2010 um 12:40:15
Danke für deine Antworte

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von eagle50 am 24.08.2010 um 23:32:57
es wird angerchnet , ein Freund von mir hat 8 jahre in Deutschland gelebet bzw studiert , dann studoum abgeschloßen gearbeitet , dann hat er deutschpass bekommen .

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von blonlo am 28.08.2010 um 18:44:55
Wie sieht es dann in Türingen aus, die Anrechnung der Studienzeiten? Hat jemand Erfahrung? Danke im Voraus!

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von schweitzer am 29.08.2010 um 09:18:09

blonlo schrieb am 28.08.2010 um 18:44:55:
Wie sieht es dann in Türingen aus, die Anrechnung der Studienzeiten?


Sie werden angerechnet.

=schweitzer=

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von minoucha am 29.08.2010 um 10:48:10
Hallo zusammen,

und wie sieht es in Hessen (Bad Hersfeld) aus, die Anträge werden in RP Kassel bearbeitet, werden die Studienzeiten auch berechnet?

Danke schön

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von schweitzer am 29.08.2010 um 15:14:10
Hessen ist ein ganz "unsicherer Kandidat". Teilweise wird wohl anerkannt, teilweise nicht. (Ursache ist , dass die Vorläufigen Anwendungshinweise zum StAG nicht für alle bzw. von allen EBH verbindlich sind/als verbindlich angesehen werden.) -

Es hilft also nur konkrete Nachfrage bei der betreffenden EBH, ob dort anerkannt wird, oder nicht.

=schweitzer=

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von minoucha am 29.08.2010 um 15:50:52
Danke für die Antwort!

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von minoucha am 29.08.2010 um 21:15:36
Gilt das für ganze Hessen oder nur paar Städte?

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von schweitzer am 29.08.2010 um 21:26:33
Minoucha, wir wissen hier viel aber nicht alles. Unter anderem wissen wir nicht, wie jede einzelne Behörde in Hessen entscheidet, nur, dass die Anrechnung von Studienzeiten in Hessen nach unseren Erfahrungen unterschiedlich gehandhabt wird.

Es bleibt Dir nichts anderse übrig: Du musst konkret an Ort und Stelle nachfragen.


=schweitzer=

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von minoucha am 29.08.2010 um 21:53:07
Erstmal vieln Dank für deine stets schnelle Antworte! Ich habe schon mal bei der EBH gefragt, und mir wurde gesagt: es ist egal ob man Student war oder nicht, die Hauptsache man muss zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Aufenthaltserlaubnis für einen vorübergeheden Aufentahltszweck, sondern für einen Aufenthalt, der zu einem anderen dauerhaften führen kann, Zeit einer Duldung werden auch nicht gerechnet.

Also alles anderes wie:

Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltserlaubnis

werden gerechnet, aber ich darf den Antrag stellen nur wenn ich das gewisse Aufenthaltserlaubnis besitze (z.B. nach § 18), und natürlich die 8 Jahren Aufenthalt in Deutschland habe.

Vor ca. 2 Monate habe ich einen Orientierungstest abgelegt und mit Bravur bestanden (25p von 25p), dazu bevor ich die Bescheinigung vom BMAF bekomme, habe ich die erforderliche Sprachkenntnissnachweise bei denen eingereicht, dann haben sie mir eine Bescheinigung nach §43 .. und § 17... und mir drin bescheinigt dass ich einen Integrationskurs erfolgreich besucht habe und dass ich mindestens das Sprachniveau B1 erreicht.

Ich habe dann im Staatsangehörigkeitsgesetz gelesen dass man von einem Jahr Aufenthalsabkürzung profitieren kann wenn man solche Bescheinigung hat.

Gilt das überall? oder auch nicht in ganzen Deutschland?#


Danke im voraus.

minoucha.


Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von schweitzer am 29.08.2010 um 21:57:47

minoucha schrieb am 29.08.2010 um 21:53:07:
Ich habe dann im Staatsangehörigkeitsgesetz gelesen dass man von einem Jahr Aufenthalsabkürzung profitieren kann wenn man solche Bescheinigung hat.   Gilt das überall? oder auch nicht in ganzen Deutschland?


Das gilt in ganz Deutschland.

Ansonsten liest sich das, was Deine EBH da im Vorfeld gesagt hat für mich so, als würden dort die Studienzeiten angerechnet. (Aber das bitte nur mal so als persönlichen "Mutmacher" verstehen!)

Probiers - einen dollen "Daumendrücker" hast Du hiermit gewonnen!


=schweitzer=

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von minoucha am 29.08.2010 um 22:03:14
OK :)

Danke schön

minoucha

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von Nadi am 06.09.2010 um 22:17:33
Weiß jemand zufällig, wie es in Köln gemacht wird?

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von minoucha am 06.09.2010 um 22:21:41
Hallo Nadi,

nach welchem § willst du deinen Antrag stellen?

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von Nadi am 07.09.2010 um 07:27:21

minoucha schrieb am 06.09.2010 um 22:21:41:
nach welchem § willst du deinen Antrag stellen? 


Das weiß ich noch nicht. Ich erfülle eigentlich alle Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung, bis auf die Tatsache, dass ich eine befristete Arbeitsgenehmigung nach § 18 habe.
Was wäre da zu raten?

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von schweitzer am 07.09.2010 um 07:38:19
Eine AE nach § 18 AufenthG ist für eine Anspruchseinbürgerung durchaus ausreichend.

Wenn Du die Bedingungen gemäß § 9 (1) unter Berücksichtigung von (3) BeschVerfV erfüllst könntest Du, sofern noch nicht geschehen, allerdings Deine für einen bestimmten Betrieb und ein bestimmtes Arbeitsverhältnis geltende Arbeitsgenehmigung quasi "entfristen" und in eine allgemeine Arbeitsgenehmigung (für alle Firmen) "umwandeln" lassen - ich zitiere die Vorschrift:


Zitat:
§ 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerfristigem Voraufenthalt

(1) Die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes Ausländern erteilt werden, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und

   1. zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben oder
   2. sich seit drei Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung aufhalten ...



Zitat:
(3) Auf die Aufenthaltszeit nach Absatz 1 Nr. 2 werden Zeiten eines Aufenthaltes nach § 16 des Aufenthaltsgesetzes nur zur Hälfte und nur bis zu zwei Jahren angerechnet.


Aber wie gesagt, eine AE nach § 18 AufenthG genügt so oder so als Voraussetzung für eine Anspruchseinbürgerung, wenn auch alle anderen einschlägigen Vorausetzungen erfüllt sind.

Und, zu Deiner Ursprungsfrage: In Köln wie in ganz NRW werden Studienzeiten als rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt voll auf die notwendigen 8 Jahre rechtmäßigen Voraufenthalts für die Anspruchseinbürgerung angerechnet.

=schweitzer=

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von schweitzer am 07.09.2010 um 14:34:55
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Anrechnung Studienzeiten in RP
Beitrag von Nadi am 08.09.2010 um 08:41:41

schweitzer schrieb am 07.09.2010 um 07:38:19:
Und, zu Deiner Ursprungsfrage: In Köln wie in ganz NRW werden Studienzeiten als rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt voll auf die notwendigen 8 Jahre rechtmäßigen Voraufenthalts für die Anspruchseinbürgerung angerechnet.


Danke Dir! Das wollte ich wissen. Ich werde mich demnächst bei der zuständigen Behörde in Köln beraten lassen und die Möglichkeiten einer Einbürgerung ausloten.

Besten Dank an dieses immer wieder hilfreiche und freundliche Forum.

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