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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> einbuergerung und b1
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Beitrag begonnen von Adeel am 07.08.2010 um 12:06:17

Titel: einbuergerung und b1
Beitrag von Adeel am 07.08.2010 um 12:06:17
Halllo an allle.
ich habe eine kleine frage .
bekante von mir ist 70j alt und er kann deutsch aber nit so gut .
sachbearbeiter hat gefragt b1 certifikat.
braucht er 100% oder gibs auch eine andre gesetz fuer den alte leute??
danke im voraus.

Titel: Re: einbuergerung und b1
Beitrag von reinhard am 07.08.2010 um 20:05:59
Kommt aufs Bundesland an.

Bei uns (SH) wird ab 65 Jahren auf B1 verzichtet. In anderen Ländern nur auf Antrag.

Möglich ist es auf jeden Fall, aber ob das nur auf Euren Fall zutrifft kann ich natürlich nicht sagen. Er sollte vorlegen, was er hat, begründen warum er weiteres nicht hat und das direkt mit dem Sachbearbeiter besprechen. Möglichst viel selbst machen, helfen lassen nur im Notfall.

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