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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltsrecht für Stieftochter
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Beitrag begonnen von Luap am 06.08.2010 um 20:20:30

Titel: Aufenthaltsrecht für Stieftochter
Beitrag von Luap am 06.08.2010 um 20:20:30
Meine Frau (jamaikanisch) und ich (deutsch) haben einen Antrag zur Familienzusammenführung gestellt.
Wir haben alle,wie wir dachten , notwendigen Papiere bei der Botschaft eingereicht.
Meine Frau hat, genau für diesen Fall das Sorgerecht  für ihre Tochter bei Gericht erstritten.
Die Botschaft/Ausländerbehörde fordert trotzdem die Zustimmung des Vaters da im Urteil steht "Liberal access to father" was als Besuchsrecht interpretiert wir.
Meine Frau hat nocheinmal bei Gericht nachgefragt ob sie mit dem Kind Ausreisen dürfen was betätigt wurde
Der Vater ist bei der Gerichtsverhandlung nicht erschienen  kümmert sich nicht um das Kind will aber der Ausreise nicht zustimmen.
Das Kind lebt schon immer bei seiner Mutter.
Was kann man tun ?
Wie wird § 32 Kindernachzug
(4) Im Übrigen kann dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es auf Grund der Umstände des Einzelfalls zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. Hierbei sind das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen.
berücksichtigt
vielen dank schon mal und gratulation zu einen wirklich guten und sinnvollem Forum

Titel: Re: Aufenthaltsrecht für Stieftochter
Beitrag von reinhard am 06.08.2010 um 21:02:25
Eine Möglichkeit ist: Ihr fordert die Botschaft auf, über das Visum zu entscheiden, und begründet das genauso wie Du es eben getan hast.

Wenn eine schriftliche Ablehnung da ist, klagt Ihr beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Ablehnung. Ihr stellt Antrag, die Sache eilig zu behandeln, weil es um ein Kind geht.

Aber andere haben vielleicht andere Vorschläge, sammel erst mal.

Titel: Re: Aufenthaltsrecht für Stieftochter
Beitrag von B.D. am 06.08.2010 um 22:00:47
Hi,

alle Informationen an die Botschaft. Abwarten.
Mehr geht nicht.


B.D.

Titel: Re: Aufenthaltsrecht für Stieftochter
Beitrag von franky_23 am 07.08.2010 um 11:08:52

schrieb am 06.08.2010 um 22:00:47:
Hi,

alle Informationen an die Botschaft. Abwarten.
Mehr geht nicht.


B.D.


das kann ewig dauern.

mach es so wie Reinhard sagt. Bitte um Zustimmung ergänze die Schilderung, verweise darauf, dass mit der Gerichtsentscheidung du jederzeit ausreisen darfst. (Hast du das schriftlich? , wenn nicht besorgen ! )

wenn das nicht innerhalb einer kurzen Fristsetzung klappt, dann

wende dich mit deinem Fall an Politiker, dann an die Visastelle für Einzelfälle im Auswärtigen Amt Abteilung 509,das ist die Fachaufsicht der Botschaften, bitte um eine Entscheidung.

Danach erst mal kurz überlegen ob man die Gründe schnell aus der Welt schaffen kann oder nicht, ggf. klagen.

Mit dem einstweiligen Rechtsschutz wäre ich vorsichtig, da es ja nicht um Leib und Leben der Tochter geht und man ja bisher auch in Jamaika überleben konnte.

Zustimmung des Vaters kann man teilweise auch durch eine finazielle Zuwendung schmackhaft machen.

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