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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG und Bildungskredit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280768327 Beitrag begonnen von Xander am 02.08.2010 um 18:58:47 |
Titel: Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG und Bildungskredit Beitrag von Xander am 02.08.2010 um 18:58:47
Hallo Ihr alle,
ich wohne in BW und habe am 15.06.2010 ein Antrag auf Einbürgerung gestellt. Bei mir handelt es um ein Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG, weil die Studienzeiten in BW nicht als rechtsmäßig und gewöhnlich angerechnet werden, d.h. nur die Einbürgerung nach § 8 StAG kommt in Frage. Mein monatliches Einkommen liegt durchschnittlich bei ca. 1100 Euro im Monat (ich arbeite teilzeit als Werkstudent). Die Sachbearbeiterin meinte das reicht als LU-Sicherung § 8 StAG. Am 30.07.2010 wurde mir der Bildungskredit genehmigt. Der Bildungskredit wird von der Bundesverwaltungsamt bewilligt, das Geld kommt von der KfW-Bank. Der Kredit ist 100%-ig tilgbar, man zahlt also das Ganze zurück (nicht wie BaföG). Nun meine Frage: ist die Annahme des Bildungskredits für die Ermessenseinbürgerung schädlich? Meines Erachtens, ist es kein Bezug von öffentlichen Mitteln oder irre ich mich da? Noch eine Frage: muss ich die Bewilligung meines Bildungskredits bei der EBH melden? |
Titel: Re: Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG und Bildungskredit Beitrag von Xander am 13.08.2010 um 13:43:20
Weißt niemand ob für der Bildungskredit eine Mitteilungspflicht gegenüber der EBH besteht?
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Titel: Re: Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG und Bildungskredit Beitrag von Ralf am 14.08.2010 um 22:48:09
Ich kenne keine Vorschrift, wonach ein Kredit bei der EBH
anzuzeigen wäre. |
Titel: Re: Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG und Bildungskredit Beitrag von Xander am 23.09.2010 um 20:23:06
Ich bin seit heute deutscher Staatsangehöriger!
Vielen Dank an Alle! Es ist wirklich eine Super-Sache was ihr hier macht! Danke nochmal! |
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