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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
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Beitrag begonnen von Mrki am 27.07.2010 um 10:09:23

Titel: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von Mrki am 27.07.2010 um 10:09:23
hallo,

also ich habe vor gut halbem jahr meiner auslanderbehorde befristungsantrag geschickt wegen der deutschlandssprre die haben mir auch geantwortet das ich ne gewisse summe bezhalen mus und dan befristet wird

dan habe ich hier im forum gelesen wen ich unbefristet deutschlandsprre hab dan ist meine eu sperre 3jahre die jetzt im november auch vorbei sind, also habe ich mir ne bescheinigung von der firma geholt die fur mich garantiert das die arbeit hat in der eu, ein fuhrungszeugniss und einen schonen brief hab ich geschrieben und abgeschickt und nach paar monaten habe ich dort angerufen weil keine antwort kam da meinte der nette her das ich erst meine abschiebe kosten bezhalen mus und das erst dan entschieden wird wie lange meine eu sperre und deutschland sprre ist das hat doch keine logik dan meinte ich zu ihn ja was ist wen kroatien jetzt 2012 in die eu rein kommt da meint er ja was fur gesetze dan raus kommen weis ich nicht

jetzt meine frage wer ist im recht der von der auslander behorde oder stimmt das mit den 3jahren?

ich bedanke mich im vorraus

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von B.D. am 27.07.2010 um 10:43:24

Mrki schrieb am 27.07.2010 um 10:09:23:
wer ist im recht der von der auslander behorde 



Hi,

im Zweifel die ABH. Diese wird entscheiden. Der Klageweg steht Dir dann offen.


B.D.

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von Stefan-TR am 27.07.2010 um 11:06:30

Mrki schrieb am 27.07.2010 um 10:09:23:
dan habe ich hier im forum gelesen wen ich unbefristet deutschlandsprre hab dan ist meine eu sperre 3jahre die jetzt im november auch vorbei sind

Eine EU Sperre gibt es nicht, maximal eine Schengen Sperre. Diese kann von der ABH auch verlaengert werden, das kommt ein bisschen drauf an was du dir zu Schulden hast kommen lassen. Hol dir im Zweifel eine Selbstauskunft, dann siehst du ob die Schengen Sperre noch besteht oder nicht.

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von Mrki am 27.07.2010 um 12:05:49
ja ich meine ja auch die schengensperre, ja aber ich verteh nicht warum er mir sagt das ich erst die abschiebe kosten bezhalen mus die haben doch mit dem schengen nix zu tun mit deutschland schon aber doch net mit schengen

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von Beppo am 27.07.2010 um 12:38:54
Hallo Mrki,

die Schengeneinreiseverweigerung ist vermutlich auf Grund deiner Ausweisung/Abschiebung aus Deutschland erfolgt. Die Ausweisung oder Abschiebung (auch die Zurückschiebung) hat grundsätzlich zur Folge, dass Du eine Wiedereinreisesperre nach Deutschland bekommst. Gleichzeit kann diese als Gurndlage für eine Schengeneinreiseverweigerung dienen. Während die nationale Deutsche Wiedereinreisesperre zunächst unbefristet ist, gilt die Schengeneinreiseverweigerung für drei Jahre. Diese kann entsprechend verlängert werden. Solltest Du also die Abschiebungskosten nicht begleichen, wird deine nationale Sperre nicht befristet. Dies kann zur Folge haben, dass deine Schengeneinreiseverweigerung entsprechend verlängert wird.

Gruß
Beppo

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von ghana2008 am 27.07.2010 um 12:49:21

Mrki schrieb am 27.07.2010 um 10:09:23:
dan meinte ich zu ihn ja was ist wen kroatien jetzt 2012 in die eu rein kommt da meint er ja was fur gesetze dan raus kommen weis ich nicht


Auch wenn Kroatien 2012 Mitglied der EU wird,
darfst du hier nicht einreisen, wenn du deine Probleme mit der ABH nicht geklärt hast,
deine Einreisesperre hat dann immer noch Bestand

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von Mustermann am 27.07.2010 um 13:04:29

ghana2008 schrieb am 27.07.2010 um 12:49:21:
Auch wenn Kroatien 2012 Mitglied der EU wird,
darfst du hier nicht einreisen, wenn du deine Probleme mit der ABH nicht geklärt hast,
deine Einreisesperre hat dann immer noch Bestand 


Wenn der Themenersteller Unionsbürger wird, gelten die Bestimmungen der Richtlinie 2004/38, und da sind die Hürden für eine Einreisesperre höher.

Das heißt nicht, dass die Einreisesperre unbedingt wegfällt, es kommt nämlich darauf an, warum sie besteht. Aber es ist nicht unmöglich, dass sie wegfällt.


Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von Mrki am 27.07.2010 um 15:51:33
danke leute ihr seit die besten

bis da hin geh ich ans meer in kroatien das ist ja auch der einzigste an den ich darf  ;D

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von Mrki am 27.07.2010 um 20:56:52
so ich habe uberlegt und hoffe ihr konnt mir eine antwort geben also ich bin bereit die tage 4500€ an die auslander behorde zu bezahlen aber darf ich dan nach den 3jahren rein oder wird es da wieder probleme geben? das dan die deutschland sperre befristet wird das weis ich aber ich meine wegen schengenersperre

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von B.D. am 28.07.2010 um 11:01:07

Mrki schrieb am 27.07.2010 um 20:56:52:
ich dan nach den 3jahren rein 



Hi,

das kommt auf Deinen spezielen Sachverhalt an, den hier keiner kennt.


B.D.

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von Beppo am 28.07.2010 um 14:43:52

Mrki schrieb am 27.07.2010 um 20:56:52:
so ich habe uberlegt und hoffe ihr konnt mir eine antwort geben also ich bin bereit die tage 4500€ an die auslander behorde zu bezahlen aber darf ich dan nach den 3jahren rein oder wird es da wieder probleme geben?


Das entscheidet die ABH, die deinen Antrag auf Befristung bearbeitet. Sollte die Befristung über die drei Jahre hinausgehen, wird vermutlich auch die Schengeneinreiseverweigerung bestehen bleiben. Nach drei Jahren, sofern die nationale Wiedereinreisesperre weiterhin besteht, ist die Schengeneinreiseverweigerung erneut zu prüfen.

Wird die nationale Wiedereinreisesperre aufgehoben, so wird auch die Schengeneinreiseverweigerung aufgehoben, sofern nicht andere Gründe für eine Schengeneinreiseverweigerung bestehen.

Es kommt also auf die Laufzeit/Befristungszeitraum der nationalen Wiedereinreisesperre an!

MfG
Beppo

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von Mustermann am 28.07.2010 um 23:38:17

Mrki schrieb am 27.07.2010 um 20:56:52:
aber ich meine wegen schengenersperre 


Eine Befristung für andere Schengenländer aber nicht für Deutschland wäre unter Umständen möglich, wenn es einen besonderen Grund dafür gibt, z.B. du bist/wirst Ehegatte eines Staatsangehörigen eines anderen Schengenlandes und es um die Familienzusammenführung dort geht.

Das ist allerdings nur ein Beispiel, es kommt immer auf den spezifischen Fall an, es würde ein Konsultationsverfahren zwischen Deutschland und dem anderen Schengenland geben.

Wenn ein besonderer Grund (nicht etwa Tourismus) vorliegt, soll dieser erwähnt werden bzw. auch mit den Behörden des relevanten Schengenlandes diskutiert werden.


Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von Mrki am 29.07.2010 um 19:33:46
danke fur die vielen antworten als das forum ist einfach klasse

ich habe eine jugendstraffe von 2jahren und 3monaten bekommen
hab fast meine 2/3 abgessen wegen diebstahl  und bin jetzt in kroatien 4jahre seit meiner abschiebung

ja keine ahung wie die das einsehn aber ich glaube 2,3jahre sagen ja fast schon alles das es eine kleinigkeit war

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von fons am 29.07.2010 um 19:43:55

Mrki schrieb am 29.07.2010 um 19:33:46:
aber ich glaube 2,3jahre sagen ja fast schon alles das es eine kleinigkeit war 


Hä? eine oder keine?

wenn du das wirklich so meinst wie du es schreibst, dann hast
du schon ein eher seltsames Rechtsverständnis  8-)

Sowas bekommt man nicht für Ladendiebstahl!

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von maki am 29.07.2010 um 20:33:59

Mrki schrieb am 29.07.2010 um 19:33:46:
ich habe eine jugendstraffe von 2jahren und 3monaten bekommen
hab fast meine 2/3 abgessen wegen diebstahlund bin jetzt in kroatien 4jahre seit meiner abschiebung 

Selbst wenn du die Abschiebekosten bezahlst und einen guten Grund vorweisen könntest um wieder nach D zu kommen (hört sich nicht danach an), würde die ABH nicht auf sofort befristen, das kann immer noch Jahre dauern, und dann ist immer noch deine Reststrafe offen die abgesessen werden müste, ausser natürlich sie wäre mittlerweile verjährt.
Lies dir doch mal die FAQ zum Thema durch, solltest auch die Forumssuche nutzen, ähnliche Sachverhalte gab es hier schon.

Wenn Kroatien der EU Betritt, ist die Schengensperre aufgehoben, für Deutschland gilt das nicht.

Wie Fons bereits sagte, 2,3 Jahre Jugendstrafe ist keine Kleinigkeit...

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von Mrki am 29.07.2010 um 21:43:05
ja das ist ja auch das problem weil in diesen board einer meinte es konnte sein das wen kroatien in die eu kommt ich trotzdem nicht in die schengenerstatten einreisen kan. das hat mich durcheinander gebracht kan ich in die schengenerlander wen kroatien in die eu kommt oder nicht?

ja 2.3 jahr jugendstrafe ist schon eine kleinigkeit weil maximal straffe 10jahre ist und alles was unter 2jahre ist auf bewehrung aufgesetzt wird wen man das erste mal verurteil wird und da haben die mir 2.3jahre gegeben damit ich keine bewehrung bekomme weil ich das erste mal in meinen leben verurteilt wurde schon mal aus dieser sicht gekuckt?

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von fons am 29.07.2010 um 22:00:46
[OT_on]

Ist zwar jetzt langsam nicht mehr zielführend, aber die naive
Einstellung will ich nicht so stehn lassen.

Du bist echt locker Junge. So nach dem Motto: 25% der Maxi-
malstrafe is ja nen klacks  :-/

Annersrum gesehen: gerade weil du gleich beim 1. mal keine
Bewährung bekommen hast, war es eben keine Kleinigkeit.

[OT_off]

So nun - falls noch was offen ist

  :b2t:

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von reinhard am 30.07.2010 um 12:36:11

Mrki schrieb am 29.07.2010 um 21:43:05:
und da haben die mir 2.3jahre gegeben damit ich keine bewährung bekomme


Und genau das muss die Ausländerbehörde eben berücksichtigen.

Wenn das Gericht sagt, dass Du so schwere Straftaten begangen hast, dass Du auch als Ersttäter auf keinen Fall mit einer Bewährungsstrafe davon kommst, dann wird danach auch die Länge der Sperre entschieden (immer im Vergleich mit den Gründen, weshalb Du ein Visum haben willst). Danach wird auch entschieden, ob die Sperre für die übrigen Schengen-Länder nach drei, sechs oder neun Jahren ebenfalls verlängert wird.

Für Dich würde eben sprechen, wenn Du seit der Abschiebung keine neuen Straftaten begangen hast, wenn Du die Abschiebekosten bezahlt hast, wenn Du wichtige Gründe für ein Visum hast. Das solltest Du entsprechend in Deinen Anträgen (Befristung, Aufhebung der Schengen-Sperre) auch aufzählen.

Titel: neue informationen zur EU (abschiebun) usw
Beitrag von Mrki am 01.09.2010 um 18:02:11
wie schon in paar themen hier beschrieben wurde ich vor 3-4jahren abgeschoben nach einer jugendstrafe von 2,3jahren die ich fast zu ende abgessen habe

vor paar monaten habe ich einen befristungsantrag geselt da kam eine rechnung von 4500€ wegen der abschiebung nun hab ich das geld zusammen und hab mir gedacht da ruf ich doch mal die ausländerbeörde an und da ging keine sekräterin dran sondern genau die frau die mich abgeschoben hat aus der jva da hab ich mit der geredet und sie hat zu mir gemeint wen man aus deutschland abgeschoben wird hat man automatische 6jahre sperre fur die EU (schengenerländer) und wen ich die abschiebekosten bezhale ihr meine führungszeugniss zuschicke und unbefristeten arbeitsvertrag von der firma wird das auf jeden fall weniger

da hab ich sie gefragt wegen §5 SDÜ 3jahre usw die sagt das stimmt aber in der regel sind 6jahre fur EU

ich hoffe ich hab paar leuten geholfen


schweitzers [edit]Habe Dein Post an Deinen alten thread gehängt, so wird der Zusammenhang gewahrt. Ist besser als wenn der erst mühsam gesucht werden muss.[/edit]

Titel: post vonH ABH
Beitrag von Mrki am 27.10.2010 um 18:43:48
hab heute meinen anwalt angerufen, der meinte zu mir der hat genau heute post von meiner ABH bekommen eine anhörung wo die planen meine eu und deutschland sperre zu befristen

ja kan dan wen es wirklich bewristet wird viel von den genanten datum abweichen oder wird es dieser datum der in der anhörung steht


Daddys' [edit]Ich blick' bei deiner Fragestellung zwar so langsam nicht mehr durch, da es sich aber um deinen alten Fall handeln dürfte, hab ich deinen neuen Thread mal an deinen alten angehängt... [/edit]

Titel: Re: post vonH ABH
Beitrag von B.D. am 27.10.2010 um 19:13:50

Mrki schrieb am 27.10.2010 um 18:43:48:
wird viel von den genanten datum



Welches Datum ? Warum Ausweisung ? Warum Wiedereinreise ?

Dein Post sagt gar nichts aus ! Wer soll da antworten können ?

B.D.

Titel: Re: post vonH ABH
Beitrag von Vinzent2m am 27.10.2010 um 19:17:08
diese Frage dürfte dir hier niemand beantworten können (wie denn auch). Die Zeit wird es klären. Wobei wenn die ABH ein Datum vorschlägt und der Anwalt darauf eingeht es in der Regel auch bei diesem Datum bleiben wird.

Titel: Re: post vonH ABH
Beitrag von reinhard am 27.10.2010 um 20:44:37

Mrki schrieb am 27.10.2010 um 18:43:48:
hab heute meinen anwalt angerufen, der meinte zu mir der hat genau heute post von meiner ABH bekommen eine anhörung wo die planen meine eu und deutschland sperre zu befristen

ja kan dan wen es wirklich bewristet wird viel von den genanten datum abweichen oder wird es dieser datum der in der anhörung steht


Die Anhörung ist dazu da, dass Du nochmal alles aktuell schildern kannst:

Du solltest unbedingt nachweisen, dass Du seit der Abschiebung keine neue Straftat begangen hast (Führungszeugnis oder so aus Kroatien). Du kannst dann auch dazu schreiben, dass Du Dir auf jeden Fall vorgenommen hast, nicht wieder gegen Gesetze zu verstoßen.

Und dann solltest Du ausführlich schreiben (vielleicht auch zusammen mit Deinem Anwalt), warum Du wieder einreisen möchtest – nur so, um mal wieder hier zu sein, oder hast Du hier Freunde, Familie, Job, Arbeitsvertrag...

Eine Befristung ist nie automatisch, sondern sie meinte nur "normalerweise 6 Jahre" oder "normalerweise 3 Jahre". Wenn Du besondere Gründe hast, kann es auch kürzer sein – wenn Du in Kroatien Straftaten begangen hast, kann es auch länger sein.

Wenn Du die Haftstrafe nicht ganz abgesessen hast, musst Du den Rest noch absitzen, wenn Du herkommst – Du kannst dann nicht gleich anfangen zu arbeiten.

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von Mrki am 15.03.2011 um 12:53:44
also das ich mich noch mals melde nach ner langen zeit

meine verfügung ist da, und ab dem 31.03.2011 darf ich vereisen wohin ich will, mus nur noch die reststrafe von 7monanten bei der staatsanwaltschaft klären

wurde nach §54 regelausweisung abgeschoben normalerweise sieht es das gericht vor 7jahre zu sperren da mein führungszeugniss sauber ist ich arbeite und einen unbefristeten arbeitsvertrag hab und meine abschiebe kosten von 4500€ bezahlt hab und es eine jugendstrafe war ist die sperre 3 1/2 jahre

Titel: Re: probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre)
Beitrag von reinhard am 15.03.2011 um 16:30:28
Siehst Du, geht doch.

Es gibt bei solch einer Abschiebung und Sperre immer eine "normale" Zeit, für die die Sperre gilt – und dann wird sie doch für jeden einzelnen neu ausgerechnet und kürzer oder länger.

Falls Du die Reststrafe mit der Staatsanwaltschaft nicht klärst, wirst Du bei einer Einreise verhaftet. Darum solltest Du Dich also auf jeden Fall noch kümmern (Du selbst oder Dein Anwalt).

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