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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> abschibung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1279998831 Beitrag begonnen von kalic am 24.07.2010 um 21:13:50 |
Titel: abschibung Beitrag von kalic am 24.07.2010 um 21:13:50
hallo an alle ich hab mall parr fragen darf ein kind mit 16 jahren abgeschoben werden aus deuschtland one eltern danke in voraus
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Titel: Re: abschibung Beitrag von maura am 24.07.2010 um 21:18:37
Kommt sicher auf die Umstände an.
aber z.b bei ständigen Straftaten geht das schon, bestes Beispiel dafür ist wohl Mehmet der von Deutschland in die Türkei abgeschoben wurde als minderjähriger ohne seine Eltern. weil er immer wieder Straffällig wurde. wie gesagt kommt auf die Umstände an |
Titel: Re: abschibung Beitrag von kalic am 24.07.2010 um 21:25:11
nein er hatt nicht geklut und er war in jugendamt dort haben seine elter in ab gegiben und er ist alliene abgeschoben worden hatt nichts gemacht und ja jezt ist er hir in bosnien und will zurck nach deutschland
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Titel: Re: abschibung Beitrag von fons am 24.07.2010 um 21:35:31
Sry, aber ohne konkrete Infos kann man da kaum was
dazu sagen. Eine ABH kann jemand nicht grad so mir nichts dir nicht abschieben weil ihr sein Gesicht nicht passt. Einer Abschiebung muss eine entsprechende ordnungsrechtliche Verfügung vorausgegenagen sein (Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung). |
Titel: Re: abschibung Beitrag von kalic am 24.07.2010 um 21:38:04
da schtet in seine papire nur abschibung er hatt nicht gemacht was mit kriminalitet zu tun hatt meine frage ist nur dar sie ihn ab schiben mit 16 jahren allien one nimanden
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Titel: Re: abschibung Beitrag von fons am 24.07.2010 um 21:42:58
Nochmal: das kommt auf die Umstände an - die wir hier
alle nicht kennen. Offensichtlich weißt du auch nicht alles. Pauschale Antwort ja/nein gibt es nicht. Grundsätzlich ist es eben je nach Sachverhalt möglich. |
Titel: Re: abschibung Beitrag von reinhard am 24.07.2010 um 21:56:51 kalic schrieb am 24.07.2010 um 21:38:04:
Hatte er denn irgendwann ein Aufenthaltsrecht / Aufenthaltstitel hier in Deutschland? Ist er aufgefordert worden, bis zu einem bestimmten Termin Deutschland zu verlassen? Was wurde als Grund angegeben? |
Titel: Re: abschibung Beitrag von ghana2008 am 25.07.2010 um 14:38:01 kalic schrieb am 24.07.2010 um 21:25:11:
Wenn ich das hier richtig verstehe, dann haben seine Eltern ihn wohl in die Heimat zurückgeschickt. Ob er ohne deren Zustimmung zurück darf, halte ich für fraglich, die werden wohl trifftige Gründe gehabt haben ihn in die Heimat zu schicken. |
Titel: Re: abschibung Beitrag von kalic am 04.08.2010 um 15:21:42
nein seine elter haben kein kontakt zu ihn sie haben ihn in jugend amt geschikt und er hatt ihn jugend zimer gehabt mit seine famile hatt er nichts gehabt und in seine passport schtet das er freiwilig deutschland verlassen mochte aber er wollte das nicht und ja jezt ist er hir die sprache kann er auch nicht gut was kann er jezt machen?? das er zurck gehn kann
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Titel: Re: abschibung Beitrag von B.D. am 05.08.2010 um 10:50:23 kalic schrieb am 04.08.2010 um 15:21:42:
Wo sind denn seine Eltern jetzt ? Haben sie einen Aufenthaltstitel ? Wollen sie ihn zurück ? Wenn dem nicht so ist, stehen die Chancen auf eine Rückkehr nach D derzeit von sehr schlecht bis unmöglich. B.D. |
Titel: Re: abschibung Beitrag von reinhard am 05.08.2010 um 11:33:11 kalic schrieb am 04.08.2010 um 15:21:42:
Also ist das Sorgerecht den Eltern entzogen worden? Ist das Sorgerecht auf das deutsche Jugendamt übertragen worden? Gibt es eine Amtsvormundschaft? Ist das Sorgerecht dann auf ein bosnischen Jugendamt oder eine vergleichbare Behörde übertragen worden? Es ist sehr schwer, Dir Fragen zu beantworten, solange die Informationen über den Stand der Dinge nicht klar sind. Wichtig wäre, dass Du erst mal klärst, was überhaupt ist. Auch die Frage der Abschiebung ist wichtig. Ist er freiwillig ausgereist, z.B. durch Entscheidung eines Vormunds? Oder ist er abgeschoben und gegen Wiedereinreise gesperrt? Es geht hier um die schriftlichen Bescheide, nicht das "Gefühl, abgeschoben worden zu sein". Es gibt es "Recht auf Wiederkehr" unter ganz bestimmten Bedingungen. Ob diese für ihn gelten, kann man so noch überhaupt nicht sagen. Kann er deutsch, hat er Zugang zum Internet? Kann er sich hier anmelden und fehlende Informationen selbst geben? |
Titel: Re: abschibung Beitrag von Saxonicus am 05.08.2010 um 12:20:40 reinhard schrieb am 05.08.2010 um 11:33:11:
kalic schrieb am 04.08.2010 um 15:21:42:
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Titel: Re: abschibung Beitrag von reinhard am 05.08.2010 um 12:40:54
... wobei kalic die bosnische Sprache meinte.
Ich habe nach der deutschen Sprache gefragt, die zumindest ausreichend beherrt werden müsste, um hier im Forum Auskünfte zu ausländerrechtlichen Fragen geben zu können. Insofern hilft es nichts, dass Du zwei Zitate aneinanderhängst, die nichts miteinander zu tun haben. |
Titel: Re: abschibung Beitrag von kalic am 05.08.2010 um 20:56:00
Sorgerecht den Eltern entzogen worden ja ist entzogen worden weil seine muter ihn selber gegiben hatt ins jugendheim und sie ist dann abgehaun und ja dann hatt das jugend amt nach 2jahren ihn nach bosnien geschikt die meinten er muss deutschland verlassen das ist alles und jezt ist er hir was kann er denn machen mechr kann ich nicht sagen viel dank
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Titel: Re: abschibung Beitrag von reinhard am 05.08.2010 um 21:11:43 kalic schrieb am 05.08.2010 um 20:56:00:
Solange Du nicht mehr Informationen hast, ist auch keine Antwort möglich. Entweder Du bekommst von dem Jungen die nötigen Informationen, oder er meldet sich selbst im Forum an und gibt die Informationen. Frag ihn bitte: - von wann bis wann er in DE gelebt hat - was für einen Aufenthaltstitel er hatte - welchen Schulabschluss er hat - ob es Straftaten gibt - wer das Sorgerecht (im Moment) hat |
Titel: Re: abschibung Beitrag von kalic am 05.08.2010 um 21:15:43
so hab ihn gefragt er hatt von 1993, bis 1998 dort gelebt.
und er hatt immer fur ein jahr visa bekomen und er hatt die furderschulle besucht bis 9 klasse dann ist er in eine beruf schulle gegangen aber dann ister abgeschoben kunte nicht weiter gehn. und straf taten gibs wegen kaukumi und wegen eine hose. und sorger recht hatt immer noch denk er jugend amt. |
Titel: Re: abschibung Beitrag von reinhard am 05.08.2010 um 21:20:20 kalic schrieb am 05.08.2010 um 21:15:43:
Ein Visum für ein Jahr gibt es nicht. Frage ihn bitte noch mal ganz genau. Vermutlich hatte er eine Aufenthalterlaubnis (nach welchem Paragrafen?) oder eine Duldung. Was heißt "bis 1998"? War er 1998 dann 16 Jahre als und ist nach Bosnien bekommen, jetzt ist er 28 Jahre alt? Dann kann es nicht sein, dass das deutsche Jugendamt Sorgerecht hat. Also: Was Du bisher schreibst, ist zu ungenau, danach kann man nicht antworten. Wenn Straftaten da sind, wird es sehr schwer. Wenn er abgeschoben wurde wegen Straftaten, und das vor 12 Jahren, gibt es keine schnelle Möglichkeit. Ist er von der Ausländerbehörde abgeschoben worden? Dann kann er nicht zurück. Oder hat das Jugendamt ihn nach Bosnien geschickt? Dann gäbe es vielleicht Möglichkeiten. Auch hier: Sag bitte ganz genau, was los ist. Ist eine Abschiebung in seinen Pass gestempelt? Es geht nicht um sein Gefühl, sondern um den rechtlichen Vorgang. Zitat:
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Titel: Re: abschibung Beitrag von kalic am 05.08.2010 um 21:27:21
ersagt er hatt immer eine visa gehabt in passport und es war immer fur ein jahr dirne und wenn er verlengern wollte ist seine betruer auch mit ihn dort gegangen in auslederbehurde und ja dann haben die ihn gesagt das er 2 monate zeit hatt und deutschland verlassen soll ja und dann ist er nach sarajevo gegangen ganz allien und hatt auf der strasse gelebt weil er hatt nimanden mechr
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Titel: Re: abschibung Beitrag von reinhard am 05.08.2010 um 21:37:42 kalic schrieb am 05.08.2010 um 21:27:21:
Kann sein, dass er das sagt. Es stimmt nicht. Ein Visum ist die Erlaubnis, von Bosnien nach Deutschland zu REISEN und gilt nur für 90 Tage. Danach hat er irgend was anderes, und Du musst genau aus seinem Pass abschreiben, was das ist – darauf kommt es an! Zitat:
Das hört sich nicht nach einem Visum an, sondern nach einer Duldung. Danach war er überhaupt nicht legal in Deutschland! Zitat:
Also wurde er nicht abgeschoben? Aber egal: Solange Du keine richtigen Informationen hast, nicht mal weiß, wann das war und wie alt er jetzt ist, kann niemand klar antworten. So, wie Du bisher schreibst: Vermutlich hat er keine Chance. Er selbst kann kein Deutsch? Er kann keine Fragen beantworten? |
Titel: Re: abschibung Beitrag von kalic am 05.08.2010 um 21:45:22
er war 16 jahre alt wen er abgeschoben wurde jezt ist er 28 jahre ich woltte fragen darf jugendamt ihn abschiben wen er 16 jahre alt ist weil er hatt nimanden mechr als dise jugend amt dort gehabt und er kann sehr gut deutsch er ist nur leider nicht hir gibs adrese wo er sich melden kann es kann doch nicht war sein das auslenderbehurde in allien schikt wegen nicht wegen kaukumi und wegen eine hose hatter nur geklaut das ist alles
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Titel: Re: abschibung Beitrag von B.D. am 05.08.2010 um 22:34:09
Hi,
der Sachverhalt gibt nichts her, von dem etwas nicht rechtmäßig abgelaufen ist. Wenn er damals 16 war und er heute 28 ist, dann ist das Ganze 12 Jahre her. Eine erneute legale Einreise ist sicherlich unmöglich, es sei denn er hat heute einen triftigen Grund dafür. Die damalige Abschiebung oder auch freiwillige Ausreise ist kein Grund ! B.D. |
Titel: Re: abschibung Beitrag von reinhard am 06.08.2010 um 11:50:55 kalic schrieb am 05.08.2010 um 21:45:22:
Um die Frage zu beantworten, musst Du erst die wesentlichen Informationen herausfinden. Wer hat was gemacht? Vermutlich hat eine Behörde etwas entschieden, was Du (noch) nicht weißt, und er oder sein Vormund hatten 1998 eine Frist von vier Wochen oder einem Jahr, um dagegen zu klagen. Wenn niemand dagegen geklagt hat, kann man jetzt nichts mehr reparieren. Du schreibst, dass er ein Visum hatte – ich habe geschrieben, dass er vermutlich KEIN Visum hatte. Das ist aber ein entscheidender Unterschied. Wenn er ohne Visum nach Deutschland eingereist ist, war er nie rechtmäßig hier. Wenn er ohne Visum und ohne Aufenthaltsrecht fünf Jahre hier gelebt hat, aber immer wieder aufgefordert wurde, Deutschland zu verlassen, kann er sich auf diesen Aufenthalt überhaupt nicht berufen. Wenn damals eine Behörde etwas falsch entschieden hat, kann man heute nichts mehr dagegen machen. Wenn er nach Deutschland will, gibt es nur die Möglichkeit: 1) Er hat einen guten Grund nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz, z.B. Abirtur, will hier studieren, eine Uni hat ihm eine Zusage gemacht. 2) Er will jemanden für zwei oder drei Wochen besuchen und bekommt ein Visum für den Besuch, muss dann aber pünktlich wieder zurück. Das geht nur, wenn er damals nicht abgeschoben wurde! 3) Er wartet, bis er mit einem neuen Pass auch aus Bosnien visumfrei reisen darf, dann kann er für einige Wochen ohne Visum zu Besuch kommen – aber auch das geht nur, wenn er nicht abgeschoben wurde. |
Titel: Re: abschibung Beitrag von franky_23 am 10.08.2010 um 19:31:27
in Antwort Nummer 8 schreibst Du, dass in seinem Pass steht, dass er Deutschland freiwillig verlassen hat.
Somit wurde er nicht abgeschoben. Da stimmt was nicht!!! Wie lange gelten in Bosnien die Pässe? Hat er einen einen abgelaufenen dir gezeigt? |
Titel: Re: abschibung Beitrag von Daddy am 10.08.2010 um 20:31:08 schrieb am 10.08.2010 um 19:31:27:
lesen bildet, sagt man so im allgemeinen... ich zitiere nochmals #8 kalic schrieb am 04.08.2010 um 15:21:42:
schrieb am 10.08.2010 um 19:31:27:
Vielleicht schon... Ich möchte das, was ich dir an anderer Stelle schon geschrieben habe jetzt nicht wiederholen... :-X Daddy |
Titel: Re: abschibung Beitrag von Tippi am 19.08.2010 um 20:46:14
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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