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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Aufenthalt (Deutsch-Marokkanische Ehe)
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Beitrag begonnen von honey.babe am 23.07.2010 um 23:54:07

Titel: Aufenthalt (Deutsch-Marokkanische Ehe)
Beitrag von honey.babe am 23.07.2010 um 23:54:07
Brauch einen guten Tipp und hoffe, mir kann jemand helfen...
Ich hab meinen Mann, Marokkaner, im Juni 2008 geheiratet, sein Aufenthalt wurde Ende Juli 2008 verlängern, wegen der Heirat. In der Zeit der Ehe hat er nicht gearbeitet, sich aber in einer Uni eingeschreiben und Bafög kassiert.
-Is es richtig, dass ein ausländischer Student erst Bafög bekommen kann, wenn er mit einer Deutschen verheiratet ist oder gibt es dann noch einen anderen Weg? Prüf die Bafögstelle die Richtigkeit der Dokumente, die angefordert werden?

So, jetzt sind wir seit Mai 2010 inoffiziell ->heißt er is noch gemeldet, aber wohnt nicht mehr bei mir, getrennt.
-Kann er sich jetzt nicht an einem neuen Wohnsitz anmelden?
-Gibt es eine Möglichkeit, dass er weiter hier bleiben kann, ich aber nicht mehr ihm zusammenleben muss? Weil er mir die Schuld in die Schuhe schieben will, wenn er nicht hier bleiben darf.   

Ich hätte auch schon zu einem Termin bei der Ausländerbehörde mit meinem Mann erscheinen sollen, aber bin nicht hingegangen. Für ihn es eine Selbstverständlichkeit, dies für ihn zu tun!
-Was passiert überhaupt bei solch einem Termin? -Muss man da unterschreiben, dass die Ehe weiterhin besteht?

Danke im Voraus...

Titel: Re: Aufenthalt (Deutsch-Marokkanische Ehe)
Beitrag von fons am 24.07.2010 um 00:27:54
Na denn verweis i mal zum 78. mal auf unsre nette http://www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/i4a-blue/i4a_faq.gif

Noch Fragen danach:? gern . . .

Titel: Re: Aufenthalt (Deutsch-Marokkanische Ehe)
Beitrag von janetm am 24.07.2010 um 01:09:20

honey.babe schrieb am 23.07.2010 um 23:54:07:
-Kann er sich jetzt nicht an einem neuen Wohnsitz anmelden?


Doch, die Möglichkeit hat er natürlich.


honey.babe schrieb am 23.07.2010 um 23:54:07:
-Was passiert überhaupt bei solch einem Termin? -Muss man da unterschreiben, dass die Ehe weiterhin besteht?


Wenn eine Verlängerung der AE ansteht kenne ich es so, dass man unterschreiben muss, dass die eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin besteht.


honey.babe schrieb am 23.07.2010 um 23:54:07:
-Is es richtig, dass ein ausländischer Student erst Bafög bekommen kann, wenn er mit einer Deutschen verheiratet ist oder gibt es dann noch einen anderen Weg? 


Von Visa-pflichtigen Ausländern, die eine AE zum Studium haben, wird gefordert und geprüft, dass sie für ihren Aufthalt zum Studium genug finanzielle Mittel haben, damit sollten sie kein Bafög benötigen.

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