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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ehefähigkeitszeugniss
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Beitrag begonnen von botak am 20.07.2010 um 19:38:52

Titel: Ehefähigkeitszeugniss
Beitrag von botak am 20.07.2010 um 19:38:52
Guten Tag,

für ca. 2 Jahren habe ich in Indonesien geheiratet und nun möchten wir eine FZF beantragen.
Als wir damals heirateten bekam ich von den deutschen Behörden kein Ehefähigkeitszeugniss sondern nur eine erweiterte Meldebescheinigung wo "ledig" daruf stand bekommen weil ich bei dem falschen Amt war.
Trotzdem wurde diese Meldebscheinigung in Indonesien (KUA) anerkannt.
Nun zur legalisation müssen alle Dokumente einschliesslich dem Ehefähigkeitszeugniss bei den Indonesischen Behörden eingereicht werden.
Auf Nachfrage beim deutschen Standesamt bekam ich nun als Antwort das ich nachträglich kein Ehefähigkeitszeugniss bekommen kann da wir ja schon verheiratet sind (aber in Deutschland noch nicht anerkannt).
Alternativ könnte ich ein Dokument haben welches bescheinigt das damals der Ehe nichts im Wege gestanden hätte.

Gibt es diesbezüglich Erfahrungen ob solche Dokumente problemlos anerkannt werden?

Vielen dank...

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugniss
Beitrag von franky_23 am 06.08.2010 um 07:16:57

botak schrieb am 20.07.2010 um 19:38:52:
Guten Tag,

für ca. 2 Jahren habe ich in Indonesien geheiratet und nun möchten wir eine FZF beantragen.
Als wir damals heirateten bekam ich von den deutschen Behörden kein Ehefähigkeitszeugniss sondern nur eine erweiterte Meldebescheinigung wo "ledig" daruf stand bekommen weil ich bei dem falschen Amt war.
Trotzdem wurde diese Meldebscheinigung in Indonesien (KUA) anerkannt.
Nun zur legalisation müssen alle Dokumente einschliesslich dem Ehefähigkeitszeugniss bei den Indonesischen Behörden eingereicht werden.
Auf Nachfrage beim deutschen Standesamt bekam ich nun als Antwort das ich nachträglich kein Ehefähigkeitszeugniss bekommen kann da wir ja schon verheiratet sind (aber in Deutschland noch nicht anerkannt).
Alternativ könnte ich ein Dokument haben welches bescheinigt das damals der Ehe nichts im Wege gestanden hätte.

Gibt es diesbezüglich Erfahrungen ob solche Dokumente problemlos anerkannt werden?

Vielen dank...


Nur keine Panik. Du hast eine Ehe nach den Gesetzen Indonesiens geschlossen.

Hast du noch einen Wohnsitz in D?  Bist du mit deiner Heiratsurkunde schon bei deinem Wohnsitz in D gewesen und hast sie eintragen lassen? Das würde ich zunächst  machen.

DAnn Antrag bei der Botschaft mit der Meldebescheinigung abgeben und abwarten. Keinesfalls bei der Antragstellung abwimmeln lassen, dass was  fehlt.

Die Legalisation nimmt doch dann die deutsche Botschaft vor, oder? Wieso dann bei indonesischen Behörden?

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugniss
Beitrag von botak am 08.08.2010 um 14:14:24
Hallo,

ja ich lebe und arbeite in Deutschland und meine Frau ist noch in Indonesien da sie sich noch Deutschkenntisse aneignen muss.
Auf dem deutschen Standesamt war ich schon und habe alles abgegeben aber eingetragen ist die Ehe in Deutschland noch nicht da meine Frau nicht hier gemeldet ist ( kein Visum ).
Nachdem meine Frau den A1 Test bestanden hat müssen wir unsere Dokumente über das Religionsministerium, dem Finanzministerium und dem Aussenministerum legalisieren lassen damit die deutsche Botschaft überhaupt alles anerkennen kann.
Diese 3 Ministerien wollen u.a. das Ehefähigkeitszeugniss sehen.
Es müsste aber gehen oder denn es kann doch in keinem Interesse liegen das wir uns scheiden lassen und wieder heiraten ;-)

Vielen dank für deine Antwort.

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugniss
Beitrag von Stefan-TR am 08.08.2010 um 14:51:28

botak schrieb am 08.08.2010 um 14:14:24:
Auf dem deutschen Standesamt war ich schon und habe alles abgegeben aber eingetragen ist die Ehe in Deutschland noch nicht da meine Frau nicht hier gemeldet ist

Das ist irrelevant. Du kannst die Ehe beim deutschen Standesamt alleine nachregistrieren lassen. Deine Frau wird dazu nicht gebraucht.


botak schrieb am 08.08.2010 um 14:14:24:
Diese 3 Ministerien wollen u.a. das Ehefähigkeitszeugniss sehen.

Habt ihr es denn alternativ mit dem "Dokument welches bescheinigt das damals der Ehe nichts im Wege gestanden hätte" probiert? Falls das nicht akzeptiert wird, so muesst ihr euch die Ueberbeglaubigungen wohl notfalls auf dem indonesischen Rechtsweg besorgen, wenn sie deutschen Behoerden partout nicht drauf verzichten wollen.

Titel: Re: Ehefähigkeitszeugniss
Beitrag von botak am 14.08.2010 um 13:40:54
Nein dieses Dokument habe ich vor kurzem vom deutschen Standesamt bekommen und werde es im Oktober den Indonesischen Behörden vorlegen (mit Übersetzung natürlich) und hoffen das es angenommen wird.

Vielen dank für eure Tips.

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