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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF in DE mit Multi-Entry Visum
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Beitrag begonnen von bulbul am 14.07.2010 um 17:03:52

Titel: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 14.07.2010 um 17:03:52
Hallo Zusammen,

wir haben kürzlich in Stuttgart geheiratet. Meine Gattin ist RU und ich DE.
Zur Zeit der Vermahlung hat sie ein Multi-Entry Visa gehabt bzw. noch hat. Jetzt lernt sie hier Deutsch und wird ihr A1 auch bald absolvieren. Ich möchte nun wissen, wie wir da weiter vorgehen hier bei uns in der Schwaben Hauptstadt. Schon bei der Anmeldung für die Eheschließung haben wir einen kurzen Besuch abgestattet, um die Echtheit Ihrer Visa oder was auch immer amtlich vom ABH bestätigen zu lassen. Da hatte ich schon ein Vorgeschmack von was noch auf uns zukommt. Da hieße es, dass sie zurück nach RU muss!!! Ich habe mich informieren wollen und bin auf verschiedene Hinweise gestoßen. Daher die Fragen:
- Kann ich den Antrag für FZF hier in ABH Stuttgart stellen und muss sie tatsächlich zurückkehren?
- Wie können wir uns (alle Beteiligten: ich, Frau, Behörde) Zeit und Kopfschmerzen sparen?
- Welche wichtige Informationen soll ich vorab wissen damit wir vom gleichen Reden - § txt- Entscheidungen etc... und ich mich den Anforderungen besser vorbereitet bin?!

Vielen Dank für Rat, Hinweis in Voraus
Bulbul


Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von reinhard am 14.07.2010 um 17:26:50
Sie kann den Antrag auf FZF nur beim zuständigen Konsulat in Russland stellen. Das Konsulat schickt die Unterlagen dann an Deine ABH, und die meldet sich bei Dir und sagt, welche Unterlagen von Dir noch fehlen.

Das ist aber tausendfach erprobt und ganz ohne Kopfschmerzen zu bewältigen, wenn man einfach die gesetzlich vorgesehene Reihenfolge einhält.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von erne am 14.07.2010 um 19:31:58
Welches Visa hat deine Frau denn und wie ist die Visahistorie?
Zu welchem Zweck ist das Visum gegeben worden?
Zu welchem Zweck ist sie zuletzt eingereist?

Das Problem ist, dass deine Frau durchaus das Recht hat, hier in D auch mit einem Kurzzeitvisum zu heiraten, aber nicht hier gleich nach der Eheschliessung zu bleiben.
Eine AE bekommt sie nach der Heirat aber nur, wenn sie mit dem richtigen Visum (Heiratsvisum) eingereist ist oder aber eine AE als z.B.Studentin hatte und es sich hier so ergeben hat, dass Ihr geheiratet habt (sie also nicht zum Zweck der Eheschliessung eingereist ist) und sich dadurch der Aufhenthaltszweck geändert hat.
Das scheint nicht der Fall zu sein, also muss sie ausreisen und die FZF von Ru aus nachholen. Bis dahis sollte auch ein A1 Zertifikat da sein.


Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 15.07.2010 um 09:15:51
Erstmals herzlichen Dank für die rasche Meldung.

@Reihhard welche 'gesetzlich vorgesehene Reihenfolge'? Das ist genau mein Problem. Ich finde auf der offiziellen Website v. Stgt nix!!! (Die ABH ist ja richtig futuristisch was individualiserter 'Behandlung' angeht)

@Erne das scheint mir schon einleuchtend jetzt!

Ok, sie muss ausreisen. Wäre möglich den Antrag schon hier zu stellen/ von mir initiert? Letztendlich soll sie ja hierher kommen. Das Konsulat ist ja in dem Fall so-zusagen nur der verlängerte Arm des ABH?!! Die Urkunden sind auch zwecks Heirat schon übersetzt bzw. in original (Heiratsurkunde) vorhanden..

Nochmals herzlichen Dank

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von schweitzer am 15.07.2010 um 09:55:01

bulbul schrieb am 15.07.2010 um 09:15:51:
Ich finde auf der offiziellen Website v. Stgt nix!!!


Dort wirst Du dazu auch nichts finden, nicht zuletzt, weil Du einiges ziemlich durcheinander haust, was diese Aussage von Dir belegt:


bulbul schrieb am 15.07.2010 um 09:15:51:
Das Konsulat ist ja in dem Fall so-zusagen nur der verlängerte Arm des ABH?!!


Das Konsulat bzw. die Botschaft ist die Institution an die der Visaantrag zu richten ist. Zum Zwecke der Eheschließung bzw. des Nachzugs zum deutschen Ehegatten ist ein nationales Visum für genau diesen (beabsichtigten) Zweck zu beantragen. Die Ausländerbehörde ist in einem solchen Visaverfahren zu beteiligen (Zustimmungserfordernis) - die letztliche Entscheidung hinsichtlich der Visavergabe bleibt bei der Botschaft/dem Konsulat (So ist auch bei Zustimmung durch die ABH noch eine Ablehnung durch die Botschaft möglich - kommt allerdings nur selten vor).

Die Rechtsgrundlage dafür, dass bei beabsichtigtem Daueraufenthalt mit einem dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum einzureisen ist, findet sich unter anderem in § 5 (2) AufenthG (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltstitel) - Es heißt dort:


Zitat:
(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG voraus, dass der Ausländer

    1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und

    2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.



Dies ist letztlich auch die Begründung, warum nicht ein x-beliebiges Visum für die Begründung jedes zweckgebundenen Daueraufenthalts in Deutschland hinreichend ist und ein Nachholen des erforderlichen Visumverfahrens grundsätzlich geboten ist.


bulbul schrieb am 15.07.2010 um 09:15:51:
Wäre möglich den Antrag schon hier zu stellen/ von mir initiert?


Nein, das ist nicht möglich. Deine Frau ist Antragstellerin und muss persönlich bei der Botschaft erscheinen.

=schweitzer=

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von sigi-n am 15.07.2010 um 10:10:12
Zu dem was schweitzer schon ausgeführt hat hier der Link zu den benötigten unterlagen

http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/Visa-Merkblaetter/Familiennachzug__dld,property=Daten.pdf

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 15.07.2010 um 12:29:24
vielen Dank für die wertvolle Infos.

Mich wundert es trotzdem weshalb es bei einigen 'durchgegangen' ist. Muss wahrscheinlich an der 'Ermessens'-Lage der ABH liegen!

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von reinhard am 15.07.2010 um 12:33:41

bulbul schrieb am 15.07.2010 um 12:29:24:
vielen Dank für die wertvolle Infos.

Mich wundert es trotzdem weshalb es bei einigen 'durchgegangen' ist. Muss wahrscheinlich an der 'Ermessens'-Lage der ABH liegen!


Ja, es gab immer mal Änderungen der Sicht und der Gesetze, gerade weil das Gesetz von 2005 ist und lange ohne Anwendungshinweise "frei" angewendet wurde.

Es gibt auch noch Ausnahmen – z.B. wenn die Frau im Irak oder Afghanistan wohnt, kann die Ausländerbehörde auf Ausreise / Einreise verzichten, weil die Frau nicht ihr Leben riskieren soll.

Aber eine Russin aus Russland kann aus dieser Sicht heute die Gesetze einhalten und ihr FZF-Visum dort beantragen, wo sie wohnt. Du wirst dann sechs Wochen später beteiligt, und wenn alles klappt, seid ihr acht oder zehn Wochen später fertig.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von erne am 15.07.2010 um 13:21:17

bulbul schrieb am 15.07.2010 um 12:29:24:
Mich wundert es trotzdem weshalb es bei einigen 'durchgegangen' ist. Muss wahrscheinlich an der 'Ermessens'-Lage der ABH liegen! 

oft genug ist es auch nicht "durchgegangen", sondern die "neue" Ehefrau hätte eigentlich nach dem Ende der Visagütligkeit ausreisen müssen, ist aber nicht, sondern hat Antrag auf AE gestellt, ggf. der Versagung widersprochen und ist dann während dieses Zeitraums schwanger geworden. Und aufgrund der Schwangerschaft, sofern weit genug fortgeschritten, dann eine Duldung und nach Geburt eine AE §28.1.3   --  nicht §28.1.1 -- bekommen (dann auch kein A1 mehr notwendig).
Aber das ist auch ein Glücksspiel, wenn deine Frau nicht sowieso schwanger ist, kann man das FZF Visum nachholen. Ihr habt einen gesetzlichen Anspruch auf ein FZF-Visum, also sollte es keine Probleme geben.

Wenn man davon ausgeht, dass Deine Frau jetzt sowieso einen anderen Famileinnamen hat (mutmaße mal), dann wird die ABH sowieso, selbst wenn sie es dürfte und wollte, keinen AE in einen Pass kleben, der auf einen "falschen" Namen ausgestellt ist.
Deine Frau könnte zwar den Pass im Konsulat/Botschaft neu ausstellen lassen, aber dafür bräuchte sie einen bereits geänderten Inlandspass, und dieser wird AFAIK nur in RU geändert.
Also müsste sie sowiese alleine deswegen zurück.
Und da sie nur mit einem Visum hier ist, wird sie auch anderes in RU zu erledingen habe (Haushalt auflösen, weitere Sachen holen) etc ..
Ist also alles im Rahmen und dieses Nachholen des FZF in Eurem Fall wohl überhaupt kein Beinbruch

Nachtrag: bitte nicht falsch verstehen und nur den Inlandspass in RU ändern, sonder auch gleich den Reisepass dort (und nicht erst im Konsulat hier, das würde in der REgel nur gehen, wenn sie kein Visum mehr bräuchte, sondern eine FB auf den "alten" Pass hätte)

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 15.07.2010 um 14:22:35
Erne, vielen Dank für den Tipp.

Vielen Dank nochmals an euch. Sehr hilfreiche und kompetente Hinweise. Dennoch bin ich sehr dankbar für jegliche Tipps...

gerne direkt per PN um den Rahmen hier nicht zu sprengen! Ich hoffe, dass diese Infos auch weitere/ nachkommende Kandidaten hilfreich sind (solang die 2005- 7 Gesetze noch Geltung haben)

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Petersburger am 15.07.2010 um 18:25:54

erne schrieb am 15.07.2010 um 13:21:17:
Nachtrag: bitte nicht falsch verstehen und nur den Inlandspass in RU ändern, sonder auch gleich den Reisepass dort 

... denn sonst kannst auch kein Antrag auf FZF gestellt werden.

Der Reisepaß ist spätestens durch Ausstellung des neuen Inlandspasses für alle ersichtlich ungültig geworden.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von lacrima am 15.07.2010 um 18:42:31
Mal eine theoretische Frage in Bezug auf dieses Thema..
Wenn das Ehepaar nicht so kooperativ ist, was die Ausreise betrifft, wird die Ehegaettin eines Deutschen abgeschoben ? oder wird sie bis zum Ende ihres Lebens mit einer Duldung "geduldet" ?

Gruss,

Lacrima

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von maki am 15.07.2010 um 19:35:09

lacrima schrieb am 15.07.2010 um 18:42:31:
Mal eine theoretische Frage in Bezug auf dieses Thema..
Wenn das Ehepaar nicht so kooperativ ist, was die Ausreise betrifft, wird die Ehegaettin eines Deutschen abgeschoben ? ...

Möglich, wäre nicht das erste mal.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 30.07.2010 um 15:28:59

erne schrieb am 14.07.2010 um 19:31:58:
Welches Visa hat deine Frau denn und wie ist die Visahistorie?
Zu welchem Zweck ist das Visum gegeben worden?
Zu welchem Zweck ist sie zuletzt eingereist?


Das ist eine gute Nachfrage: Sie hat ein Schengen Visum gültig für mehrere Besuche (Vater ist im Dienst in EU Land - Tochter besucht ihn). Solches Visum wurde mehrmals erteilt und kann bis zum letzten Besuch bewiesen werden, dass es kein Erschleichungsmotiv vorhanden war/ist.
Jetzt meine Frage, die Du vielleicht schon Tage bevor in Erwägung ziehen wolltest:
Laut § 39 - 'Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke'
[sic] über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn er ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind.
Muss sie dann ausreisen? Denn der Anspruch auf die AE nach der Einreise entstanden ist!! Oder interpretiere ich etwas falsch.
Nochmals vielen Dank


Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 01.08.2010 um 20:21:36
Es ist mir bewusst, dass die meisten nicht gerade vor' m Computer sitzen. Dennoch eine kurze Rüchmeldung wäre gut. Danke vielmals.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von reinhard am 01.08.2010 um 21:14:42

bulbul schrieb am 30.07.2010 um 15:28:59:
über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn er ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind.
Muss sie dann ausreisen? Denn der Anspruch auf die AE nach der Einreise entstanden ist!! Oder interpretiere ich etwas falsch.


Normal ist:

Heiraten
FZF-Visum beantragen
einreisen
AE kriegen

Alles, was Du anders haben willst, kann kompliziert und langwierig werden. Ich würde als ersten überlegen, ob Ihr die Gesetze nicht einfach einhaltet, wie alle anderen auch, dann hat sie in einem Monat ihre AE.

Wir haben hier im Forum Fälle, wo diese "Tricks" dann schnell ein paar Monate kosteten, einiges Geld verschlangen und letztlich doch der normale Weg dann der schnellste war.

Aber wenn sie mit der Ausländerbehörde über den § 39 diskutieren will, soll sie einen AE-Antrag stellen. Dann bekommt sie eine Antwort, bei einer Ablehnung könnte sie klagen.

Falls sie sowieso nach Hause muss, weil sie sich ja auch in Russland abmelden muss (damit das Konsulat für sie zuständig wird), ist das alles Unsinn, weil sich dann ohnehin anbietet, den normalen Weg zu gehen. Die Straße ist groß, breit und viel benutzt – Deine Trampelpfade durch das Gebirge sind schmal und unbekannt.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von sigi-n am 01.08.2010 um 22:13:16

reinhard schrieb am 01.08.2010 um 21:14:42:
Ich würde als ersten überlegen, ob Ihr die Gesetze nicht einfach einhaltet, wie alle anderen auch, 


Unverschämter gehts nimmer!
Seit wann ist die Wahrnehmung der im AufenthaltG angegebenen Möglichkeiten ein Verstoss gegen das Gesetz?


reinhard schrieb am 01.08.2010 um 21:14:42:
wo diese "Tricks" dann schnell ein paar Monate kosteten


Seit wann ist die Wahrnehmung derGesetzlichen Möglichkeiten ein Trick.?
Zeit und Geld kosten in diesen Fällen immer schlechte Ausbildung der SB, Inkompetenz oder kleinkariertes Denken


reinhard schrieb am 01.08.2010 um 21:14:42:
Falls sie sowieso nach Hause muss, weil sie sich ja auch in Russland abmelden muss (damit das Konsulat für sie zuständig wird), ist das alles Unsinn, weil sich dann ohnehin anbietet, den normalen Weg zu gehen. Die Straße ist groß, breit und viel benutzt – Deine Trampelpfade durch das Gebirge sind schmal und unbekannt. 


Bravo hier spricht der Russlandkenner.

Auch wenn es mir den Schrottplatz einbringt, das musste mal raus, in diesem Forum wird in letzter Zeit gegen Menschen mit Bildung und einem gewissen Lebensstandart opponiert, Passunterdrückung, Schwängerung gegen AE, Ehen mit 20 Jahren Altersunterschied, Hartz IV Zuwanderung etc werden von den gleichen Mitgliedern wohlwollend "bedient"  gegen

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Tippi am 01.08.2010 um 22:47:58

sigi-n schrieb am 01.08.2010 um 22:13:16:
Unverschämter gehts nimmer!


Dein Ton ist auch unverschämt - was soll das denn?
Man kann auch neutral antworten, wenn man anderer
Meinung ist.


sigi-n schrieb am 01.08.2010 um 22:13:16:
in diesem Forum wird in letzter Zeit gegen Menschen mit Bildung und einem gewissen Lebensstandart opponiert, Passunterdrückung, Schwängerung gegen AE, Ehen mit 20 Jahren Altersunterschied, Hartz IV Zuwanderung etc werden von den gleichen Mitgliedern wohlwollend "bedient"gegen 


Was genau wirfst du dem Team vor?  >:(

Das wir bei solchen Angriffen nicht reagieren?

Benutze den Modalarm, wenn dir etwas nicht passt.
Deine Unterstellung wird im Team besprochen ...

zurück zum Wichtigen:

Die Möglichkeiten des § 39 sollten hier weiter besprochen
werden

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von jerrylee am 01.08.2010 um 22:58:08
Meiner Meinung nach ist der § 39 AufenthV erfüllt, wenn die Deutschkenntnisse innerhalb der Gültigkeit des Visums erbracht werden, damit ist dann der Anspruch nach der Einreise  entstanden und eine Ausreise nicht notwendig.

Gruß  J.  ;)

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von erne am 01.08.2010 um 23:08:30

bulbul schrieb am 30.07.2010 um 15:28:59:
Sie hat ein Schengen Visum gültig für mehrere Besuche (Vater ist im Dienst in EU Land - Tochter besucht ihn)

Das hört sich erstmal nach einem ganz normalen Schengener Besuchsvisum für x Tage (<90) an mit Multi Entry.

ich habe zwar im Kopf, dass es einige Urteile in diese Richtung gibt, habe aber die Quellen momentan nicht parat.

IMHO ist folgendes ein Problem:

bulbul schrieb am 30.07.2010 um 15:28:59:
§ 39 - .....
wenn er ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte besitzt,

Die Gültigkeit setzt voraus, dass richtige Angaben beim Antrag gemacht wurden.
Es kommt also ganz darauf an, ob es wie ich oben angedeutet habe ein ganz normales Multy Entry Besuchsvisum ist oder ggf. was besonderes. Bei einem ganz normalen Besuchsvisum kann die ABH davon ausgehen, dass die Eheabsicht schon beim Beantragen feststand.

Aber ganz egal ... und Reinhard hat ja auch schon in diese Richtung gepostet:
auf welchen Namen lautet ihr Pass und wie ist ihr Name jetzt nach der Eheschliessung?
Wenn die die Namen unterschiedlich sind, wie soll dann eine AE reingeklebt werden?



Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Petersburger am 02.08.2010 um 01:04:04
Zunächst mal bin ich ganz persönlich der Meinung, daß der § 39 AufenthV hier mißbraucht würde.

Er wird zwar in solchen Fällen gern zur Rechtfertigung benutzt, warum ein Ehepartner nun doch nicht seinen Antrag im Heimatland stellen muß, aber das führt zu ... nein, das erst ein paar Sätze weiter.

Erst die formale Begründung meiner Meinung:
Ein Schengenvisum ist ein Visum für Kurzaufenthalte. Das darf schon deswegen nicht zur Einreise zum Daueraufenthalt benutzt werden, weil der Antragsteller sich in seinem Antrag verpflichtet, vor Ablauf der Visumgültigkeit auszureisen.
Das ist das Gemeinsame bei allen Schengen-Visa - auch bei Fünfjahresvisa.

Bei einem Visum zur einfachen Einreise kommen dann auch noch falsche Angaben im Visumverfahren hinzu - wer heiraten und in Deutschland bleiben will, schreibt das nicht in einen Schengen-Antrag. Der würde abgelehnt wegen fehlender Rückkehrbereitschaft.
Die Nutzung eines solchen Visums ist bereits bei der Einreise eine Straftat nach § 95 AufenthG.

Bei buchstabengetreuer Auslegung der AufenthV "sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind" müßte bei Eheschließung in Deutschland niemals vorab ein Antragsverfahren zum Daueraufenthalt durchlaufen werden - der Anspruch entsteht erst mit der Heirat, also in Deutschland, also nach der Einreise.
Mit anderen Worten: Eine Verordnung von Bundesregierung und Bundesministerium des Innern setzt das vom Bundestag beschlossene und vom Bundespräsidenten unterzeichnete Aufenthaltsgesetz für eine konkrete Anwendung außer Kraft?
Wozu machen sich dann Bundestag und Bundespräsident überhaupt die Mühe?
Die AufenthV ist dem AufenthG nachrangig!

Ich weiß auch, daß es sogar schon Gerichtsurteile gibt, die eine andere Auffassung vertreten - das hindert mich aber nicht, bei meiner Meinung zu bleiben.

WEIL:

Würde das meiner Meinung entsprechend konsequent durchgesetzt, entfiele ein für mein Empfinden absolut unwürdiger Zustand:
Da kommt eine junge Frau daher und will mit einem jungen Mann probieren zusammenzuleben.
Ja und?
Das passiert fast überall in der Welt dauernd - sollen sie doch!

Geht das jetzt aber über Landesgrenzen, stellt sie einen Visumantrag für drei Monate, weil der junge Mann in Deutschland lebt und sie im Drittland, dann ist die Auslandsvertretung gezwungen, fehlende Rückkehrbereitschaft festzustellen und den Visumantrag abzulehnen.

Das wäre sie nicht, wenn das übliche Antragsverfahren auch von den ABH nicht umgangen würde.


Das führt zum gegenwärtigen Zustand, führt dazu, daß die Ehrlichen die Dummen sind, die Lügner (die ihre wahren Ansichten im Visumverfahren verschweigen und stattdessen etwas anderes hinschreiben - ist das keine Lüge?) aber dann in Einzelfällen das Antragsverfahren umgehen können und erfolgreich sind.

Ich zitiere hier aus dem Gedächtnis ein Gerichtsurteil, das ich jüngst las:
"Das Verschweigen des wahren Reiseziels im Visumverfahren ist vor dem Hintergrund des grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie weniger streng zu bewerten und kann nicht als Begründung für das Versagen einer AE dienen."
Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle die, die ihre Absichten offen und ehrlich sagen/schreiben (wollen) oder das mal getan haben und dadurch dann Schwierigkeiten in den Auslandsvertretungen haben/hatten.
Es ist eine offene Aufforderung, die Auslandsvertretungen mit falschen Angaben zu täuschen und so Visa zu erhalten, die es bei wahren Angaben nicht gäbe. Und das von einem deutschen Gericht.

Ich selbst gehöre zu denen, die die "kleine Lüge" vor einer Behörde ablehnen. Einmal mußte ich deswegen schon vor Gericht erkämpfen, worauf meine Frau einen Anspruch hatte - sie hat es bekommen. Und viele Bekannte mit absolut ähnlichen Situationen nutzten die "kleine Lüge" und bekamen sofort und problemlos, was sie wollten. Die haben mich ausgelacht.
Trotzdem bleibt das auch weiterhin mein Weg.

Ende meines Seelenschmalzes zum Thema.
Jetzt haut mich nicht für meine Meinung, die ändert sich dadurch auch nicht.
Mir wäre es lieber, mich mit der erwähnten jungen Frau in Ruhe unterhalten und im Brustton der Überzeugung sagen zu können: "Das Visum können Sie schon bekommen, sie können sogar heiraten während Ihres Aufenthaltes. Aber gleich dableiben - keine Chance!"
Dann soll sie doch drei Monate "Ehe auf Probe" führen.
Dann wäre ein würdevoller Umgang mit den Antragstellern möglich, die tatsächlich ohne Antragsverfahren-Umgehungsgedanken etwas wollen, was es im Moment nicht geben kann.


Argumente, wie § 39 AufenthV hier vielleicht "ins Boot geholt" werden könnte, gibt es aber von mir nicht.

Fakt ist:
Die ABH Stuttgart verlangt die Einhaltung des üblichen Antragsverfahrens.

Also muß das so sein, die werden sich - vermute ich mal - auf keine Anwendung des § 39 AufenthV einlassen.

Hat Deine Frau Deinen Namen angenommen, wird sie in RUS erst ihren Inlands- und danach ihren Reisepaß neu beantragen müssen. Das dauert erfahrungsgemäß etwa zwei Monate.
Wichtig ist, daß die deutsche Heiratsurkunde apostilliert sein muß.

Danach dann das Antragsverfahren in der für den Wohnort zuständigen Auslandsvertretung. Das dauert dann nochmal etwa vier Wochen + Bearbeitungszeit in der ABH.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Tippi am 02.08.2010 um 07:05:59
@ sigi-n

Wie bereits angedeutet wurde im Team über dein
Posting gesprochen und auch entschieden.

Kurz und knapp

und 1 Woche Schreibpause

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 02.08.2010 um 09:09:50
WowWow... Es war nicht meine Absicht, daß es sich hier ausufert. Genau das habe ich gefürchtet: mit interpretierbaren Texten gibt es immer ärger.
Also erstmals Danke!
Kurz zum Sachverhalt: Frau hat visum beantragt um primär ihren Vater besuchen zu können. Da es aber nicht ausgeschlossen ist wo anders in Europa kurze Urlaube zu machen ist dies auch geschehen. Die Absicht zu heitaten ist nicht vor sondern danach entstanden. Es ist grenzwertig da gleich virtuel menschen die man niemals gesehen hat indirekt als Lügner zu bezichtigen  oder schwarz auf weiss woanders versteckte aber legale Gesetze gleich als Missbrauch zu vermelden. Alles ist auf der BMI Seite veröffentlicht. Man sucht und findet und fragt nach, wie die 'Kennner' das beurteilen.
@ Petersburger, ja die ABH in Stuttgart u. a. kenne ich schon lange... ohne kommentar :-)

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Petersburger am 02.08.2010 um 10:16:03

bulbul schrieb am 02.08.2010 um 09:09:50:
Es ist grenzwertig da gleich virtuel menschen die man niemals gesehen hat indirekt als Lügner zu bezichtigen

Deshalb habe ich das auch sofort erklärt.
Wer eine falsche Angabe im Visumantrag macht, darf sich zumindest nicht wundern, daß Anderen das Wort "Lügner" im Hinterkopf sitzt. Ich spreche es halt aus.
Übrigens nicht indirekt, sondern ganz geradeheraus.

Übrigens nicht in Bezug auf Deinen Fall, sondern auf Inhaber von Visa zur einfachen Einreise.

Mit Multivisa können solche Situationen durchaus entstehen - was nichts daran ändert, daß auch solche Visa die Einreise zum Daueraufenthalt nicht gestatten.


bulbul schrieb am 02.08.2010 um 09:09:50:
schwarz auf weiss woanders versteckte aber legale Gesetze gleich als Missbrauch zu vermelden.

Wir wollen nichts verwechseln.

Es gibt das Aufenthaltsgesetz.
Dazu gibt es eine Aufenthaltsverordnung. Die ist schon dem Namen nach kein Gesetz, sie ist dem Gesetz nachrangig.
Dann haben wir eine Verwaltungsvorschrift. Die ist ihrem Charakter nach eine Handlungsanleitung für die Verwaltung in Sachverhalten, die aus dem Gesetz bzw. der Verordnung nicht ausreichend klar herleitbar sind.

Gesetz haben wir nur eines in dieser Frage.

Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sind übrigens nicht versteckt, sondern alle veröffentlicht.


Warum ich selbst eine bestimmte Meinung vertrete, habe ich erklärt.
Und jeder, der jetzt nicht konkret betroffen ist, jeder, der für Rechtssicherheit und würdigen Umgang mit dem Antragsteller ist, wird meine Argumente wenigstens verstehen können.
Ob er dadurch meiner Meinung ist/wird, ist eine andere Frage.

Rein menschlich ist jeder zu verstehen, der nach Hochzeit in Deutschland nicht mehr ausreisen möchte. Die Folgen für andere durch eine regional unterschiedliche Wischi-Waschi-Handhabung der gesetzlichen Regelungen habe ich versucht darzustellen.

Aus reinem Gerechtigkeitsempfinden einerseits und aus dem grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie andererseits kann es nicht sein, daß nach einer Eheschließung im Ausland (der Anspruch entsteht vor der Einreise) zwingend en Antragsverfahren im Ausland durchlaufen werden muß, während die Eheschließung nach der Einreise in Deutschland (der Anspruch entstand nach der Einreise) die Ausreise unterbleiben kann.
Wer hat bei Kurzreisen alle Unterlagen dabei, die man für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland braucht? Eine Geburtsurkunde zum Beispiel gehört doch nicht zum Reisegepäck wie der Reisepaß. Von der erforderlichen Apostille ganz zu schweigen.
Genau hier ist der Knackpunkt.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 02.08.2010 um 10:50:06
@petersburger: Gesetzt , Verordung etc.. hast du recht und habe ich auch gemeint- ich habe die ja gefunden...  §39 etc.. dagegen nicht einfach zu finden!!!

Das Heiraten in DE mit Schengen Visum wurde uns nicht verwehrt. Multi-Entry heisst dass nicht dass sie den Heiratsantrag sofort gestellt hat. Das Visa wurde schon Monate 'vor mir' ausgestellt. (knackpunkt will ich nicht hier ausführen- vielleicht Mitte Sept. persönnlich in St. Pete :-)

Es ist uns klar, daß es an der Borderline ist. Wir wollen uns vergewissern, wenn es so was gibt warum nicht anzuwenden und unter welchen Umständen, v.a. WENN das Gewissen und das Handeln/Absichten Sauber sind. Momentan sind wir nur beim Fragen. Nichts ist beantragt!!! Wir sind dankbar für Aufklärung, Meinungen oder Erfahrungen. Am Ende werden wir unsere Entscheidung selber treffen.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Petersburger am 02.08.2010 um 16:09:45
Wir sollten uns nicht zu sehr im Hin und Her verlieren.

Zum Sachverhalt wird sich an meinen letzten vier Sätzen in Antwort #20 nicht viel ändern.

Niemand macht Euch einen Vorwurf, weil Ihr über Möglichkeiten nachdenkt - das täte ich auch.
Auch eine Eheschließung in Deutschland ist völlig unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Deutschland möglich und es gibt nichts dagegen einzuwenden.
Wenn Eure zuständige ABH eine AE auch ohne Ausreise erteilen würde, dann wärt Ihr nicht die Einzigen mit solchem "Erfolg". (Nur daß ich eben bei den Stuttgartern davon überrascht wäre.)

Der "Knackpunkt" ist, daß Deine Frau mit einem für andere Zwecke offenbar nach allen Regeln ordentlich erhaltenen Kurzaufenthaltsvisum mit dem Wunsch nach Daueraufenthalt eingereist ist. Sonst hätte sie nicht die nötigen Papiere dabeigehabt (oder vorher schon geschickt).

Auch ein solcher Wunsch ist nicht zu tadeln - wohl dann aber der Versuch, aus einem Kurz- einen Daueraufenthalt zu machen und (WICHTIG: nicht auf Euch persönlich bezogen, ich habe gerade wieder unpersönlich formuliert) dabei so zu tun, als sei die Eheschließung in Deutschland ein überraschendes Ereignis gewesen, das nicht vorhergesehen wurde oder gar - Gott behüte - direkt angestrebt worden sei. Denn genau das ist mit einem nach der Einreise entstandenen Anspruch eigentlich gemeint.

Ich fürchte allerdings, daß wir jetzt nicht viel Neues oder gar Konstruktives erzeugen, wenn wir auf dieser Schiene weiterdiskutieren.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 02.08.2010 um 16:52:05

Petersburger schrieb am 02.08.2010 um 16:09:45:
Ich fürchte allerdings, daß wir jetzt nicht viel Neues oder gar Konstruktives erzeugen, wenn wir auf dieser Schiene weiterdiskutieren.


finde ich auch! nochmals Herzlichen Dank. Ich melde mich dann wenn es mal was vernünftiges zu vermelden gibt!

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 03.08.2010 um 09:41:59
Ach ja, eins kann ich es mir nicht verkneifen: mich stört dass 'man' mein Fall instrumentalisiert um andere zu belehren oder ermahnen.  Aus pedagogischer Sicht  u. o. um Redundanzen zu meiden Schön und gut. Dafür ist m. E. FAQ Tipps von .. etc Rubren geeigneter! Nun mal als Verbesserungsvorschlag für Beitragende :-)

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Petersburger am 03.08.2010 um 11:43:04
Wenn Du eine konkrete Beratung nur für den Einzelfall ohne "störende Nebengeräusche" haben willst, ist ein Internetforum vielleicht nicht der beste aller denkbaren Plätze.

Deine Themenüberschrift ist so sehr allgemeingehalten, daß sicher auch andere in vergleichbaren Situationen aus diesem Thema schlau werden wollen.

Wer wie ich seine Freizeit nutzt für den einen oder anderen hoffentlich hilfreichen Hinweis hier im Forum hat dann die Mitleser im Hinterkopf.
Ich denke nicht, daß Dein Verbesserungsvorschlag daran viel ändern wird.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 03.08.2010 um 12:32:26
ist schon gut! Für das Einfühlen in die Materie und Einblick in der Denkweise in diesem Spezialgebiet zu verschaffen ist die Plattform schon ausreichend. Ich habe nicht nach einer speziellen Behandlung gefragt, aber... nun lassen wir es mal... danke!

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von reinhard am 03.08.2010 um 19:30:38

bulbul schrieb am 03.08.2010 um 09:41:59:
Ach ja, eins kann ich es mir nicht verkneifen: mich stört dass 'man' mein Fall instrumentalisiert um andere zu belehren oder ermahnen.  Aus pedagogischer Sicht  u. o. um Redundanzen zu meiden Schön und gut. Dafür ist m. E. FAQ Tipps von .. etc Rubren geeigneter! Nun mal als Verbesserungsvorschlag für Beitragende :-)


Du solltest auch die andere Seite sehen:

Dass jemand mit Touristen-Visum oder etwas Vergleichbarem einreist, heiratet und am liebsten gleich hierbleiben will. kommt öfters vor. Das geht ja auch manchmal über § 39 AufenthG, aber öfters auch nicht.

Auf einen wie Dich, der fragt, kommen mit der Zeit zehn oder zwanzig andere, die erstmal nur durch lesen versuchen, ihr Problem einzukreisen und ggf. schon Antworten zu finden. Insofern ist es manchmal sinnvoll, etwas ausführlicher zu antworten, um damit fünf andere gleich mit zu "bedienen".

Normal ist eben:
C-Visum zum Besuch, Einreise / Ausreise
D-Visum zum Daueraufenthalt / Einwanderung

Mit C-Visum zur Einwanderung über § 39 ist eine Ausnahme – letztlich entscheidet Deine Ausländerbehörde, wenn Deine Frau einen Antrag stellt, hier gibt es nur Einschätzungen, ob es bei Deiner Frau klappen könnte.

Und ein pädagogischer Unterton oder so ist in jedem Forum Glückssache, damit kommst Du am besten zurecht, indem Du nicht sofort antwortest, sondern am nächsten Tag.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Tippi am 03.08.2010 um 19:42:26
noch offene sachliche Fragen?

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 04.08.2010 um 13:49:00
Ja!

Angenommen dass wir den steinigen aber dennoch aus unserer Sicht praktischen und AUCH legalen §39'er Weg schlagen. Wir stellen einen AE-Antrag! Die Bearbeitungszeit/ (vielleicht auch rechtsanwältliche Anklage) nimmt Zeit in Anspruch. Visa läuft ab. Wird Drittländerin aufgefordert das Land zu verlassen (abgeschoben)? Duldung?!!

Wie könnte das Szenario aussehen?!

Danke

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von reinhard am 04.08.2010 um 13:56:46
Nein, da passiert nichts.

Als "Quittung" für den Antrag bekommt sie eine FB (kannst Du anklicken). Und bei Ablehnung bekommt sie eine Frist zum Verlassen des Landes – die sollte sie dann einhalten, wenn Rechtsmittel (Anwalt etc.) aussichtslos sind.

Sie muss allerdings die üblichen voraussetzungen erfüllen, also z.B. einen Pass auf ihren Namen haben. Wenn sie bei der Hochzeit den Namen geändert hat, kann der Antrag sehr schnell abgelehnt werden und nützt ihr nichts (außer dass sie dann Klarheit hat).

Fiktionsbescheinigung bedeutet: Der bisherige Aufenthaltstitel, in diesem Fall ihr Visum, gilt als "fortbestehend". Das ist also eine Art Verlängerung, der Aufenthalt bleibt legal.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Petersburger am 04.08.2010 um 23:58:01

bulbul schrieb am 04.08.2010 um 13:49:00:
Wie könnte das Szenario aussehen?!

reinhards Optimismus teile ich zwar nicht, aber was soll's.

Wird der Antrag angenommen, stimmt sein Beitrag.

Wenn nicht - und die ABH hat das Recht und sogar die Pflicht, die Antragsannahme zu verweigern, wenn die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind - ist der Aufenthalt Deiner Frau bis zum Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer mit dem Schengen-Visum legal.

Danach halt illegal. Was im § 50 AufenthG so schön mit dem Wort "ausreisepflichtig" umschrieben ist.

Viel Glück Euch beiden im persönlichen Leben - ich hoffe aber im ausländerrechtlichen Teil, daß doch noch ein Zwischenspiel in RUS einzulegen ist.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von steini007 am 05.08.2010 um 05:47:13

Petersburger schrieb am 04.08.2010 um 23:58:01:
die ABH hat das Recht und sogar die Pflicht, die Antragsannahme zu verweigern, wenn die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind

Was wäre die gesetzliche Grundlage, der Antragsannahmeverweigerung?

Ein älterer Beitrag von Muleta, zwar mit einem etwas anderen Kontext, aber in der Kernaussage treffend, sagt etwas anderes aus:


Zitat:
Wie auch immer, eine Botschaft (und auch jede andere Behörde) hat natürlich kein Recht, die Antragsannahme zu verweigern.


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1183711230/5#5


Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Muleta am 05.08.2010 um 07:45:44

Petersburger schrieb am 04.08.2010 um 23:58:01:
Wenn nicht - und die ABH hat das Recht und sogar die Pflicht, die Antragsannahme zu verweigern,


weder noch. Die Nichtannahme bzw. Nichtbeachtung von Anträgen stellt eine Arbeitsverweigerung des Sachbearbeiters dar und ist dienstrechtlich zu sanktionieren. Da ein Antrag (im Aufenthaltsrecht allgemein, d.h. auch gegenüber einer deutschen Botschaft) auch mündlich gestellt werden kann, ist eine Annahmeverweigerung ohnehin schwer vorstellbar - wollen sich die Sachbearbeiter etwa die Ohren zu halten, wenn der Antragsteller sein Begehren äußert?!?

Den Betroffnen ist eine DAB anzuraten - sofern sie nicht durch die Antragstellung ohnehin erstmal nur Zeit gewinnen wollten und durch solch ein behördliches Fehlverhalten mangels Antragsablehnung die Fiktionswirkung auf unabsehbare Zeit weiter besteht...

Muleta

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 05.08.2010 um 10:20:40

reinhard schrieb am 04.08.2010 um 13:56:46:
Sie muss allerdings die üblichen voraussetzungen erfüllen, also z.B. einen Pass auf ihren Namen haben. Wenn sie bei der Hochzeit den Namen geändert hat, kann der Antrag sehr schnell abgelehnt werden und nützt ihr nichts (außer dass sie dann Klarheit hat).

Ich frage deswegen schon mal hier danach was ich in § u WvW nicht ganz geblickt habe u.v.a. damit wir Klarheit VORHER haben. Laut §5 ist keine Rede von Namensänderung sondern eher Gültigkeit eines Ausweises. Habe ich wieder was anderes verstanden?!!
Danke

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von reinhard am 05.08.2010 um 12:01:29
Es ist nicht sinnvoll, wenn sie mit einem ungültigen Pass (falscher Name) irgend etwas beantragt. Sie muss erst nach Russland, Inlandspass ändern lassen, neuen Pass beantragen, sich abmelden...

Mach ihr keine Hoffnung, dass irgend etwas hier funktionieren könnte.

Zeig ihr mal das:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1277235869

Bei einem Antrag riskiert sie nichts: Sie bekommt eine FB, wenn's länger dauert zu entscheiden. Aber normal müsste die ABH innerhalb von 10 Minuten sehen, dass sie einen "falschen" Pass hat, und gleich ablehnen.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Petersburger am 05.08.2010 um 19:34:30

steini007 schrieb am 05.08.2010 um 05:47:13:
Petersburger schrieb am Heute um 01:58:01:
die ABH hat das Recht und sogar die Pflicht, die Antragsannahme zu verweigern, wenn die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind

Was wäre die gesetzliche Grundlage, der Antragsannahmeverweigerung?


Gut, das war salopp formuliert.

Hier korrekter:
... vor der Annahme eines Antrages den Antragsteller darüber zu informieren, daß dieser Antrag aufgrund ... abzulehnen ist und eine andere Entscheidung nicht zu erwarten ist. Er möge bitte (z.B.) das vorgeschriebene Antragsverfahren im Ausland einhalten.

Man kann natürlich auch jeden Antrag in jeder Form entgegennehmen, die entsprechende Gebühr kassieren und dann ablehnen.
Nur möchte ich mir das Geschrei über eine solche Verhaltensweise lieber gar nicht erst vorstellen.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von franky_23 am 06.08.2010 um 07:05:06

Petersburger schrieb am 05.08.2010 um 19:34:30:
Man kann natürlich auch jeden Antrag in jeder Form entgegennehmen, die entsprechende Gebühr kassieren und dann ablehnen.
Nur möchte ich mir das Geschrei über eine solche Verhaltensweise lieber gar nicht erst vorstellen.


Wenn verheiratet, kostet ein FZV doch nichts, oder hat sich da was geändert?  Und selbst dann werden tragenden Gründe angegeben und "arbeitet" an den Ablehnungsgründen.

Die Praxis z.B. einen Visumantrag nur anzunehmen, wenn er vollständig ist entspricht einer Reduzierung des Arbeitsaufkommens bei der Behörde, dürfte aber rechtlich bedenklich sein, denn Unterlagen können auch jederzeit nachgereicht werden.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Muleta am 06.08.2010 um 08:40:49

schrieb am 06.08.2010 um 07:05:06:
Die Praxis z.B. einen Visumantrag nur anzunehmen, wenn er vollständig ist entspricht einer Reduzierung des Arbeitsaufkommens bei der Behörde, dürfte aber rechtlich bedenklich seinist rechtswidrig, ...


VG Berlin, Beschluss vom 04.10.2007 - VG 23 V 18.07, http://www.asyl.net/index.php?id=114&tx_ttnews[tt_news]=30728 (Die Entscheidung wurde bereits mehrfach im Board zitiert - inzwischen ist sie auch im Netz verfügbar)

Muleta

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Petersburger am 06.08.2010 um 14:21:42
Na, dann lehne ich mich mal innerlich zurück und beobachte weiter.

Im Visakodex Art. 10 Abs. 3, gültig seit 2010, steht "Bei der Beantragung hat der Antragsteller ...".

Es ist bei den anderen Schengenvertretungen wie auch  bei den Vertretungen der Russischen Föderation in Deutschland üblich, Anträge nur vollständig entgegenzunehmen.

Schengen-Einheitlichkeit wie auch Gegenseitigkeit im konsularischen/diplomatischen Verkehr sind Prinzipien, die im erwähnten VG-Urteil nicht vorkamen.

Daher, wie gesagt, beobachte ich das mal weiter.

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Muleta am 06.08.2010 um 15:50:07

Petersburger schrieb am 06.08.2010 um 14:21:42:
Es ist bei den anderen Schengenvertretungen wie auch  bei den Vertretungen der Russischen Föderation in Deutschland üblich, Anträge nur vollständig entgegenzunehmen.


(auch wenn es jetzt OT wird:)

das hat ja niemand bestritten (wobei mich doch ehrlich gesagt überhaupt nicht interessiert, was die Vertretungen andere Länder so machen). Dummerweise sagt die Erfahrung, dass die Türsteher sowie Orts- und Schalterkräfte, deren sich die deutschen Botschaften bedienen, regelmäßig von Tuten und Blasen keine Ahnung haben und diese die Antragsteller auch dann ohne Antragsannahme wegschicken, wenn die Antragsteller "vollständige" Unterlagen haben ("vollständig" im Sinne von "entscheidungserheblich"! Nicht im Sinne von "alles was die Botschaft in ihrer Standard-Checkliste verlangt") Dies betrifft z.B. regelmäßig Fälle, in denen ein Familiennachzug zu Ausländern ohne gesicherten Lebensunterhalt beansprucht wird, ein Ehegattennachzug ohne Deutschkenntnisse etc.

BTW: es gibt eine Weisung des AA, nach der auch "unvollständige" Anträge entgegen zu nehmen sind, wenn der Antragsteller darauf besteht. Und das AA weist seine Botschaftsmitarbeiter auch kurzfristig auf die Einhaltung der Weisungen hin, wenn das dort bekannt wird...

Muleta

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 06.08.2010 um 15:51:05
Zurück zu meinem Fall: wenn wir den Antrag in Ru stellen, braucht man Kodex etc... nicht anzusprechen. Dann vervollständigen die relevante Dokumente (Inlandspass, Auslandspass mit dem richtigen Namen etc.. ) den Antrag. Kann ich sie verpflichten mir eine Empfangsbestätigung zu erstellen (formloses: wir haben den Antrag entgegen genommen am xx.xx.xxxx Punkt)?

Wenn ich den Antrag anschaue (letzte Seite) sehe ich eine Checklist mit dem Obertitel: 'Folgende Unterlagen fehlten und wurden heute angefordert' - was bedeutet das? Nachzureichen - oder den ganzen Pack wieder mit nach Hause zu nehmen und Zeit gewinnen/verlieren je nach Perspektive?!!

Dort abmelden wird sie definitiv nicht tun. Da hat Petersburger kurz angedeutet warum :-)

Ist der Antrag hie oder dort gestellt, ist FB sofort zu erteilen?!! Wie soll man sich die Verhältnisse vorstellen? Inwiefern ist die Erteilung  von der Bearbeitung des AE-Antrags an/abgekoppelt?!!

Danke


Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von Petersburger am 06.08.2010 um 16:18:04

bulbul schrieb am 06.08.2010 um 15:51:05:
wenn wir den Antrag in Ru stellen ... Kann ich sie verpflichten mir eine Empfangsbestätigung zu erstellen (formloses: wir haben den Antrag entgegen genommen am xx.xx.xxxx Punkt)?

Kannst Du nicht.  ;D

Aber es gibt in St. Petersburg in jedem Fall eine Quittung über die gezahlte Gebühr.
Auch wenn der Betrag Null ist.  ;)

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von bulbul am 06.08.2010 um 16:25:03
würde mir reichen!

Ok, es war vielleicht zu hart formuliert!

Man sollte nicht vergessen, dass man in ausländerrechtlichen Sachen u. a. in eine Bittsteller Position (für die eigene Rechte §6 GG) eingestuft wird. (Ironie des Schicksals)

Titel: Re: FZF in DE mit Multi-Entry Visum
Beitrag von reinhard am 06.08.2010 um 16:58:12

bulbul schrieb am 06.08.2010 um 15:51:05:
Ist der Antrag hie oder dort gestellt, ist FB sofort zu erteilen?!!


Nein. Sie beantragt ja ein Visum. Dafür bekommt sie (höchstens) eine Quittung über Gebühren.

Wenn das Visum bewilligt wird, ist das Verfahren gleichzeitig bei der Ausländerbehörde schon durch, die haben sozusagen im Hintergrund die AE schon bewilligt. Deshalb ja ein eigenes Visumverfahren, damit alles von allen behörden gleichzeitig in Abstimmung miteinander geklärt wird.

Wenn sie dann kommt und (nach Anmeldung / Meldebehörde) die AE beantragt, ist das Normale, dass sie schon erwartet wird und der Kleber in den (neuen) Pass kommt. FB nur, wenn es irgend eine Verzögerung gibt (Hochwasser, Stromausfall, Wechsel der Ausländerbehörde direkt nach Einreise...)


Zitat:
Inwiefern ist die Erteilung  von der Bearbeitung des AE-Antrags an/abgekoppelt?!!


Beim D-Visum ist das eben ein und dasselbe Verfahren, die Unterlagen wird im Original vom Konsulat zur Ausländerbehörde geschickt, mit Station im AA und im BVA.
– Im deutlichen Unterschied zum C-Visum, von dem die ABH ja nichts weiß und das deshalb auch nicht zur AE führen kann.

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