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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> humanitärer aufenthalt
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Beitrag begonnen von wolferhard am 13.07.2010 um 23:33:23

Titel: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 13.07.2010 um 23:33:23
die reine wahrheit, bin verheiratet mit einer philippina, anulierung läuft seit 1 jahr, habe 13 monate auf den philippinen gelebt, freundin kennengelernt, leistenbruch, arztuntersuchung, op ausgeschlossen wegen herzfehler, vor 6 wochen völlig mittellos zurück gekommen, harz 4, untersuchung vor op leistenbruch, ausgeschlossen wegen herzfehler, rente empfohlen vom arzt. freundin noch immer auf den philippinen, wir sind seit 1 jahr zusammen.
FRAGE: gibt es eine möglichkeit meine freundin unter diesen umständen nach deutschland zu holen, und wenn wie?

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von fons am 14.07.2010 um 00:18:27

wolferhard schrieb am 13.07.2010 um 23:33:23:
FRAGE: gibt es eine möglichkeit meine freundin unter diesen umständen nach deutschland zu holen, und wenn wie? 

Kurz und knapp: ich sehe keine. Null Chance.

Und jetzt komme mir keiner und argumentiere mit Sprachkurs
oder sonstwas um das zu tricksen!



Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 14.07.2010 um 00:30:10

Zitat:
Kurz und knapp: ich sehe keine. Null Chance.


diese Antwort ist unbefriedigend, es gibt immer eine Möglichkeit. mein Herzinfarktrisiko ist 80%; d.h. es kann morgen oder wann immer vorbei sein, oder ich ein pflegefall werden, wie auch immer, weiß ich nun.
Härtefallregelung? muß doch was geben.

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von fons am 14.07.2010 um 00:38:23

wolferhard schrieb am 14.07.2010 um 00:30:10:
diese Antwort ist unbefriedigend,

Für dich sicher.


wolferhard schrieb am 14.07.2010 um 00:30:10:
es gibt immer eine Möglichkeit

Ich seh eben keine.

Will ja keine Hoffnungen wecken, sondern sagen wie es ist!


Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 14.07.2010 um 00:46:44
hallo fons, ich verstehe das. was ich meine: in holland z.b. gibt es visum aupair für pflegebedürftige, rentner, ect. gibt es eine ähnliche möglichkeit in deutschland?
meine freundin hat 1 kind, leider nicht von mir, adoption des kindes? somit das kind deutsch, mutter begleitrecht des 3 jährigen kindes
:) sprachkurs ist auch nicht schlecht.

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von Mustermann am 14.07.2010 um 01:07:37

wolferhard schrieb am 13.07.2010 um 23:33:23:
wir sind seit 1 jahr zusammen.


Wenn ihr zusammen gewohnt habt, und eine ausreichende Betreuung auf den Phillipinen nicht möglich ist, könnte es sich lohnen, den Fall mit einem Anwalt, der sich im humanitären Bereich gut auskennt zu besprechen (§8 EMRK, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens evtl. i.V.m. §2, Recht auf Leben; sowie UNO-Menschenrechte).

Allerdings wäre die Chance ziemlich klein, und möglicherweise wäre ein langer Rechtsstreit nötig, ohne Garantien. Aber lediglich ein Gespräch darüber mit einem Anwalt zu führen wäre möglich.

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 14.07.2010 um 01:13:24

Zitat:
Wenn ihr zusammen gewohnt habt, und eine ausreichende Betreuung auf den Phillipinen nicht möglich ist, könnte es sich lohnen, den Fall mit einem Anwalt, der sich im humanitären Bereich gut auskennt zu besprechen (§8 EMRK, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens evtl. i.V.m. §2, Recht auf Leben; sowie UNO-Menschenrechte).

haben wir, nachweislich, 1 jahr, auch nach drohung der noch ehefrau die polizei zu holen.

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von fons am 14.07.2010 um 01:19:09

Mutly schrieb am 14.07.2010 um 01:07:37:
und eine ausreichende Betreuung auf den Phillipinen nicht möglich ist


Hey: er muss/will betreut werden nicht sie?

Und in D gibt es sowas wie eine medizinische Mindestver-
sorgung für Deutsche. Und auch Pflegekräfte.

Also war der Ansatz nix


Mutly schrieb am 14.07.2010 um 01:07:37:
§8 EMRK, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens evtl. i.V.m. §2, Recht auf Leben; sowie UNO-Menschenrechte).

Das soweit herzuleiten weil eine Freundschaftsbeziehung
im Ausland nicht möglich ist und daher nur in D möglich
wäre... aua das tut weh im Kopf.



Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 14.07.2010 um 01:24:25
idee: wir haben eine eheähnliche gemeinschaft mit gemeinsamen haushalt geführt. das kind sagt papa german zu mir. ist das ein ansatz?

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von fons am 14.07.2010 um 01:25:49
nein!

Konstruiere das weiter. Es fehlt an einer grundlegenden
Rechtsgrundlage für einen (Familien-) Nachzug.

Da gibt es eben keinen.

Ich habe fertig

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 14.07.2010 um 01:31:19
die realität kann schon hart sein,
also heißt es einen ansatz zu finden.

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von fons am 14.07.2010 um 01:39:57
Es klingt vielleicht hart. Aber das ist hier das was wir
vordergründig wollen/können: die Realität aufzuzeigen.

Wünsche, Hoffnungen werden da dann zwangsweise
zerstört.

Wir können da nix dafür: wir versuchen aufzuklären,
warum was wo wie ist. Die Grundlagen/Gesetze ma-
chen nicht wir.



Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von Mustermann am 14.07.2010 um 01:41:36

schrieb am 14.07.2010 um 01:19:09:
Das soweit herzuleiten weil eine Freundschaftsbeziehung
im Ausland nicht möglich ist und daher nur in D möglich
wäre... aua das tut weh im Kopf.


Das wäre eine Frage für die Richter. Wie ich sagte, die Chance ist ziemlich klein aber ein Gespräch mit einem Anwalt könnte sich lohnen. Mehr habe ich nicht behauptet.


wolferhard schrieb am 14.07.2010 um 01:31:19:
die realität kann schon hart sein,
also heißt es einen ansatz zu finden. 


Wenn du wieder heiraten kannst, könnte deine Freundin ein Heiratsvisum beantragen. Behalte die Nachweise des gemeinsamen Wohnsitzes auf den Phillipinen falls eine Scheinehe wegen der andauernden Trennung der Wohnorte vorgeworfen wird.


Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 14.07.2010 um 01:43:11
zitat wikipedia:  In dieser Entscheidung BVerfGE 87,234 definiert das BVerfG genau, wann eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt:

Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt nur vor, wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft).
Damit eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, müssen also folgende Kriterien erfüllt sein:

    * Es muss eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau (keine gleichgeschlechtliche Gemeinschaft) sein.
    * Die Gemeinschaft muss erkennbar auf Dauer angelegt sein.
    * Sie darf keine weiteren Gemeinschaften gleicher Art zulassen (damit sind insbesondere keine Wohngemeinschaften gemeint, da derartige Gemeinschaften beliebig ausgeweitet werden können).
    * Es müssen innere Bindungen vorhanden sein, die eine gegenseitige Verantwortung der Partner begründen. In einem Grundsatzurteil vom 9. Juli 2008 (Az.: XII ZR 179/05) hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Unverheirateten in eheähnlichen Gemeinschaften gestärkt.

zitat ende

das das der fall ist wird wohl keiner bestreiten.

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von fons am 14.07.2010 um 01:53:14

wolferhard schrieb am 13.07.2010 um 23:33:23:
bin verheiratet mit einer philippina, anulierung läuft seit 1 jahr



Mutly schrieb am 14.07.2010 um 01:41:36:
Wenn du wieder heiraten kannst,


Wenn ? was soll das. Derzeit geht eben ned. Amen. Was soll
der Quatsch aktuell?  :-/


wolferhard schrieb am 14.07.2010 um 01:43:11:
das das der fall ist wird wohl keiner bestreiten. 


Mag sein, nur kannst du eben daraus nix ableiten.



Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 14.07.2010 um 02:06:08
das will ich so nicht stehen lassen.

Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa) Bei der Entscheidung über den Antrag werden die persönlichen Interessen des Antragstellers und gegebenenfalls humanitäre Belange ebenso berücksichtigt 

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen.html

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von erne am 14.07.2010 um 07:05:31

wolferhard schrieb am 14.07.2010 um 02:06:08:
Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)

.. ist die Abgabe einer VE.
Wird in Deiner Lage mit Antrag auf Hartz 4 wohl nicht gehen.


wolferhard schrieb am 14.07.2010 um 02:06:08:
Bei der Entscheidung über den Antrag werden die persönlichen Interessen des Antragstellers

das persönliche Interesse des Antragstellers ist hier (Kurzzeitvisa) der Besuch des Freundes in D .... wie in abertausenden anderen Fällen auch, dafür ist VE nötig.

Zudem ist wohl ein Langzeitaufenhtalt geplant. Dafür sehe ich auch keine reelle Möglichkeit.


wolferhard schrieb am 14.07.2010 um 02:06:08:
gegebenenfalls humanitäre Belange ebenso berücksichtigt

IMHO wird hier auf die humanitäre Notlage des Antragstellers verwiesen. Wie willst du eine humanitäre Notlage deiner Freundin begründen.

Ich sehe es wie fons.

Das Problem bei Mustermanns Ansatz
Mutly schrieb am 14.07.2010 um 01:07:37:
und möglicherweise wäre ein langer Rechtsstreit nötig, ohne Garantien.

ist auch der finanzielle Aspekt.


Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von steini007 am 14.07.2010 um 07:44:46

Mutly schrieb am 14.07.2010 um 01:07:37:
und möglicherweise wäre ein langer Rechtsstreit nötig, 

... und der würde wiederum die Frage aufwerfen, warum über eine humanitäre AE entschieden werden soll, wenn der TS bisher sein Leben auch im jahrelangen Rechtsstreit ohne seine Partnerin leben konnte.

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 14.07.2010 um 10:50:34
danke für eure antworten.
das mit dem jahrelangen Rechtsstreit  wird wohl nichts, soviel zeit bleibt mir nicht.

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von hge2001 am 15.07.2010 um 14:56:44

wolferhard schrieb am 13.07.2010 um 23:33:23:
anulierung läuft seit 1 jahr


Warum kümmerst du dich nicht um die Anullierung?

Anullments sind im Durchschnitt nach 12 Monaten abgeschlossen. Allerdings muss man sich drum kümmern und auch einen entsprechenden guten Rechtsanwalt damit beauftragen. (Natürlich gibt es auch Fälle, die Jahre dauern. Aber das ist dann eigene Schuld der Protagonisten )

Mit einem Anullment sollten alle deine angesprochenen Probleme lösbar sein. Härteklausel oder sonstige Überlegungen sind dann obsolet.


HG

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 15.07.2010 um 19:45:38
hi hge
danke, die anulierung wurde vor 1 jahr beantragt, ( grund:  homosexuelle neigung)  :) mit anwalt, gesamtkosten 40000 peso, anzahlung 20000 peso. so ist es ja wirklich am anwalt und seiner sorge sich das restliche geld zu verdienen. ich frage auch monatlich nach. anulierung in cebu, weil dort geheiratet, ehe in de sowie auch php gelebt.
noch ehefrau lebt wieder bei ihrer familie php.
wenn du noch 1 tipp hast, dann gerne.
idee und frage: kann ich das parallel auch in de machen?
zu deiner idee, dann geht es ja wieder los mit ehefähigkeitszeugniss ect. , aber hast recht, dann antrag auf heirat in de. ok, soviel zeit hab ich dann doch noch, hoffe ich. zumal wenn ich so was von dem kind meiner freundin lese.:  if she hear an airplane or helicopter then she go outside and look and call you papa german come here, i'm here... // ich weiß, gehört nicht hier her, sorry, soll aber nur meine lage zeigen, in der ich mich befinde.
danke

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von ryka am 16.07.2010 um 10:39:16

hge2001 schrieb am 15.07.2010 um 14:56:44:
Mit einem Anullment sollten alle deine angesprochenen Probleme lösbar sein. Härteklausel oder sonstige Überlegungen sind dann obsolet. 


Wie kommst du denn zu dieser Lösung? FZF bei HartzIV und bisherigem Leben im Heimatland der Ehefrau? Wenn der deutsche Ehemann den LU nicht gewährleisten kann, dann ist die Frage ob er bei der Ehefrau in den Philippinen leben kann. Das hat er ja jahrelang getan. Soviel mir bekannt ist die medizinische Versorgung in den Philippinen nicht schlecht also nicht unbedingt ein Thema.

Für das Kind müsste auf jeden Fall eine VE abgegeben werden. Wer soll das tun?

Wie du schreibst hast du nur noch wenig Zeit zum Leben. Was passiert dann mit der Ehefrau? Soll sie dann wieder zurück?

Mir sieht das so aus, als wenn du deine Freundin und ihre Tochter auf deutsche Staatskosten versorgt sehen willst.


Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von hge2001 am 16.07.2010 um 13:52:01

ryka schrieb am 16.07.2010 um 10:39:16:
Wie kommst du denn zu dieser Lösung? FZF bei HartzIV und bisherigem Leben im Heimatland der Ehefrau? Wenn der deutsche Ehemann den LU nicht gewährleisten kann, dann ist die Frage ob er bei der Ehefrau in den Philippinen leben kann. Das hat er ja jahrelang getan. Soviel mir bekannt ist die medizinische Versorgung in den Philippinen nicht schlecht also nicht unbedingt ein Thema.


Wenn es überhaupt eine Hoffnung für den Fall gibt, dann ist dies nur über ein ordnungsgemässes FZ-Visum möglich. (also Anullment muss her). Ob man jemandem, der krank ist, zumuten kann, ins Ausland zu fliegen und nicht behandelt zu werden, wäre eine Sache die dann geklärt werden müsste. Da kommen wir aber schon sehr nahe an das Ermessen der ABH heran.



Zitat:
Für das Kind müsste auf jeden Fall eine VE abgegeben werden. Wer soll das tun?


Da hast du Recht, aber dazu lässt sich sicherlich eine (philippinische) Regelung finden. Und sei es, dass das Kind zunächst mal auf den Philippinen bleibt.


Zitat:
Wie du schreibst hast du nur noch wenig Zeit zum Leben. Was passiert dann mit der Ehefrau? Soll sie dann wieder zurück?


Dafür sieht das Gesetz doch die entsprechende Massnahmen vor. Entweder kann sie hier bleiben oder muss zurück. Hängt wohl von einigen faktoren ab, die man sich dann anschauen müsste.


Zitat:
Mir sieht das so aus, als wenn du deine Freundin und ihre Tochter auf deutsche Staatskosten versorgt sehen willst.

.. ja das sieht so aus. Aber solange alles legal ist, kann er sein Recht doch in Anspruch nehmen.

hge

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 16.07.2010 um 15:15:13

ryka schrieb am 16.07.2010 um 10:39:16:
Wie kommst du denn zu dieser Lösung? FZF bei HartzIV und bisherigem Leben im Heimatland der Ehefrau? Wenn der deutsche Ehemann den LU nicht gewährleisten kann, dann ist die Frage ob er bei der Ehefrau in den Philippinen leben kann. Das hat er ja jahrelang getan. Soviel mir bekannt ist die medizinische Versorgung in den Philippinen nicht schlecht also nicht unbedingt ein Thema.

Für das Kind müsste auf jeden Fall eine VE abgegeben werden. Wer soll das tun?

Wie du schreibst hast du nur noch wenig Zeit zum Leben. Was passiert dann mit der Ehefrau? Soll sie dann wieder zurück?

Mir sieht das so aus, als wenn du deine Freundin und ihre Tochter auf deutsche Staatskosten versorgt sehen willst.


1. harz 4 ist nur ein übergang, rentenantrag ist bereits gestellt, damit sicherung des lebensunterhaltes !
2. in den php leben ist nicht möglich, da das klima meinen kreislauf ( herzkrank ) doch sehr negativ beeinflußt.
3. nicht jahrelang, sondern 13 monate in den php gelebt.
4. bei meinem tod hat dann meine jetzige freundin, dann ehefrau anspruch auf meine rentenansprüche in form der witwenrente, das gleiche gilt für das kind, halbweisenrente.
ich habe 40 jahre in die rentenkasse eingezahlt !
5. ist es human einsam und 12500 km von seinen liebsten zu sterben?  oder ist es humaner das die liebe und fürsorge das leben verlängert und angenehmer macht?
6. medizinische versorgung in den php ist kostenpflichtig und kostenaufwendig, hygiene nicht unbedingt europa standart, ärzte sind gut, teuer.
7. die dann ehefrau kann das dann natürlich selbst entscheiden, will aber jetzt die pflege und fürsorge übernehmen.
8.das kind, es ist hart für das kind, so oder so, tut mir auch leid. aber, eine vielleicht kurze und glückliche zeit, und bessere chancen sind wohl ein argument.

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von Daddy am 16.07.2010 um 18:15:47
Auch hier...

Wenn es noch rechtliche Fragen gibt, mögen sie gestellt werden...

Wenn es nur noch um die Lebensbedingungen auf den Philippinen oder die Gründe für den Aufenthalt in Deutschland geht, diskutiert das bitte im User...

Daddy

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von franky_23 am 18.07.2010 um 17:53:46
wolferhard,

auch deine künftige Frau wird nicht gleich Anspruch auf deine Rente haben. Was du sagst ist wiederum ein Grund eine Scheinehe zu vermuten. 

denke die Hinterbliebenenversorgung greift erst nach mind. 1 Jahr verheiratet sein.

Wie alt ist deine Freundin? Vielleicht bekommt sie ja eh nur die kleine Witwenrente, ...

Du konstruierst hier Fälle.   Im Moment bist du verheiratet. Ein Abstellen auf eine eheliche Gemeinschaft wäre ja so ähnlich wie eine Zweitfrau bei Arabern etc. im Aufenthaltsrecht anzuerkennen.  Das gibt es aber nicht.

Derzeit bekommen nichteinmal Pflegekräfte aus den EU Osterweiterungsstaaten eine AE zum arbeiten. Wieso sollten dies dann plötzlich Pinays bekommen?

Pusch deine Annulierung, ...


Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 25.10.2010 um 00:13:58
meine Freundin ist 23 Jahre jung.
Eine Annulierung kann bis zu 8 jahren dauern.
an einer Scheidung nach deutschen Recht, wir haben in Deutschland zusammen gelebt, ist meine Ex nicht interessiert. Verweigert sie. Sie hofft auf Grund der Ehe mit mir auf ein neues Visum für Deutschland zu Ihrem Freund.
Verfahrene Kiste.
Adoption des Kindes meiner Freundin wäre eine Möglichkeit?

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von Alana am 28.10.2010 um 16:54:44

wolferhard schrieb am 25.10.2010 um 00:13:58:
Adoption des Kindes meiner Freundin wäre eine Möglichkeit? 


Nein, denn du bist noch verheiratet und § 1741 (2) BGB besagt:


Zitat:
Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen.


Also müsste deine Noch-Ehefrau der Adoption zustimmen und deine Freundin auf ihre Rechte an dem Kind verzichten. Also: keine Möglichkeit, um deine Freundin im Wege der FZF nach Deutschland zu bringen.



wolferhard schrieb am 25.10.2010 um 00:13:58:
an einer Scheidung nach deutschen Recht, wir haben in Deutschland zusammen gelebt, ist meine Ex nicht interessiert. Verweigert sie.


Auch wenn sie sich weigert, kannst du natürlich die Scheidung einreichen. Ihre Weigerung kann die Scheidung verkomplizieren und hinauszögern, aber letztlich nicht verhindern. Hier solltest du dich anwaltlich beraten lassen (auch was den dann parallel laufenden Antrag auf Annulierung betrifft).

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 18.11.2010 um 23:34:55
danke, tolle antwort. gibt mir viel, nimmt mir hoffnung in einem punkt ( adoption) aber macht mir das auch verständlich.

NEUE FRAGE: wenn die ehe ihrerseits geschlossen wurde um das aufentaltsrecht zu bekommen, und die scheidung verweigert, in der hoffnung auf erneutes aufentaltsrecht.
Ist Das Ein Scheidungsgrund? kann genau das eine scheidung hier sehr beschleunigen? oder sogar zur annulierung auf deutscher seite ausreichen?

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von maki am 19.11.2010 um 00:48:49

Zitat:
wenn die ehe ihrerseits geschlossen wurde um das aufentaltsrecht zu bekommen, und die scheidung verweigert, in der hoffnung auf erneutes aufentaltsrecht.
Ist Das Ein Scheidungsgrund? kann genau das eine scheidung hier sehr beschleunigen? oder sogar zur annulierung auf deutscher seite ausreichen?

Das kannst du dir imho gleich aus dem Kopf schlagen, in D gibt es keine Annulierung, höchstens eine Aufhebung, mit fast derselben Wirkung wie eine Scheidung, aber diese Gründe reichen dafür bei weitem  nicht aus.
Sogar Scheinehen müssen geschieden werden, auch wenn das nicht wie eine aussieht.
Scheidungsgründe brauchst du doch in D gar keine besonderen.

Wenn eine Scheidung in D möglich ist, würde diese auch Jahre dauern wenn einr der Ehepartner nicht bereit ist sich schieden zu lassen oder  sich nicht  in D befindet.

Sorry wegen der schlechten Nachrichten, würde dir gerne positiviere schreiben, aber ich sehe das wie Fons.

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 19.11.2010 um 13:43:11
Danke, eine klare Aussage.
Dann bleibt mir nur die Hoffnung, das meine noch Ehefrau von einem anderen Mann schwanger wird, denn das hat eine sofortige Scheidung zu folge, das hatte ich schon. Härteklausel, da ich ja sonst der rechtlicher Vater wäre, der natürliche aber nicht.

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von Ulf am 21.11.2010 um 19:44:15

ryka schrieb am 16.07.2010 um 10:39:16:
Für das Kind müsste auf jeden Fall eine VE abgegeben werden.


32.0.5 beschreibt das anders. Die Noch-Gattin möge sich übrigens die Idee aus dem Kopf schlagen, aufgrund ihrer Noch-Ehe, aber ohne aktuelle oder beabsichtigte LG, ein Visum für D zu erhalten.

Gruß, ULF

Titel: Re: humanitärer aufenthalt
Beitrag von wolferhard am 30.11.2010 um 16:55:20
Danke Ulf.
Die Aussagen  ( 32.0.5 ) sind sehr hilfreich.
Die andere Aussage ist auch gut, denn Sie geht davon aus. Gut zu wissen.

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