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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltsverlängerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1278943463 Beitrag begonnen von düsseldorf am 12.07.2010 um 16:04:23 |
Titel: Aufenthaltsverlängerung Beitrag von düsseldorf am 12.07.2010 um 16:04:23
Hallo an alle,ich habe da ne Frage!Mein Mann hat bei einreise nach Deutschland ,einen Aufenthalt für Drei Jahre bekommen.Jetzt laufen die bald ab,und ich möchte gerne wissen,ob er eine Unbefristete bekommen kann,wenn er job hat 800netto und ich ARGE bekomme.Habe 2 Kinder,und bin Deutsche.
Bin für jede antwort dankbar. Düsseldorf |
Titel: Re: Aufenthaltsverlängerung Beitrag von erne am 12.07.2010 um 17:28:51
siehe hier
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28 insbesondere Zitat:
genaueres hier http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf#28 wichtig 28.2.1: "Liegt ein Regelversagungsgrund nach § 5 Absatz 1 vor, hat diese Regel Vorrang vor § 28 Absatz 2 mit der Folge, dass die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis i. d. R. zu versagen ist." und §5 Abs.1 sagt: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#5 Zitat:
Mit 800 Euro netto ist aber der LU für 2 Erwachsene und 2 Kinder nicht gesichert. |
Titel: Re: Aufenthaltsverlängerung Beitrag von steini007 am 12.07.2010 um 18:08:42 erne schrieb am 12.07.2010 um 17:28:51:
Diese pauschale Antwort ist in diesem Zusammenhang nicht ganz richtig. Der Historie der TS samt der inhaltlichen Aussagen vergangener Beiträge folgend, handelt es sich hier nicht um die Kinder des jetzigen Ehegatten. Somit hat er für diese auch keine unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen. Ob die TS ausschließlich für sich oder nur der Kinder wegen ALG II Leistungen bekommt, wissen wir nicht. Somit könnte eine NE in Betracht kommen, wenn der Ehegatte für sich alleine nicht auf ALG II Leistungen angewiesen ist, d.h. wenn er unter den Gesichtspunkten eines eigenständigen Aufenthaltsrecht nicht ALG II leistungsberechtigt ist. |
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