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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Unglücklich verheiratet
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Beitrag begonnen von WorriedFriend am 10.07.2010 um 10:15:41

Titel: Unglücklich verheiratet
Beitrag von WorriedFriend am 10.07.2010 um 10:15:41
Hallo zusammen,
gestern eine schreckliche Story gehört:
Junge Asiatin verheiratet seit 4 Jahren. Dreieinhalbjähriges Kind mit deutschem Pass, geboren in Asien, zusammen mir der Mutter vor einem halben Jahr in Deutschland. Leider keine Ahnung wie es um Ihren Aufenthaltstitel steht, da ich den Pass nicht sehen konnte.
In der Ehe gibt es große Probleme, Affären, etc. ...
Die gute will zwar noch einen letzten Versuch wagen, es besteht aber Informationsbedarf zum Thema Scheidung!

Lange genug verheiratet sind sie ja, aber wie sieht es nun aus wenn sie die Scheidung einreichen würde. Das Kind hat ja einen deutschen Pass - besteht da überhaupt Sorge, dass die Mutter abschiebegefährdet wäre?

Zurück ins Heimatland möchte sie nicht, dem Kind zu liebe!
Das Kind spricht Deutsch und die Mutter hatte ja in Ihrem Land schon einen Deutschkurs gemacht und wiederholt zur Zeit nochmals den B1 Integrationskurs.

Um Eure Infos wäre ich sehr dankbar... :-/

Titel: Re: Unglücklich verheiratet
Beitrag von Petersburger am 10.07.2010 um 11:34:45
Wenn bei einer Scheidung das Sorgerecht bei der Mutter bleibt, was ja der Regelfall ist, dann ist sie nicht "abschiebegefährdet".

Schon gleich gar nicht, wenn sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und das Kind bei ihr wohnt. Was ja auch meist der Fall ist.

Titel: Re: Unglücklich verheiratet
Beitrag von Eduard am 10.07.2010 um 11:41:52
Zuerst die gute Nachricht:

Die Mutter hat aufgrund des deutschen Kindes einen eigenständigen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach §28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG. Sogar dann, wenn sie nicht in der Lage ist, ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern. D. h. selbst wenn sie irgendwann Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe etc. beantragen muss, ist das nicht schädlich für ihren Aufenthalt.

Nun aber ein paar Klarstellungen:


Zitat:
Lange genug verheiratet sind sie ja

Wenn Du damit meinst, sie hat aufgrund der Ehe bereits einen eigenständigen Aufenthaltsanspruch: nein. Ausschlaggebend ist die Zeit, die die Ehe in D gelebt wurde, nach Deinen Angaben nur ein halbes Jahr. Verlangt werden aber 2 Jahre.


Zitat:
wie sieht es nun aus wenn sie die Scheidung einreichen würde.

Ob und wann sie die Scheidung einreicht (oder auch gar nicht), ist aufenthaltsrechtlich nicht relevant. Wichtig ist der Zeitpunkt, zu dem die Trennung der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt ist. Ab da hat sie keinen Anspruch auf eine AE aufgrund der Ehe mehr.

Das ist alles kein Problem, man sollte es aber wissen, um nicht z. B. bei der ABH die falsche AE zu beantragen.

Die Dame sollte am besten gleich nach der Trennung zur ABH und ihre AE auf eine wegen des Kindes umändern lassen.

(Dies alles unter der Voraussetzung, dass sie nicht sowieso im Rahmen einer FZF zum Kind eingereist ist, was theoretisch auch denkbar wäre.)

P.S.:

Petersburger schrieb am 10.07.2010 um 11:34:45:
Wenn bei einer Scheidung das Sorgerecht bei der Mutter bleibt, was ja der Regelfall ist, dann ist sie nicht "abschiebegefährdet".

In Analogie zu ähnlichen Fällen bei ausländischen Vätern dürfte sogar ein Entzug des Sorgerechts nicht zu einer "Abschiebegefährdung" führen, solange sie regelmäßig ihr Umgangsrecht wahrnimmt ...

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