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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigung - langes Warten, Fiktionsbescheinigung und Führungszeugnis
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Beitrag begonnen von mondeemilo am 09.07.2010 um 09:53:35

Titel: Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigung - langes Warten, Fiktionsbescheinigung und Führungszeugnis
Beitrag von mondeemilo am 09.07.2010 um 09:53:35
Hallo,

Ich war gerade mit meiner Frau (Philippinisch) bei der ABH.

Ihr 1-jähriger Aufenthaltstitel (Familienzusammenführung) läuft nächste Woche ab.

Die ABH hat jetzt gesagt, dassdie erst ein "Führungszeugnis" und eine Überprüfung anfordern müssen, was 6 Wochen dauert  >:(

Die meinten: "Bei der Einreise habt ihr ja schon mal sowas gemacht. Das läuft nach einem Jahr ab und muss neu angefordert werden".

Wir hatten vor der Einreise nur diese Dokumentenüberprüfung mit Detektiv auf der Philippinen gemacht.

Was ist das für ein Führungszeugnis? Von wo? Habe gedacht das Visum wird einfach so verlängert.

Bei den Philippinen muss das sein haben die gesagt.

Meine Frau hat nun eine 3 Monatige Fiktionsbescheinigung bekommen. Was heißt das genau? Wird sie jetzt nur gedultet?? Was wenn diese Fiktionsbescheinigung abläuft?

Muss man etwas bezahlen?


Titel: Re: Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigung - langes Warten, Fiktionsbescheinigung und Führungszeugnis
Beitrag von sandy33 am 09.07.2010 um 10:21:02

mondeemilo schrieb am 09.07.2010 um 09:53:35:
Was ist das für ein Führungszeugnis? Von wo?


Hallo,
ich habe auch erst vor kurzem ein Führungszeugnis beantragt. Du musst zum Rathhaus gehen und dort das Führungszeugnis beantragen, hat bei uns 13 Euro gekostet und wir haben es nach 2 Wochen im Briefkasten gehabt. Dort stehen Straftaten drinnen, oder wie bei uns " Keine Eintragung ".

Titel: Re: Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigung - langes Warten, Fiktionsbescheinigung und Führungszeugnis
Beitrag von Zkai am 09.07.2010 um 10:35:33
Ganz locker bleiben.

Das läuft alles über die ABH, ihr müsst nur warten. Und ja, das dauert solange weil die Sich-Behörden eine Frist eingeräumt wird um zu antworten (is so vorgeschrieben)

Die Fiktionsbescheiniigung ist halt eine "Übergangsbescheinigung"... das halt noch über die Aufenthaltserlaubnis entschieden wird und das der Aufenthalt erlaubt bleibt. Die AE ansich dürfen wir erst erteilen, wenn die Frist abgelaufen ist und alles ok ist.

Alles Standard. Kein Grund für Panik-Modus.  :)

Titel: Re: Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigung - langes Warten, Fiktionsbescheinigung und Führungszeugnis
Beitrag von hge2001 am 09.07.2010 um 17:47:00

Zkai schrieb am 09.07.2010 um 10:35:33:
Das ist die Standard-Sicherheitsanfrage (Stichwort Terrorismusabwehr) die die ABH durchführen muß bei Staatsangehörigen bestimmter Länder.


Das ist aber mE ein Unterschied ob es um Terrorismusabwehr geht oder um ganz "normale" Straftaten. Letztere werden in einem pol. Führungszeugnis aufgelistet, aber die Anfrage wegen Terrorismus wird nach meinen Infos über den BND gestellt. Es kann ja jemand in einem Netzwerk involviert sein, ohne auffällig geworden zu sein.


Ich denke hier gehen die ABHs unterschiedlich vor.

hge 

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