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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Besuchvisum für Ehegatten - Krankenversicherung
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Beitrag begonnen von Earl Grey am 30.06.2010 um 09:43:41

Titel: Besuchvisum für Ehegatten - Krankenversicherung
Beitrag von Earl Grey am 30.06.2010 um 09:43:41
Hallo Allerseits,

Wenn ein Ehegatte für einen zeitlch befristeten Besuch eingeladen wird (Verpflichtungserklärung, Einladung,.....), wie verhält es sich mit er Krankenversicherung?
Muss da eine private Krankenversicherung für den Besuch/die Besucherin für die Aufenthaltsdauer abgeschlossen werden, oder bestünde auch die Möglichkeit, dass er/sie sich beim gesetzlich krankenversichterten Ehegatten mitversichern kann?

Danke.

Gruß

Titel: Re: Besuchvisum für Ehegatten - Krankenversicherung
Beitrag von schweitzer am 30.06.2010 um 09:49:05

Earl Grey schrieb am 30.06.2010 um 09:43:41:
Muss da eine private Krankenversicherung für den Besuch/die Besucherin für die Aufenthaltsdauer abgeschlossen werden, oder bestünde auch die Möglichkeit, dass er/sie sich beim gesetzlich krankenversichterten Ehegatten mitversichern kann?


Letzeres geht nach meinem Wissen nur, wenn ein dauernder, rechtmäßiger Aufenthalst begründet würde. Dies ist hier vorliegend nicht der Fall.

Es müsste also eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden.

=schweitzer=


(Hab den Thread hierher verschoben, mit Aufenthalt wegen Studium, Au-Pair etc. hat die Frage ja nun nichts zu tun.)

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