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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Arbeitserlaubnis und Krankenversicherung!
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Beitrag begonnen von lupoeika am 24.06.2010 um 10:05:01

Titel: Arbeitserlaubnis und Krankenversicherung!
Beitrag von lupoeika am 24.06.2010 um 10:05:01
Hallo!


Viele die hier aktiv mitmachen kennen die Geschichte sicher schon. Ich, Moldawierin, möchte nun bald meinen deutschen Freund heiraten. Wir sind schon zwei Jahre zusammen. Also keine kurzfristige Zweckheirat! So was ist hinterhältig! In allen Fragen war mir diese Plattform eine immense Hilfe.

Noch ein paar Gedanken weiter gedacht, ergaben sich für mich neue Fragen!

Wenn ich dann verheiratet bin, wie sieht es aus mit Arbeitserlaubnis und Krankenkassenbeiträgen? Wie deutsch werde ich dann personenstandsrechtlich sein oder bleibe ich nur akzeptiert und somit eingeschränkt arbeitsfähig?

Wie wird das laufen?

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!
Grüße!

lupoeika!

Titel: Re: Arbeitserlaubnis und Krankenversicherung!
Beitrag von steini007 am 24.06.2010 um 10:16:09

lupoeika schrieb am 24.06.2010 um 10:05:01:
die hier aktiv mitmachen kennen die Geschichte sicher schon.

... oh ja, die anfangs für große Verwirrung sorgte.  ;D


lupoeika schrieb am 24.06.2010 um 10:05:01:
wie sieht es aus mit Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis in vollem Umfang, einem deutschen Staatsbürger gleichgestellt.


lupoeika schrieb am 24.06.2010 um 10:05:01:
Krankenkassenbeiträgen?

... entsprechend deinem Einkommen; für Studenten mag es evtl. Sonderregelungen hierzu geben. Frage einfach bei deiner studentischen KV nach. Sofern du keiner oder nur einer geringfügigen Arbeit nachgehst, könnte eine Familienversicherung nach der Eheschließung über deinen Mann in Betracht kommen.


lupoeika schrieb am 24.06.2010 um 10:05:01:
Wie deutsch werde ich dann personenstandsrechtlich 

Du wirst nicht deutscher, als du jetzt moldawisch bist. ;)
... oder anders gesagt. Es bleibt so wie es ist.


lupoeika schrieb am 24.06.2010 um 10:05:01:
somit eingeschränkt arbeitsfähig?

Antwort siehe oben.


lupoeika schrieb am 24.06.2010 um 10:05:01:
Wie wird das laufen?

Wenn die Ehe gut läuft - sprich Führung der ehelichen LG - ergeben sich hinsichtlich der uneingeschränkten Arbeitserlaubnis keine Probleme.

Man könnte deiner Fragen auch anders beantworten.

Nach der Eheschließung bist du hauptsächlich Ehegattin eines deutschen Staatsbürgers, die nebenbei studiert oder arbeitet oder auch alles zusammen.

Titel: Re: Arbeitserlaubnis und Krankenversicherung!
Beitrag von schweitzer am 24.06.2010 um 11:21:02
Ich habe das Ganze hierher verschoben, weil es ja doch bei den Fragen insgesamt umfassender um die Rechtsfolgen einer binationalen Eheschließung geht.

Die Frage, wie "deutsch man personenstandrechtlich" durch die Eheschließung mit einem Deutschen würde, ändert daran nichts - ich finde sie dennoch ebenso originell wie niedlich (nicht negativ gemeint - meine Frau hat mich das nie gefragt  ;))

Dazu aber ergänzend zu dem, was steini gepostet hat, noch der Hinweis, dass eine Einbürgerung eines ausländischen Ehepartners eines Deutschen gemäß § 9 StAG nach drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, davon mindestens 2 Jahre während der die Ehe mit dem Deutschen rechtmäßig und in familiärer Gemeinschaft gelebt, in Deutschland bestanden haben muss, möglich ist, wenn auch die weiteren einschlägigen Voraussetzungen (Lebensunterhaltssicherung) erfüllt werden.


=schweitzer=

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