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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Nach 3 Jahren Ehe immer noch Fiktionsbescheinigung
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Beitrag begonnen von sylemania am 20.06.2010 um 21:52:18

Titel: Nach 3 Jahren Ehe immer noch Fiktionsbescheinigung
Beitrag von sylemania am 20.06.2010 um 21:52:18
Ich bin seit fast 3 Jahren mit meinem aus dem Irak stammenden Mann verheiratet. Wir leben in einer glücklichen und intakten Ehe. Als ich meinen Mann kennenlernte kam er gerade aus dem Gefängnis. Verstoss gegen dass BTMG. Er hat mir alles erzählt , ist einfach nur dumm und Blind in die Sache hineingestolpert. Dann kam der Brief zur Abschiebung. Da wir uns wirklich sehr lieben hab ich kurzentschlossen dass Aufgebot bestellt. Wir haben wirklich gekämpft und wurden von allen im Rathaus unterstützt. Am 14.9.2007 haben wir dann geheiratet. Dann sollte er eine nachträgliche befristung beantragen, die dann abgelehnt wurde.
Inzwischen hat mein Mann eine Fiktionsbescheinigung und immer noch die Duldung. Wir sind beide Berufstätig und ich sogar selbständig. Also ich zahle doch Steuern und niemand muss meinen Mann ernähren. Er ist übrigens nie wieder straffällig geworden. Das war ihm eine Lehre. Warum bekommt er nicht endlich seinen Aufenthalt? Und muss ich befürchten dass er gehn muss? Die erzählen am Ausländeramt immer dass er dass Land für 3 jahre verlassen soll um um regulär einzureisen. Wir sind ja nicht dumm! Die lassen den niemals wieder rein! Ich wüsste gar ncht wie ich ohne meinen Mann zurechtkommen soll. Ich lass ihnnirgendwo hingehn. Wer kann uns helfen. Was sollen wir tun? :-[

Titel: Re: Nach 3 Jahren Ehe immer noch Fiktionsbescheinigung
Beitrag von reinhard am 20.06.2010 um 22:13:38
IHr müsst Euch entweder an die Gesetze halten (Ausreise, Befristungsantrag, Visum, Wiedereinreise) oder mit Hilfe eines guten Rechtsanwaltes versuchen, etwas besseres zu erreichen.

Eure bisherige Strategie, das Gesetz zu ignorieren und zu hoffen, dass sich irgendwas von selbst bessert, ist relativ aussichtslos.

Der erste Schritt wäre, dass Ihr die gesamten Unterlagen (evtl. mit Hilfe einer guten Beratungsstelle) durchseht und die rechtliche Situation wirklich versteht.

Heiraten ist kein Allheilmittel gegen eine Ausweisung, die kann eben trotzdem bestehen bleiben, gerade bei einer BTM-Straftat. Die Heirat gibt ihm erstmal nur eine verkürzte Sperre und das Recht auf Wiedereinreise.

Titel: Re: Nach 3 Jahren Ehe immer noch Fiktionsbescheinigung
Beitrag von B.D. am 21.06.2010 um 07:35:17
Hi,

solange ihr nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer AE erfüllt, werdet ihr auch keine erhalten. Da nützt euch auch die vehemente Haltung gegen das AufenthG nichts. Wie reinhard bereits schrieb: Eine Heirat ist kein Allheilmittel.


B.D.



Titel: Re: Nach 3 Jahren Ehe immer noch Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Ulf am 21.06.2010 um 09:19:11
[quote author=646279647E7B7C170 link=1277063538/0#0 date=1277063538]Was sollen wir tun? :-[/quote]

Hilfsweise eine humanitäre AE beantragen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Nach 3 Jahren Ehe immer noch Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Mick am 21.06.2010 um 09:36:24

ulf schrieb am 21.06.2010 um 09:19:11:
Hilfsweise eine humanitäre AE beantragen.

Es wäre sicherlich hilfreicher, wenn eine Rechtsgrund-
lage mit angegeben würde. Wenn Du schon Deinen
Gedanken nicht erläuterst, bietest Du so zumindest
den Hinweis auf Fundstellen für mögliche Erläuterungen.

Titel: Re: Nach 3 Jahren Ehe immer noch Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Ulf am 21.06.2010 um 09:43:00

Mick schrieb am 21.06.2010 um 09:36:24:
Es wäre sicherlich hilfreicher, wenn eine Rechtsgrund-
lage mit angegeben würde. Wenn Du schon Deinen
Gedanken nicht erläuterst, bietest Du so zumindest
den Hinweis auf Fundstellen für mögliche Erläuterungen.


§ 25 V AufenthG. Du wirst ja wissen, daß dieser eine AE trotz Sperrwirkung ermöglicht.

Titel: Re: Nach 3 Jahren Ehe immer noch Fiktionsbescheinigung
Beitrag von B.D. am 21.06.2010 um 10:26:31

ulf schrieb am 21.06.2010 um 09:43:00:
§ 25 V AufenthG. Du wirst ja wissen, daß dieser eine AE trotz Sperrwirkung ermöglicht.


hier der Gesetzestext aus § 25 Abs. 5 AufenthG:

(5) Einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann abweichend von § 11 Abs. 1 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit achtzehn Monaten ausgesetzt ist. Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein Verschulden des Ausländers liegt insbesondere vor, wenn er falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht, oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.

Worin liegen denn nun die rechtlichen oder tatsächlichen Gründe der Unmöglichkeit der Ausreise begründet ?
Diese Frage geklärt, könnte tatsächlich zu einer AE führen.

B.D.

Titel: Re: Nach 3 Jahren Ehe immer noch Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Ulf am 21.06.2010 um 10:34:14

schrieb am 21.06.2010 um 10:26:31:
Worin liegen denn nun die rechtlichen oder tatsächlichen Gründe der Unmöglichkeit der Ausreise begründet ?
Diese Frage geklärt, könnte tatsächlich zu einer AE führen.


In den gleichen Gründen, welche bislang die wiederkehrenden Duldungsverlängerungen rechtfertigten. Der Irak ist m.W. immer noch ein heißes Pflaster.

Titel: Re: Nach 3 Jahren Ehe immer noch Fiktionsbescheinigung
Beitrag von B.D. am 21.06.2010 um 11:37:46

ulf schrieb am 21.06.2010 um 10:34:14:
Der Irak ist m.W. immer noch ein heißes Pflaster. 


Hi,

das mag sein, aber steht denn noch der Abschiebestopp ?

Die Duldungsverlängerungen begründen sich überwiegend darauf, dass keine Idnetitätsklärung erfolgen konnte bzw. erfolgt ist.
Dies ist nach dem Sachverhalt hier nicht erkennbar. Hier kann angeblich ein Pass beschafft werden.

B.D.

Titel: Re: Nach 3 Jahren Ehe immer noch Fiktionsbescheinigung
Beitrag von reinhard am 21.06.2010 um 14:33:28
Ich fürchte, die Duldung wird verlängert, weil eine Abschiebung nicht möglich ist.

Eine AE als Ehemann (aber auch eine humanitäre AE nach § 25, Absatz 5) wird verweigert, weil eine Ausreise (Türkei, weiter mit Taxi in den Irak) durchaus möglich ist - nach Meinung der Ausländerbehörde.

Deshalb hatte ich geraten, mit allen Papieren der letzten Jahre (ab Einreise / Asylantrag) zu einer guten Beratungsstelle zu gehen, um den rechtlichen Rahmen zumindest selbst möglichst gut zu verstehen.

Die Formulierung
Zitat:
Wir sind ja nicht dumm! Die lassen den niemals wieder rein!
deutet ja an, dass die Anfragende kaum Informationen hat.

Titel: Re: Nach 3 Jahren Ehe immer noch Fiktionsbescheinigung
Beitrag von Ulf am 23.06.2010 um 13:06:50

reinhard schrieb am 21.06.2010 um 14:33:28:
Ich fürchte, die Duldung wird verlängert, weil eine Abschiebung nicht möglich ist.

Eine AE als Ehemann (aber auch eine humanitäre AE nach § 25, Absatz 5) wird verweigert, weil eine Ausreise (Türkei, weiter mit Taxi in den Irak) durchaus möglich ist - nach Meinung der Ausländerbehörde.


Das werden wir erst wissen, wenn die Ausländerbehörde über ein solches Ansinnen entscheidet oder entschieden hat. Versuch macht kluch. Je mehr qualifizierte Beratung drumherum, desto besser.

Gruß, ULF

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