i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Unterhalt fur die Mutter?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1276791103

Beitrag begonnen von paumei5 am 17.06.2010 um 18:11:42

Titel: Unterhalt fur die Mutter?
Beitrag von paumei5 am 17.06.2010 um 18:11:42
Hallo liebe Leute,

ich bin mit meine Frau in Trennungjahr seit 19 Mai. wir haben gemeinsames Kind. ich habe heute von dem Anwalt meiner Frau Brief bekommen wo steht dass ich für das Kind und Mutter insgesamt 1000 Euro Unterhalt zahlen muss, das will ich auch aber ab September bin ich Student und verdiene weniger als jetzt, also ab september ich kann nur für das Kind zahlen. das Studium dauert 2 Jahre und dann habe ich richtige Beruf und kann mein Kind und Mutter des Kindes besser unterstützen, der Anwalt aber sagt dass ich soll das Studium nicht machen weil es ,so gesagt, weg gehen von eigene verpflichtungen ist. zurzeit verdiene ich netto 1500 und es ist ok, bis September kann ich das LU zahlen( was ich auch will). was soll ich machen?
Danke für Antwort

Titel: Re: Unterhalt fur die Mutter?
Beitrag von steini007 am 17.06.2010 um 18:34:54
Du bist verpflichtet, für dein Kind Unterhalt zu bezahlen, für die Mutter evtl. Betreuungsunterhalt, wenn das Kind unter drei Jahre ist.

Die gegnerische Seite wird dir nun vorhalten, dass du nur das Studium beginnst, damit sich deine Unterhaltsverspflichtung gegenüber Mutter und Kind reduziert. Dem mußt du entsprechend entgegentreten, begründen und nachweisen, dass dein Studium dies nicht zum Zweck hat.

Wenn dein Nettoeinkommen 1500 Euro beträgt, liegt dein Selbstbehalt zwischen 900 und 1100 Euro (entscheidend sind hier die Vorgaben des zuständigen OLG).

Wie der Anwalt auf eine Unterhaltsforderung von 1000 Euro kommt, ist mir ein Rätsel.

Vielleicht wendest du am besten zu einem Familienanwalt. Den wirst du vermutlich auch für das Scheidungsverfahren benötigen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.