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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltserlaubni eines Vaters des deutschen Kindes
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Beitrag begonnen von paumei5 am 16.06.2010 um 12:22:03

Titel: Aufenthaltserlaubni eines Vaters des deutschen Kindes
Beitrag von paumei5 am 16.06.2010 um 12:22:03
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin mit meine Frau(deutsche) seit 1 und halbes Jahr verheiratet. seit Mai sind wir in Trennung. wir haben ein gemeinsames Kind. meine Frau hat die Scheidung beantragt und jetzt sind wir in Trennungjahr. ich habe Sorge dass ich ausgewiesen werde und damit mein Kind verliere( kein Anteil in der Erziehung meines Kindes haben werde). die Frage ist : was passiert mit dem Aufenthaltserlaubnis eines Vaters nach der Scheidung?  Danke für den Antwort

Titel: Re: Aufenthaltserlaubni eines Vaters des deutschen Kindes
Beitrag von Stefan-TR am 16.06.2010 um 12:27:48

paumei5 schrieb am 16.06.2010 um 12:22:03:
ich habe Sorge dass ich ausgewiesen werde und damit mein Kind verliere

Du kannst statt einer AE zum Leben mit deiner Ehefrau eine AE zum Leben mit deinem Kind bekommen. Das setzt voraus, dass du noch weiterhin das Sorgerecht ueber das Kind aktiv ausuebst.

Auch wenn z.B. das Kind hauptsaechlich bei deiner Frau wohnt, du es aber oft siehst und dich gut um dein Kind kuemmerst ist eine AE zum Erziehen des Kindes moeglich.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubni eines Vaters des deutschen Kindes
Beitrag von B.D. am 16.06.2010 um 12:30:13
Hi,

die jetzige AE stützt sich vermutlich auf die Führung der ehel. LG mit einer Deutschen (§ 28 AufenthG). Bei ehelichen Kindern hast Du automatisch auch ein Sorgerecht. Im Falle einer Scheidung wird lediglich die Ehe geschieden. Das alleinige Sorgerecht muss die Mutter gesondert beanteagen. Dafür hängen allerdings die Trauben sehr hoch, denn zunächst ist das Recht des Kindes auf seinen Vater und das Kindeswohl
höher zu bewerten, als das mögliche Ansinnen der Mutter.

Also, abwarten und nach Scheidung eine AE zur Personensorge
beantragen. Eine Abschiebung droht m.E. nicht.

B.D.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubni eines Vaters des deutschen Kindes
Beitrag von paumei5 am 16.06.2010 um 12:36:07
Also, abwarten und nach Scheidung eine AE zur Personensorge
beantragen. Eine Abschiebung droht m.E. nicht.

soll ich nicht mich jetzt bei ABH melden dass ich getrent bin? 

[edit]Folgepost 1 eingefügt[/edit]

und noch eine  Frage: ab September bin ich Student und dass heist ich werde wenig verdienen, aber dass heist nicht dass ich für mein kind LUnterhalt nicht zale. bis september habe ich gute job und ich zale auch gutes Geld für mein kind und Mutter des Kindes. wird es irgendwelcher Einfluss auf ABH haben?   herzlichen Dank Für Ihre Hilfe


[edit]Folgepost 2 eingefügt[/edit]


schrieb am 16.06.2010 um 12:30:13:
Hi,

die jetzige AE stützt sich vermutlich auf die Führung der ehel. LG mit einer Deutschen (§ 28 AufenthG). Bei ehelichen Kindern hast Du automatisch auch ein Sorgerecht. Im Falle einer Scheidung wird lediglich die Ehe geschieden. Das alleinige Sorgerecht muss die Mutter gesondert beanteagen. Dafür hängen allerdings die Trauben sehr hoch, denn zunächst ist das Recht des Kindes auf seinen Vater und das Kindeswohl
höher zu bewerten, als das mögliche Ansinnen der Mutter.

Also, abwarten und nach Scheidung eine AE zur Personensorge
beantragen. Eine Abschiebung droht m.E. nicht.

B.D.

und noch eine  Frage: ab September bin ich Student und dass heist ich werde wenig verdienen, aber dass heist nicht dass ich für mein kind LUnterhalt nicht zale. bis september habe ich gute job und ich zale auch gutes Geld für mein kind und Mutter des Kindes. wird es irgendwelcher Einfluss auf ABH haben?   herzlichen Dank Für Ihre Hilfe






Titel: Re: Aufenthaltserlaubni eines Vaters des deutschen Kindes
Beitrag von B.D. am 16.06.2010 um 12:46:33

paumei5 schrieb am 16.06.2010 um 12:36:07:
soll ich nicht mich jetzt bei ABH melden dass ich getrent bin? 


Hi,

warum nicht ?


paumei5 schrieb am 16.06.2010 um 12:40:38:
ab September bin ich Student und dass heist ich werde wenig verdienen, aber dass heist nicht dass ich für mein kind LUnterhalt nicht zale.


Das ist ein positiver Aspekt, der für Dich spricht.

Mach Dir keine unnötigen Sorgen. Die AE zur Personensorge wird bei Deiner Einstellung zum Kind sicher erteilt werden.

B.D.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubni eines Vaters des deutschen Kindes
Beitrag von paumei5 am 16.06.2010 um 12:51:52
Danke Euch !
:)

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