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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Mietvertrag bei der ABH vorlegen, "im Original"?
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Beitrag begonnen von matteo am 15.06.2010 um 11:32:46

Titel: Mietvertrag bei der ABH vorlegen, "im Original"?
Beitrag von matteo am 15.06.2010 um 11:32:46
Hallo,

meine Frau hat ein Termin für die Erteilung des Aufenthaltstitels bei der ABH erhalten, momentan hat sie nur ein Visum.

Wir sollen dann unseren Mietvertrag "im Original" mitbringen mit genauer Anzahl der Zimmer und Quadratmeter. Unsere Wohnsituation wird sich wahrscheinlich in den nächsten Tagen ändern, ich bin mir aber noch nicht im klaren ob uns der neue Vermieter einen eigenen Mietvertrag gibt oder einen Untermietvertrag.

Im Fall das ich einen Untermietvertrag bekomme, reicht das aus wenn ich diesen im Original mitbringe oder muss mir der Vermieter einen "richtigen" Mietvertrag ausstellen?

Titel: Re: Mietvertrag bei der ABH vorlegen, "im Original"?
Beitrag von Stefan-TR am 15.06.2010 um 12:40:27

matteo schrieb am 15.06.2010 um 11:32:46:
Im Fall das ich einen Untermietvertrag bekomme, reicht das aus wenn ich diesen im Original mitbringe oder muss mir der Vermieter einen "richtigen" Mietvertrag ausstellen? 

Ich verstehe nicht, was du mit Untermietvertrag vs. richtigem Mietvertrag meinst. Du und deine Frau schliesst einen Vertrag mit eurem Vertragspartner ueber die Ueberlassung von Wohnraum ab.

Diesen Vertrag unterschreibt ihr alle mit nem Kugelschreiber oder aehnlich. Das Papier auf dem mit Kuli unterschrieben ist ist das "Original", wenn du es auf den Kopierer legst, dann ist es nicht mehr original sondern eine "Kopie". :)

Titel: Re: Mietvertrag bei der ABH vorlegen, "im Original"?
Beitrag von matteo am 15.06.2010 um 12:53:21
Ja das ist so: Momentan wohnen wir bei einer Bekannten, mit einem Untermietvertrag, allerdings zu einen symbolischen Preis, weil wir uns eben schon über meine Familie kennen und meine Frau und ich ein Startpunkt in Deutschland brauchen.

Meine Bekannte hat natürlich ihren Mietvertrag auf ihren Namen. Vielleicht müsste ich dann ihren Mietvertrag mitnehmen und meinen Untermietvertrag. Wenn ich einfach meinen Untermietvertrag mitnehme und vorlegen kann, ist es mir natürlich auch recht. Wie du auch sagst, meine Bekannte als Vermieterin hat mit Kugelschreiber auf beiden Seiten unterschrieben (also auch der Durchdruck) und ich auch als Mieter.

Titel: Re: Mietvertrag bei der ABH vorlegen, "im Original"?
Beitrag von reinhard am 15.06.2010 um 17:22:04
Wenn die ABH Dich anschreibt und schreibt, was Du mitbringen sollst, benutzt sie meistens Textbausteine.

Versuch einfach, die Unterlagen so vollständig und so "ähnlich" wie möglich einzupacken und guckt dann. Du packst aus, was Du hast, und der Sachbearbeiter sagt dann, ob er was anders haben muss oder alles so reicht.

Wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird, reicht das.

Titel: Re: Mietvertrag bei der ABH vorlegen, "im Original"?
Beitrag von erne am 15.06.2010 um 17:29:36
Und da du Deutscher bist, spielt die Anzahl der Zimmer und Größe der Wohnung keine Rolle.
Aber eine Wohnung müsst Ihr haben.

Titel: Re: Mietvertrag bei der ABH vorlegen, "im Original"?
Beitrag von matteo am 17.06.2010 um 08:50:34
Vielen Dank für Eure Antworten !

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