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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthalt in DE
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Beitrag begonnen von Schleswiger am 14.06.2010 um 15:31:09

Titel: Aufenthalt in DE
Beitrag von Schleswiger am 14.06.2010 um 15:31:09
Hallo,

eine Person A, hat sich 18 Jahre in Deutschland aufgehalten mit einer Aufenthaltsbefugnis. 2004 ist er aus familiären gründen ins Ausland für 6 Jahre gegangen, weil sein Vater sehr krank war, und er seinen Eltern bestehen musste. Besteht die Möglichkeit, dass diese Person wieder nach DE kann?

Titel: Re: Aufenthalt in DE
Beitrag von reinhard am 14.06.2010 um 15:48:16
Das "Recht auf Rückkehr" gibt es nur in einem engen Rahmen:

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#37

Ansonsten müsste er/sie genau wie andere AusländerInnen einen Grund oder ein Recht auf Einreise haben.

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