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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Hartz4 für meine Frau?
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Beitrag begonnen von jazzylive am 31.05.2010 um 17:49:57

Titel: Hartz4 für meine Frau?
Beitrag von jazzylive am 31.05.2010 um 17:49:57
Hallo an alle!

Meine ausländische Ehefrau kommt nächste Woche nach Deutschland und bekommt eine Aufenthaltserlaubnis und automatisch die Arbeitserlaubnis, so dass Sie dann später in D. auch arbeiten darf. Ich habe deutsche Staatsangehörigkeit und bezeiehe zur Zeit Hartz4. Meine Frau sollte erstmal in D. einen Integrationskurs besuchen, der mindestens 6 Monaten dauert. Meine Frage ist, ob meine Frau wenn sie nach D. kommt, einen Antrag auf H4 stellen darf und ob es auch bewilligt wird bzw. ob sie in meiner Bedarfsgemeinschaft eingeschlossen wird?

Danke!!!
Grüß

Titel: Re: Hartz4 für meine Frau?
Beitrag von mümmel am 31.05.2010 um 17:58:59
Hi,

ja, sie hat Anspruch auf Alg 2.

Gruß vom mümmel

Titel: Re: Hartz4 für meine Frau?
Beitrag von erne am 31.05.2010 um 18:45:11

mümmel schrieb am 31.05.2010 um 17:58:59:
ja, sie hat Anspruch auf Alg 2.

soviel ich weiss aber nicht in den ersten 3 Monaten.
Stattdessen hat sie in dieser Zeit Anspruch auf Sozialhilfe in gleicher Höhe. Die ARGE müsste dann einen gestellten Antrag an betreffende Stellen weiterleiten.

Titel: Re: Hartz4 für meine Frau?
Beitrag von reinhard am 31.05.2010 um 21:14:39
Und: Ja, sie wird sofort Teil Deiner Bedarfsgemeinschaft.

d.h. Deine Lesitungen & Kosten der Unterkunft werden gekürzt, egal ob sie einen Antrag stellt oder nicht.
=> sie sollte also schnell einen Antrag stellen, damit Miete etc. überhaupt weiter gezahlt werden.

Titel: Re: Hartz4 für meine Frau?
Beitrag von steini007 am 01.06.2010 um 07:03:17

jazzylive schrieb am 31.05.2010 um 17:49:57:
Meine ausländische Ehefrau kommt nächste Woche nach Deutschland 

... womit du verpflichtest bist, dies deiner ARGE/Jobcenter unverzüglich mitzuteilen, damit du keine Sanktion bekommst.

Titel: Re: Hartz4 für meine Frau?
Beitrag von jazzylive am 01.06.2010 um 14:51:09

steini007 schrieb am 01.06.2010 um 07:03:17:
... womit du verpflichtest bist, dies deiner ARGE/Jobcenter unverzüglich mitzuteilen, damit du keine Sanktion bekommst.

Soll ich es schon jetzt meiner ARGE mitteilen? Wieso kann ich es nicht machen wenn meine Frau schon da ist? Und warum bekomme ich eine Sanktion?
Also ich lebe zur Zeit mit meiner Mutter in der BG und sie bekommt auch das Geld von ARGE. Wir haben 3 Zimmer.  Wenn meine Frau kommt, dann sind wir erstmal zu dritt in unserer Wohnung bis wir eine neue Wohnung für uns finden.

Titel: Re: Hartz4 für meine Frau?
Beitrag von Muleta am 01.06.2010 um 15:24:44

jazzylive schrieb am 01.06.2010 um 14:51:09:
Also ich lebe zur Zeit mit meiner Mutter in der BG und sie bekommt auch das Geld von ARGE. Wir haben 3 Zimmer.  Wenn meine Frau kommt, dann sind wir erstmal zu dritt in unserer Wohnung bis wir eine neue Wohnung für uns finden.


es reicht völlig aus, der ARGE die geänderten Umstände mitzuteilen, wenn Deine Frau tatsächlich da ist. Du solltest aber beachten, dass die ARGE nicht "die Wohnung" bezahlt, sondern lediglich den Anteil jedes Bewohners, der Leistungen bezieht. Wenn Deine Frau einzieht und keine Leistungen erhält, dann zahlt die ARGE auch ab Tag des Einzugs nur noch 2/3 der Miete - den Anteil für Deine Frau zahlt sie dann nicht.

Muleta

Titel: Re: Hartz4 für meine Frau?
Beitrag von jazzylive am 01.06.2010 um 15:41:48

Muleta schrieb am 01.06.2010 um 15:24:44:
es reicht völlig aus, der ARGE die geänderten Umstände mitzuteilen, wenn Deine Frau tatsächlich da ist. Du solltest aber beachten, dass die ARGE nicht "die Wohnung" bezahlt, sondern lediglich den Anteil jedes Bewohners, der Leistungen bezieht. Wenn Deine Frau einzieht und keine Leistungen erhält, dann zahlt die ARGE auch ab Tag des Einzugs nur noch 2/3 der Miete - den Anteil für Deine Frau zahlt sie dann nicht.

Muleta

Danke für deine Antwort! Also ich hab jetzt ARGE angerufen. Ich habe nachgefragt wie es weiter gehen sollte, die SB meinte, es wäre in Ordnung wenn wir beide mit allen üblichen Unterlagen kommen wenn meine frau da ist und wenn der Anspruch für sie besteht dann wird sie auch ALG2 bekommen. Was die Miete angeht, meinte sie es sollte sich nichts großartig ändern, also die Miete wird auf drei Personen geteilt.

Titel: Re: Hartz4 für meine Frau?
Beitrag von Ulf am 01.06.2010 um 19:03:56

Muleta schrieb am 01.06.2010 um 15:24:44:
es reicht völlig aus, der ARGE die geänderten Umstände mitzuteilen, wenn Deine Frau tatsächlich da ist. Du solltest aber beachten, dass die ARGE nicht "die Wohnung" bezahlt, sondern lediglich den Anteil jedes Bewohners, der Leistungen bezieht. Wenn Deine Frau einzieht und keine Leistungen erhält, dann zahlt die ARGE auch ab Tag des Einzugs nur noch 2/3 der Miete - den Anteil für Deine Frau zahlt sie dann nicht.


Dafür ist, wie oben bereits angedeutet, das erste Vierteljahr ein anderer Leistungsträger zuständig; dafür muß die Leistung natürlich umgehend beantragt werden. Es reicht, wenn man bei der ARGE "SGB 2 oder sonstige Leistungen für die neu zum Ehemann zugezogene ...            vom zuständigen Leistungsträger" schriftlich beantragt. Mündlich reicht auch, wenn es denn beweisbar ist.

Gruß, ULF

Titel: Re: Hartz4 für meine Frau?
Beitrag von jazzylive am 01.06.2010 um 20:22:39

ulf schrieb am 01.06.2010 um 19:03:56:
Dafür ist, wie oben bereits angedeutet, das erste Vierteljahr ein anderer Leistungsträger zuständig; dafür muß die Leistung natürlich umgehend beantragt werden. Es reicht, wenn man bei der ARGE "SGB 2 oder sonstige Leistungen für die neu zum Ehemann zugezogene ...            vom zuständigen Leistungsträger" schriftlich beantragt. Mündlich reicht auch, wenn es denn beweisbar ist.

Gruß, ULF

Also soll ich erstmal abwarten bis meine Frau nach Deutschland kommt und dann zur ARGE mit ihr gehen?  :-?
Wird die Miete (Anteil) in den ersten 3 monaten von Sozialamt auch  übernommen?

Titel: Re: Hartz4 für meine Frau?
Beitrag von steini007 am 02.06.2010 um 01:04:46

jazzylive schrieb am 01.06.2010 um 20:22:39:
Also soll ich erstmal abwarten bis meine Frau nach Deutschland kommt und dann zur ARGE mit ihr gehen?
Wird die Miete (Anteil) in den ersten 3 monaten von Sozialamt auchübernommen? 

Du kannst das ganze fürs erste erst einmal schriftlich machen. Dein SB wird sicherlich nicht sofort für dich Zeit haben. ARGE Mitarbeiter sind immer sehr ausgelastet. Wenn man von dir/deiner Frau noch etwas haben möchte, wird man sich bei dir schon melden.

Das Sozialamt übernimmt auch die anteilige Miete.

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