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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> wann darf meine Frau endlich dauerhaft hier leben?
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Beitrag begonnen von Froehlicher am 30.05.2010 um 20:52:18

Titel: wann darf meine Frau endlich dauerhaft hier leben?
Beitrag von Froehlicher am 30.05.2010 um 20:52:18
Hallo meine lieben,

ich hätte eine folgende Frage, es geht um ein Thema, welches mich und meine Frau kümmert.

Ich bin Deutscher Staatsbürger und meine Frau kommt aus Serbien, sie ist seit 2004 hier in Deutschland. Sie hat ihren Lebensmittelpunkt hier mit mir in Deutschland, allerdings arbeiten Sie für ein serbisches Unternehmen im Ausland, das Einkommen wird auch dort (wegen des Doppelsteuerabkommens) versteuert. Die Geschäfte kann sie zum großen Teil aus Deutschland machen durch Computer, Telefonate,etc.
Ich arbeite z.Zt. nicht und meine Frau verdient genug Geld um die ganze Familie sehr gut zu ernähren.
Allerdings hat sie eine befristete Aufenthaltsgenehmigung und es ist immer eine Zumutung in die Ausländerbehörde zu gehen, um die Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern.
Meine Frage ist, besitzt meine Frau jetzt das Recht eine unbefristete AE zu bekommen?
Leider kann sie wenig deutsch, wir verständigen uns perfekt auf englisch, allerdings ist sie vor 2005 eingereist, deswegen sind doch nur einfache Kenntnisse der Sprache nötig oder?
Sonst ist das Einkommen, wenn auch aus dem Ausland, gegeben, sie ist die meiste Zeit hier mit mir und es gibt sonst keine Probleme

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich will endlich die Sicherheit haben, dass meine Frau dauerhaft hier bei mir bleibt.
Vielen vielen Dank !

Titel: Re: wann darf meine Frau endlich dauerhaft hier leben?
Beitrag von fons am 30.05.2010 um 21:07:34
An den fehlenden Sprachkenntnisssen dürfte das wohl
scheitern. Siehe Details in der VwV Ziff. 9.2.1.7 (und wohl auch 8)

Titel: Re: wann darf meine Frau endlich dauerhaft hier leben?
Beitrag von steini007 am 30.05.2010 um 22:00:29

schrieb am 30.05.2010 um 21:07:34:
An den fehlenden Sprachkenntnisssen dürfte das wohl
scheitern. Siehe Details in der VwV Ziff. 9.2.1.7 (und wohl auch 8) 

Die von dir zitierten VwV dürfen für einen deutsch-verheirateten Ausländer nicht zutreffen, sondern ...


Zitat:
§ 28
...
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

... und das wäre gerade einmal der Standard von A1.


Froehlicher schrieb am 30.05.2010 um 20:52:18:
Leider kann sie wenig deutsch, wir verständigen uns perfekt auf englisch, allerdings ist sie vor 2005 eingereist, deswegen sind doch nur einfache Kenntnisse der Sprache nötig oder?

Einfache Sprachkenntnisse reichen auch aus, für die NE (unbefristete AE). Am besten fragt ihr bei der ABH nach, warum deine Frau diese bisher noch nicht erhalten hat.

Wurde denn ein Antrag auf die NE gestellt?




Titel: Re: wann darf meine Frau endlich dauerhaft hier leben?
Beitrag von fons am 30.05.2010 um 22:21:25

steini007 schrieb am 30.05.2010 um 22:00:29:
Die von dir zitierten VwV dürfen für einen deutsch-verheirateten Ausländer nicht zutreffen, sondern ...


Mea culpa - natürlich. Sry 4 verwirrung.

Titel: Re: wann darf meine Frau endlich dauerhaft hier leben?
Beitrag von Froehlicher am 02.06.2010 um 10:40:58
Vielen Dank ! Ich denke auch, dass alles hier gegeben ist. Ich werde mal bei der AB nachfragen !

Titel: Re: wann darf meine Frau endlich dauerhaft hier leben?
Beitrag von reinhard am 02.06.2010 um 12:11:53

Froehlicher schrieb am 02.06.2010 um 10:40:58:
Vielen Dank ! Ich denke auch, dass alles hier gegeben ist. Ich werde mal bei der AB nachfragen !


Besser wird es sein, sie stellt einen Antrag.

Wenn jemand anderes nachfragt, ist die Antwort eher unverbindlich und (z.B. wegen Datenschutz) unpräzise.

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