i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Betrifft/Auslaenderakte
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1275137862

Beitrag begonnen von mikel am 29.05.2010 um 14:57:42

Titel: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von mikel am 29.05.2010 um 14:57:42
Frage:Habe mein Deutsches Führungszeugnis erhalten mit dem Ergebnis,keine Einträge.

Also,somit alles verjährt.(getilgt)

Muss die ABH meine Vergehen(Straftat) auch aus der Akte löschen wenn ich das Führungszeugnis vorlege.

Oder muss ich einen Antrag stellen??

Noch eine Frage: Habe ich das Recht,meine Auslaenderakte einzusehen.bzw.(Kopien)zu erhalten.

Mit freundlichen Grüssen

Euer mikel ::) ::)

Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von mikel am 30.05.2010 um 10:58:37
Hallo,hoffendlich kann mir jemand meine fragen beantworten.

Vielen dank :)

Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von C_Devil am 30.05.2010 um 11:11:55

mikel schrieb am 30.05.2010 um 10:58:37:
Hallo,hoffendlich kann mir jemand meine fragen beantworten.
Ich versuch's schon mal mit der einen.


mikel schrieb am 29.05.2010 um 14:57:42:
Noch eine Frage: Habe ich das Recht,meine Auslaenderakte einzusehen.bzw.(Kopien)zu erhalten.

[guck=guck.gif]   § 29 BVwVfG

Ob dir daraufhin deine ABH nun Akteneinsicht gewähren wird oder nicht, wirst du schon persönlich herausfinden müssen; geh hin und frage vor Ort nach.


Gruß
C_Devil

Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von mikel am 30.05.2010 um 12:04:06
Danke C_Devil.

Frage ist ob die ABH jetzt meine vergehen(Straftat) aus der Auslaenderakte löschen muss wenn ich mein Führungszeugniss vorlege.

Oder müssen die das nicht,obwohl alles vom Bundesamt für Justiz gelöscht(getilgt) wurde?


Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von B.D. am 30.05.2010 um 12:32:39
Hi,

nein, muss sie nicht und wird sie nicht. Die Akte ist lediglich eine
Gesamtdokumentation aller aufenthaltsrechtlicher Fakten einschließlich aller verwaltungsrechtlicher Vorgänge.

Die ABH wird Deine Vorstrafen für weitere Maßnahmen aufgrund der Löschung aus dem BZR nicht mehr verwenden.


B.D.


Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von Ulf am 30.05.2010 um 12:51:33

schrieb am 30.05.2010 um 12:32:39:
nein, muss sie nicht und wird sie nicht. Die Akte ist lediglich eine
Gesamtdokumentation aller aufenthaltsrechtlicher Fakten einschließlich aller verwaltungsrechtlicher Vorgänge.


91.2 Vernichtung von Mitteilungen nach § 87

91.2.1 Die Behörde, der die Mitteilung zuständigkeitshalber
übersandt worden ist, hat unverzüglich
zu prüfen, ob die Daten für die
anstehende ausländerrechtliche Entscheidung
noch erheblich sind oder für eine spätere ausländerrechtliche
Entscheidung noch erheblich
werden können. Sie trifft die Entscheidung, ob
diese Voraussetzungen gegeben sind. Die Prüfung
der Entscheidungserheblichkeit und die
Vernichtung der Mitteilungen sind aktenkundig
zu machen. Die Vernichtung unterbleibt, soweit
die Mitteilungen für ein bereits eingeleitetes
datenschutzrechtliches Kontrollverfahren
benötigt werden. Im Fall der Zurückstellung
der Löschung hat die Behörde zu
prüfen, ob die weitere Speicherung unter Berücksichtigung
der Lage des Betroffenen verhältnismäßig
ist.


Gruß, ULF

Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von mikel am 30.05.2010 um 14:14:01
Hallo Ulf.

Kannst du mir das mal auf einfacher Art und Weise erzaehlen was du geschrieben hast dann kann İch es besser verstehen.

Vielen dank Ulf

Sorry,habs gelesen aber nicht richtig verstanden

Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von B.D. am 02.06.2010 um 22:25:54

ulf schrieb am 30.05.2010 um 12:51:33:
oder für eine spätere ausländerrechtliche
Entscheidung noch erheblich
werden können. Sie trifft die Entscheidung, ob
diese Voraussetzungen gegeben sind.


Hi,

das weiß die ABH eben nie und deswegen bleibt alles chronologisch in der Akte - auch wenn's nicht gefällt.

B.D.

Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von Ralf am 11.06.2010 um 09:21:13

mikel schrieb am 29.05.2010 um 14:57:42:
Habe mein Deutsches Führungszeugnis erhalten mit dem Ergebnis,keine Einträge.

Nebenbei: Das Führungszeugnis interessiert die ABH
überhaupt nicht. Die ABH erhält eine "unbeschränkte
Auskunft aus dem Zentralregister", und dabei gelten
erheblich längere Tilgungsfristen als beim Führungs-
zeugnis.


Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von mikel am 11.06.2010 um 11:45:59
Hallo Ralf,

Um wieviel Jahre handelt es sich dabei bei der ABH das die Straftat getilgt ist?

Komisch,wozu hat dann das Führungszeugnis einen Sinn?

Darf die ABH immer wieder auf die Strattat zurückgreifen obwohl,laut Führungszeugnis alles getilgt ist?

Oder dürfen Sie es nicht?

Noch eine Frage,

Habe ich das Recht meine Auslaenderakte einzusehen,(Akteneinsicht).

Weil mich es interresiert was alles in der Akte steht.

Vielen dank schon im vorraus für die Antworten.

[edit]Folgepost eingefügt[/edit]

Sorry,
Was bedeutet unbeschraenkte auskunft aus den Zentralregister?


Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von mikel am 13.06.2010 um 02:25:05
Würde mich freuen wenn ich Antworten auf die Fragen bekomme.

Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von schweitzer am 13.06.2010 um 10:01:38

mikel schrieb am 11.06.2010 um 11:45:59:
Sorry,
Was bedeutet unbeschraenkte auskunft aus den Zentralregister? 


Lies mal hier nach, auch unter den dort jeweils angegebenen links. Dann sollte das Ganze klarer sein.


mikel schrieb am 11.06.2010 um 11:45:59:
Habe ich das Recht meine Auslaenderakte einzusehen,(Akteneinsicht).


Ja, zunächst aber nur, wenn ein besonderes Interesse nachgewiesen werden kann - siehe § 29 VwVfG. - In Anwendung des IFG (Informationsfreiheitsgesetzes) dürfte aber grundsätzlich(er) Akteneinsicht zu gewähren sein - siehe hier , die ersten beiden Artikel.

=schweitzer=

Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von mikel am 13.06.2010 um 12:27:13
Ok ,sagen wir mal so.

Was mich interesieren würde ist,
das ist jetzt nur ein beispiel.(bitte nicht falsch verstehn)

Sagen wir mal,ich bin habe gegen das Gesetz verstossen und die ABH versucht mich deswegen Abzuschieben.

İch lege Wiederspruch ein und es beginnt eine Verwaltungsstreitsache zwischen mir und der ABH.

Darf die ABH von meinem damaligen Vergehen,obwohl es laut Führungszeugnis,getilgt ist zur Anwendung bringen,vor Gericht?


İch denke das mein damaliges Vergehen von der ABH nicht mehr zur Sprache kommen wird und darf weil das ja getilgt ist.

Liege ich falsch oder Richtig??

Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von maki am 13.06.2010 um 12:59:45
Kommt darauf an... wenn du wieder aus dem gleichen Grund vor Gericht stehst wie damals, wird das auf jedenfall zur Sprache kommen, deine Vergangenheit wird ja nicht "gelöscht".

Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von mikel am 13.06.2010 um 13:06:23
ja aber Wenn das doch BZG getilgt ist,darf die ABH das doch nicht verwenden?

Was passiert denn mit der Auslaenderakte wenn mann Eingebürgert wird??

Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von reinhard am 13.06.2010 um 13:36:47

mikel schrieb am 13.06.2010 um 13:06:23:
ja aber Wenn das doch BZG getilgt ist,darf die ABH das doch nicht verwenden?

Was passiert denn mit der Auslaenderakte wenn mann Eingebürgert wird??


Das ist doch oben alles bereits beantwortet.

Wäre es nicht einfacher, wenn Du die Antworten liest, anstatt die Fragen zu wiederholen?

Hier hat doch der Mitarbeiter einer Ausländerbehörde klar und deutlich gesagt:


schrieb am 30.05.2010 um 12:32:39:
Die Akte ist lediglich eine
Gesamtdokumentation aller aufenthaltsrechtlicher Fakten einschließlich aller verwaltungsrechtlicher Vorgänge.

Die ABH wird Deine Vorstrafen für weitere Maßnahmen aufgrund der Löschung aus dem BZR nicht mehr verwenden.

B.D.


Hast Du das nicht gelesen? Oder nicht verstanden?

Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von Mick am 13.06.2010 um 13:42:13

mikel schrieb am 13.06.2010 um 13:06:23:
Was passiert denn mit der Auslaenderakte wenn mann Eingebürgert wird?? 

Sie wird fünf Jahre nach der Einbürgerung vernichtet.

Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von mikel am 13.06.2010 um 18:02:02
So,wie ich verstanden habe,habe ich Anspruch auf Einsicht meiner Auslaenderakte.

Wie verlaueft die Akteneinsicht?

Bekomme ich die Akte nach Hause oder darf ich die vor Ort lesen?

Wenn ich die Akte nur vor Ort lesen darf,wie verlaueft die Akteneinsicht und wie lange Zeit bekomme ich dafür?

Letzte Frage,

Was kostet dieses und wie lange dauert die Beantragung ungefaehr?

Vielen dank.

Euer mikel :D

Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte
Beitrag von reinhard am 13.06.2010 um 18:40:44

mikel schrieb am 13.06.2010 um 18:02:02:
Wie verlaueft die Akteneinsicht?

Bekomme ich die Akte nach Hause oder darf ich die vor Ort lesen?


Das sagt Dir Deine Ausländerbehörde nicht?

Also ich radele kurz rüber und lese dort. Aber das kann bei Deiner ABH anders sein, frag Montag doch.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.