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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Betrifft/Auslaenderakte https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1275137862 Beitrag begonnen von mikel am 29.05.2010 um 14:57:42 |
Titel: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von mikel am 29.05.2010 um 14:57:42
Frage:Habe mein Deutsches Führungszeugnis erhalten mit dem Ergebnis,keine Einträge.
Also,somit alles verjährt.(getilgt) Muss die ABH meine Vergehen(Straftat) auch aus der Akte löschen wenn ich das Führungszeugnis vorlege. Oder muss ich einen Antrag stellen?? Noch eine Frage: Habe ich das Recht,meine Auslaenderakte einzusehen.bzw.(Kopien)zu erhalten. Mit freundlichen Grüssen Euer mikel ::) ::) |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von mikel am 30.05.2010 um 10:58:37
Hallo,hoffendlich kann mir jemand meine fragen beantworten.
Vielen dank :) |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von C_Devil am 30.05.2010 um 11:11:55 mikel schrieb am 30.05.2010 um 10:58:37:
mikel schrieb am 29.05.2010 um 14:57:42:
[guck=guck.gif] § 29 BVwVfG Ob dir daraufhin deine ABH nun Akteneinsicht gewähren wird oder nicht, wirst du schon persönlich herausfinden müssen; geh hin und frage vor Ort nach. Gruß C_Devil |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von mikel am 30.05.2010 um 12:04:06
Danke C_Devil.
Frage ist ob die ABH jetzt meine vergehen(Straftat) aus der Auslaenderakte löschen muss wenn ich mein Führungszeugniss vorlege. Oder müssen die das nicht,obwohl alles vom Bundesamt für Justiz gelöscht(getilgt) wurde? |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von B.D. am 30.05.2010 um 12:32:39
Hi,
nein, muss sie nicht und wird sie nicht. Die Akte ist lediglich eine Gesamtdokumentation aller aufenthaltsrechtlicher Fakten einschließlich aller verwaltungsrechtlicher Vorgänge. Die ABH wird Deine Vorstrafen für weitere Maßnahmen aufgrund der Löschung aus dem BZR nicht mehr verwenden. B.D. |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von Ulf am 30.05.2010 um 12:51:33 schrieb am 30.05.2010 um 12:32:39:
91.2 Vernichtung von Mitteilungen nach § 87 91.2.1 Die Behörde, der die Mitteilung zuständigkeitshalber übersandt worden ist, hat unverzüglich zu prüfen, ob die Daten für die anstehende ausländerrechtliche Entscheidung noch erheblich sind oder für eine spätere ausländerrechtliche Entscheidung noch erheblich werden können. Sie trifft die Entscheidung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Die Prüfung der Entscheidungserheblichkeit und die Vernichtung der Mitteilungen sind aktenkundig zu machen. Die Vernichtung unterbleibt, soweit die Mitteilungen für ein bereits eingeleitetes datenschutzrechtliches Kontrollverfahren benötigt werden. Im Fall der Zurückstellung der Löschung hat die Behörde zu prüfen, ob die weitere Speicherung unter Berücksichtigung der Lage des Betroffenen verhältnismäßig ist. Gruß, ULF |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von mikel am 30.05.2010 um 14:14:01
Hallo Ulf.
Kannst du mir das mal auf einfacher Art und Weise erzaehlen was du geschrieben hast dann kann İch es besser verstehen. Vielen dank Ulf Sorry,habs gelesen aber nicht richtig verstanden |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von B.D. am 02.06.2010 um 22:25:54 ulf schrieb am 30.05.2010 um 12:51:33:
Hi, das weiß die ABH eben nie und deswegen bleibt alles chronologisch in der Akte - auch wenn's nicht gefällt. B.D. |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von Ralf am 11.06.2010 um 09:21:13 mikel schrieb am 29.05.2010 um 14:57:42:
Nebenbei: Das Führungszeugnis interessiert die ABH überhaupt nicht. Die ABH erhält eine "unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister", und dabei gelten erheblich längere Tilgungsfristen als beim Führungs- zeugnis. |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von mikel am 11.06.2010 um 11:45:59
Hallo Ralf,
Um wieviel Jahre handelt es sich dabei bei der ABH das die Straftat getilgt ist? Komisch,wozu hat dann das Führungszeugnis einen Sinn? Darf die ABH immer wieder auf die Strattat zurückgreifen obwohl,laut Führungszeugnis alles getilgt ist? Oder dürfen Sie es nicht? Noch eine Frage, Habe ich das Recht meine Auslaenderakte einzusehen,(Akteneinsicht). Weil mich es interresiert was alles in der Akte steht. Vielen dank schon im vorraus für die Antworten. [edit]Folgepost eingefügt[/edit] Sorry, Was bedeutet unbeschraenkte auskunft aus den Zentralregister? |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von mikel am 13.06.2010 um 02:25:05
Würde mich freuen wenn ich Antworten auf die Fragen bekomme.
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Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von schweitzer am 13.06.2010 um 10:01:38 mikel schrieb am 11.06.2010 um 11:45:59:
Lies mal hier nach, auch unter den dort jeweils angegebenen links. Dann sollte das Ganze klarer sein. mikel schrieb am 11.06.2010 um 11:45:59:
Ja, zunächst aber nur, wenn ein besonderes Interesse nachgewiesen werden kann - siehe § 29 VwVfG. - In Anwendung des IFG (Informationsfreiheitsgesetzes) dürfte aber grundsätzlich(er) Akteneinsicht zu gewähren sein - siehe hier , die ersten beiden Artikel. =schweitzer= |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von mikel am 13.06.2010 um 12:27:13
Ok ,sagen wir mal so.
Was mich interesieren würde ist, das ist jetzt nur ein beispiel.(bitte nicht falsch verstehn) Sagen wir mal,ich bin habe gegen das Gesetz verstossen und die ABH versucht mich deswegen Abzuschieben. İch lege Wiederspruch ein und es beginnt eine Verwaltungsstreitsache zwischen mir und der ABH. Darf die ABH von meinem damaligen Vergehen,obwohl es laut Führungszeugnis,getilgt ist zur Anwendung bringen,vor Gericht? İch denke das mein damaliges Vergehen von der ABH nicht mehr zur Sprache kommen wird und darf weil das ja getilgt ist. Liege ich falsch oder Richtig?? |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von maki am 13.06.2010 um 12:59:45
Kommt darauf an... wenn du wieder aus dem gleichen Grund vor Gericht stehst wie damals, wird das auf jedenfall zur Sprache kommen, deine Vergangenheit wird ja nicht "gelöscht".
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Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von mikel am 13.06.2010 um 13:06:23
ja aber Wenn das doch BZG getilgt ist,darf die ABH das doch nicht verwenden?
Was passiert denn mit der Auslaenderakte wenn mann Eingebürgert wird?? |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von reinhard am 13.06.2010 um 13:36:47 mikel schrieb am 13.06.2010 um 13:06:23:
Das ist doch oben alles bereits beantwortet. Wäre es nicht einfacher, wenn Du die Antworten liest, anstatt die Fragen zu wiederholen? Hier hat doch der Mitarbeiter einer Ausländerbehörde klar und deutlich gesagt: schrieb am 30.05.2010 um 12:32:39:
Hast Du das nicht gelesen? Oder nicht verstanden? |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von Mick am 13.06.2010 um 13:42:13 mikel schrieb am 13.06.2010 um 13:06:23:
Sie wird fünf Jahre nach der Einbürgerung vernichtet. |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von mikel am 13.06.2010 um 18:02:02
So,wie ich verstanden habe,habe ich Anspruch auf Einsicht meiner Auslaenderakte.
Wie verlaueft die Akteneinsicht? Bekomme ich die Akte nach Hause oder darf ich die vor Ort lesen? Wenn ich die Akte nur vor Ort lesen darf,wie verlaueft die Akteneinsicht und wie lange Zeit bekomme ich dafür? Letzte Frage, Was kostet dieses und wie lange dauert die Beantragung ungefaehr? Vielen dank. Euer mikel :D |
Titel: Re: Betrifft/Auslaenderakte Beitrag von reinhard am 13.06.2010 um 18:40:44 mikel schrieb am 13.06.2010 um 18:02:02:
Das sagt Dir Deine Ausländerbehörde nicht? Also ich radele kurz rüber und lese dort. Aber das kann bei Deiner ABH anders sein, frag Montag doch. |
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