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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einbürgerung/Rentenversicherung
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Beitrag begonnen von mikel am 28.05.2010 um 19:46:42

Titel: Einbürgerung/Rentenversicherung
Beitrag von mikel am 28.05.2010 um 19:46:42
İn mein Gestzbuch(Deutsches Auslaenderrecht) 21 Auflage finde ich nichts über Altersvorsorge und Rentenbeitraege für die Einbürgerung.

Kann mir jemand sagen in welchen Paragraph das steht wo mann Renntenzahlungen nachweisen muss für die Einbürgerung nach Paragraph 9??


Titel: Re: Einbürgerung/Rentenversicherung
Beitrag von Saxonicus am 28.05.2010 um 20:36:11

mikel schrieb am 28.05.2010 um 19:46:42:
İn mein Gestzbuch(Deutsches Auslaenderrecht) 21 Auflage finde ich nichts über Altersvorsorge und Rentenbeitraege für die Einbürgerung.

Weil in Deinem Gesetzbuch über Ausländerrecht Aufenthaltsrecht überhaupt nichts über Einbürgerung steht, das findest Du im Staatsangehörigkeitsrecht.

Anstatt viel Geld für (sich auch gelegentlich geänderte) Gesetzessammlungen auszugeben, solltest Du einfach oben auf der Seite das entsprechende Gesetz anklicken, da findest Du stets die aktuelle Fassung.

Titel: Re: Einbürgerung/Rentenversicherung
Beitrag von Ralf am 28.05.2010 um 20:46:34

mikel schrieb am 28.05.2010 um 19:46:42:
Kann mir jemand sagen in welchen Paragraph das steht wo mann Renntenzahlungen nachweisen muss für die Einbürgerung nach Paragraph 9??

Es muss ja nicht alles in Paragraphen stehen. Dieses hier
steht in der Verwaltungsvorschrift, und den folgenden Link
habe ich in den letzten Tagen bereits mehrfach gepostet:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/altersvorsorge.htm

Titel: Re: Einbürgerung/Rentenversicherung
Beitrag von mikel am 28.05.2010 um 21:50:13
Hallo Ralf.

Wie ist es denn bei der Altersvorsorge oder besser gesagt bei den Monatlichen RentenPflichtbeitraege für die Einbürgerung wenn einer der Ehepartner das erfüllt??

Z.b. Wenn der Deutsche Ehepartner/in schon 60 monate(36 oder 24 Monate)Rentenbeitraege schon Bezahlt hat,müsste der Auslaendische Ehepartner trotzdem auch selber Rentenbeitraege nachweisen??

Oder reicht das wenn einer der Ehepartner die Rentenbeitraege erfüllt hat??

Vielen dank im vorraus Ralf ::) ::




Titel: Re: Einbürgerung/Rentenversicherung
Beitrag von Saxonicus am 29.05.2010 um 11:06:18
@Mikel

Vielleicht solltest Du Dir wirklich noch mal die Mühe machen, die Antworten auf Deine zahlreichen Fragen intensiv zu verinnerlichen.

Leider erweckt es den Eindruck, daß Du zwar sehr viele Fragen stellst, die darauffolgenden Antworten aber nicht zur Kenntnis nimmst.

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