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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> wo steht es Gesetz https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1275048322 Beitrag begonnen von mikel am 28.05.2010 um 14:05:22 |
Titel: wo steht es Gesetz Beitrag von mikel am 28.05.2010 um 14:05:22
Hallo nochmal an alle.
Ich habe mir heute die 21 Auflage von 2008(Deutsches Auslaenderrecht) gekauft. İch habe nichts gefunden darüber,das der LU gesichert sein muss um die NE zu bekommen.(bei Deutschen Ehepartner) Kann mir jemand sagen in welchen Paragraph das zu finden ist? |
Titel: Re: wo steht es Gesetz Beitrag von Zak am 28.05.2010 um 14:20:48
Hi,
§ 5 AufenthG, da im 28 Abs. 2 AufenthG kein Abweichen hiervon vorgesehen ist, wie beim § 28 Abs. 1 AufenthG. :endsmilie: |
Titel: Re: wo steht es Gesetz Beitrag von steini007 am 28.05.2010 um 15:57:43 mikel schrieb am 28.05.2010 um 14:05:22:
Zitat:
Dies gehört zu den den allgemeinen Erteilvoraussetzungen, da die NE auch ein Auftenthaltstitel ist. |
Titel: Re: wo steht es Gesetz Beitrag von mikel am 28.05.2010 um 16:48:13
Ok,habs jetzt gesehen.
Vielen danke. |
Titel: Re: wo steht es Gesetz Beitrag von mikel am 28.05.2010 um 19:25:53
Andere Frage.
Die ABH wollen ja immer die letzten verdienstnachweise von den letzten 6 Monaten haben bevor sie eine NE Erteilen. Steht das auch im Gesetzbuch,wenn ja in welchen Paragraphen?? Wenn jemand 1 Monat bevor er die NE Antrag stellt,eine Arbeit gefunden hat könnte die ABH den NE Antrag ablehnen weil die gefundene Arbeit nur seit 1 Monat ist?? Oder muss mann wie ich es gehöhrt habe,schon seit 6 Monaten Arbeiten und die lezten 6 Monatseinkommen nachweisen?? |
Titel: Re: wo steht es Gesetz Beitrag von fons am 28.05.2010 um 19:47:57
Nicht alles steht buchstabengenau im Gesetzestext.
Vieles hat sich durch Verwaltungspraxis und auch Rechtsprechung so gefestigt. Du solltest da auch zu der Vorschrift mal nachlesen was die VwV dazu schreibt (Ziff. 2.3) Hilfreich sind unter dem Gesichtspunkt: Nachhaltigkeit und Zukunftsprognose der LU-Sicherung evtl. diese beiden threads: Klick 1 Klick 2 |
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