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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
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Beitrag begonnen von maura am 25.05.2010 um 21:50:00

Titel: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von maura am 25.05.2010 um 21:50:00
hallo an alle.
ich habe jetzt auch mal eine frage und hoffe auf ganz viele antworten die mich sogar vielleicht ein bisschen beruhigen.
ich habe 2005 in marokko geheiratet und pünktlich 2 jahre später
( eigenständiges aufenthaltsrecht ) hat er sich dann verabschiedet,sinn der ehe seinerseits ist damit wohl klar und ich dachte damals, nie wieder so einen. und habe tatsächlich als nächstes wieder einen marokkaner der auch dort lebt kennengelernt. dieses mal viel zeit genommen alle 3 monate dort gewesen und jetzt nach 2 jahren wieder geheiratet .
an dieser stelle kann man sich jede bemerkung in richtung : ach wie blöd sparen , das habe ich mir reichlich angehört .
inzwischen sind wir also verheiratet und das fzf visa ist in rabat gestellt  und nun habe ich dauer angst das die alb ablehnt wegen meiner vorgeschichte und ich bin dann auch noch 12 jahre älter als mein mann. meine frage ist darf die alb
von einer früheren ehe auch die nächste schliessen und ablehnen ??

fons' [edit]Also bitte nicht wild wo anhängen. Sonst gibt das nur
Verwirrung.

Grundsatz hier ist: neuer Fall = neuer eigener thread. Hab's
daher mal abgetrennt.[/edit]

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von steini007 am 25.05.2010 um 22:33:40

maura schrieb am 25.05.2010 um 21:50:00:
. meine frage ist darf die alb
von einer früheren ehe auch die nächste schliessen und ablehnen ??

Die Botschaft macht sich ein gesamtes Bild von dir und deinem Mann. Da läßt es sich nicht vermeiden, dass die Vorehe eine - subjektive - Rolle spielt, auch wenn du nicht die Verantwortung trägst, dass dich dein Exmann kurz noch Vollendung der zwei Jahre verlassen hat.

Auch wenn du dir Gedanken machst, bringen dich diese überhaupt nicht weiter, solange die Botschaft nichts auszusetzen hat, denn jetzt steckt ihr in dem Visumsverfahren und du mußt warten was auf euch zukommt.

Versuche einfach die Fragen "was könnte wohl wie auf uns zukommen?" etwas in den Hintergrund zu stellen.

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von maura am 25.05.2010 um 23:28:35
danke für deine antwort ,
ist aber schwierig.
ich reise seid 2 jahren alle 3 monate hin und her , ich kann schon kein flugzeug mehr sehen.
weil ich jetzt auch noch ne neue arbeit angefangen habe ist klar
das wir uns bei ablehnung lange nicht sehen werden.
das macht mir schon angst und ich dachte es weiss jemand
wie die arbeiten.
weil es ja auch wirklich so ist , das ich für sein verhalten gar nichts konnte

[edit]Folgepost eingefügt[/edit]

ich meine für das verhalten meines exmannes


Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von fons am 25.05.2010 um 23:36:08

maura schrieb am 25.05.2010 um 23:28:35:
ich reise seid 2 jahren alle 3 monate hin und her

Allein das dürfte ja ggf. aufkommende Zweifel an einer
Zweckehe ersticken.

Dass dich dein Ex evtl nur "gebraucht" hat, das kann man
ja dir nicht anlasten.

[edit]Bitte auch auf Groß- und Kleinschreibung achten. Liest sich
einfach einfacher  8-)[/edit]

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von maura am 28.05.2010 um 01:42:16
Hallo- Ich habe jetzt doch noch eine Frage....
Von allen Seiten bekomme ich zu Hören das ich ein
gemeinsames Leben mit meinem Mann in Deutschland wohl vergessen kann , eben wegen dieser vorehe von der ich
schon erzählt habe.
Jetzt bin ich schon so weit das ich am liebsten die Deutsche
Botschaft in Rabat anrufen würde um ihnen meine Ängste
zu schildern - in der Hoffnung das sie mir sagen
: nee mal keine Sorge, das wird kein Ablehnunggrund sein.
Weiss hier jemand ob das vielleicht Sinn macht?
Eigendlich sind die Mitarbeiter der Botschaft dort ja total
nett

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von fons am 28.05.2010 um 01:47:29

maura schrieb am 28.05.2010 um 01:42:16:
Von allen Seiten bekomme ich zu Hören

Woher denn? Am Stammtisch? Nordic Walking? Tupperabend?

HIER geht es um rechtliche Erläuterungen, nicht um Lebens-
beratung; danach klingt eher dein neues Posting.

Ich sag jetzt nur: wer Wind macht wird Staub ernten.

Und frag dann noch unsere:  :wahrsag:


Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von maura am 28.05.2010 um 02:09:16
Nein
Tupper und Co sind mir übrigens auch nicht wichtig.
Von Familie - Geschwistern und Freunden eben. :-[
Ich habe eben die Hoffnung das die Botschaft sieht
wie wichtig mir die Familienzusammenführung ist und
gleichzeitig hätte ich die Möglichkeit die Dinge zu
erklären

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von steini007 am 28.05.2010 um 07:01:01

maura schrieb am 28.05.2010 um 02:09:16:
Ich habe eben die Hoffnung das die Botschaft sieht
wie wichtig mir die Familienzusammenführung ist und
gleichzeitig hätte ich die Möglichkeit die Dinge zu
erklären 

Beim Visumsverfahren geht es der Botschaft auch - oder überwiegend  - um die Belange und Gründe deines Mannes, warum er nach Deutschland möchte. Schließlich ist er der Antragsteller. Es macht also wenig Sinn, wenn du dich stark ins Zeug legst, die Botschaft aber den Eindruck hat, dass deinem Mann die Sache relativ egal ist und er nur den Antrag stellt, weil das die in Deutschland lebende Ehefrau so will. So kann ein entsprechendes Auftreten deinerseits, genau die Skepsis hervorrufen, die du eigentlich vermeiden möchtest.

Dein Mann als Antragsteller muss darlegen, warum er die Ehe mit dir in Deutschland leben möchte.

Wenn man noch Fragen an dich hat, wird die ABH ohnedies auf dich zukommen.

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von Emeka am 31.05.2010 um 19:58:01
Hallo, kann dazu nur sagen, das ich in der Vorehe mit einem Nigerianer verheiratet war und jetzt mit einem nigrischen Staatsbürger verheiratet bin. Beides Westafrikanische Staaten und Nachbarländer.
Mir wurde dies nur bei der ABH unter die Nase gehalten bei der Scheinehebefragung. Die Botschaft hatte damit keine Probleme.
Ich würde mir nicht zuviele Gedanken machen und es auf mich zukommen lassen. Aif keinen Fall die Botschaft anrufen und schlafende Hunde wecken. Ein Zitat unseres Anwaltes.

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von maura am 01.06.2010 um 04:18:32
ich war mit einem Marokkaner verheiratet, in Marokko geheiratet und Familienzusammenführung durch die Botschaft in Rabat und
die gleiche Ausländerbehörde...
ich hatte es am Anfang schon geschrieben : pünktlich nach 2 Jahren
war er weg, also grade lange genug um ein eigenständiges
Aufenthaltsrecht zu bekommen.
grade weil jetzt wieder die gleiche Botschaft und Ausländerbehörde involviert sind , mache ich mir sorgen

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von B.D. am 01.06.2010 um 10:53:04

Eduard schrieb am 01.06.2010 um 09:21:04:
Es ist sicher nicht praktikabel, alle diese Akten durchzusehen, ob da irgendwo der Name des Deutschen vorkommt.



Hi,

da hilft uns Menschen inzwischen der Computer !  ;)

Natürlich sind in der EDV nur die Daten des Ausländers erfasst - und natürlich ist nicht nur ein SB für alle Ausländer zuständig. Die Möglichkeit, dass sich jemand an einen früheren Fall erinnert, ist damit nicht so gering.

Ich bin mir sehr sicher, dass der TS die Führung der ehel. LG in D wünscht. Wie sieht es aber mit dem Ehemann aus ? Will er eine Ehe führen oder eine AE für D ? Diese Frage wird dann geklärt werden müssen.

Der Altersunterschied spricht jedenfalls gegen den Willen eine Ehe führen zu wollen. Das ist in arabischen Ländern für einen Mann verpönt.
Daher sollte man sich auf Befragungen etc. einstellen.



B.D.

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von maura am 02.06.2010 um 23:45:09
Ich danke euch allen für eure Antworten...
Ich werde jetzt einfach abwarten und sehen was passiert
und versuchen so wenig wie möglich daran zu denken.
Euch allen noch einen schönen Abend

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von maura am 07.08.2010 um 04:29:34
Hallo,
wir hatten jetzt die gleichzeitige Befragung und ich hatte hinterher gefragt ob ich in einigen tagen anrufen und fragen kann wie die Entscheidung in meiner Stadt sein wird.
Man sagte mir das es darüber keine Auskunft für uns gibt,
das es nur eine interne Unterstützung für die Botschaft ist und
auch lange nicht heißt das die Botschaft ihr Ok gibt.
Jetzt frage ich mich wieso ich von keiner Seite- nicht mal meiner ALB mit der ich ja zusammen arbeiten muss Auskunft bekomme.
Sie waren zwar sonst sehr freundlich und sagten mir dort auch das die Botschaft wenn sie ablehne bei einer Klage jeden Prozess
verlieren würde, bei dem Material  das ich vorlegen konnte, aber zu der aussage kann man spekulieren und ist ja nicht das gleiche als wenn sie mir sagen wie ihre Entscheidung aussieht.

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von Petersburger am 07.08.2010 um 09:21:57

maura schrieb am 07.08.2010 um 04:29:34:
Jetzt frage ich mich wieso ich von keiner Seite- nicht mal meiner ALB mit der ich ja zusammen arbeiten muss Auskunft bekomme.

Weil Du nicht der Antragsteller bist und auch keine entsprechende Vollmacht von ihm hast.

Und selbst mit Vollmacht ... wenn Du irgendeine Sache gründlich durchdenkst, teilst Du dann jeden Gedankengang den Betroffenen mit? Das beunruhigt doch eher als es hilft.
Wenn jetzt Botschaft und ABH das Für und Wider abwägen, ist die Bereitschaft zu konkreter Information gering. Wozu auch: Bei einer Entscheidung FÜR kann Euch egal sein, was da so gedacht/intern ausgetauscht wurde, bei GEGEN hilft Euch die Zwischeninfo auch nichts, da braucht Ihr die schriftlich formulierten Ablehnungsgründe vor Gericht.


maura schrieb am 07.08.2010 um 04:29:34:
bei einer Klage jeden Prozess verlieren würde,

Meine Lieblingsaussage.  >:(
Dagegen folgende: "Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand." Da kann alles passieren.


Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von franky_23 am 07.08.2010 um 09:41:15

maura schrieb am 07.08.2010 um 04:29:34:
Jetzt frage ich mich wieso ich von keiner Seite- nicht mal meiner ALB mit der ich ja zusammen arbeiten muss Auskunft bekomme.


Ersetze muss durch solltest. Die Befragung war freiwillig. 



Zitat:
Sie waren zwar sonst sehr freundlich und sagten mir dort auch das die Botschaft wenn sie ablehne bei einer Klage jeden Prozess
verlieren würde, bei dem Material  das ich vorlegen konnte, aber zu der aussage kann man spekulieren und ist ja nicht das gleiche als wenn sie mir sagen wie ihre Entscheidung aussieht.


Abwarten, was kommt. In diesem Fall, dem Altersunterschied und da du schon mal kurz verheiratet warst, dürfte es berechtigt sein, dass die gleichzeitige Befragung durchgeführt wird, da die staatlichen Belange zur Vermeidung von Scheinehen höher bewertet werden.

Aber bei euch war es doch so, dass ihr 2 Jahre bereits ein Eheleben führt. Du hast nun einen Job, der dieses Eheleben verhindert und somit gibt es nur die Möglichkeite das Eheleben in Deutschland weiterzuführen.

Du hast ja deinen gewöhnlichen Aufenthalt in D - sprich bist mehr als das halbe Jahr in D, auch wenn du immer mal in Marokko warst.

Ob du keine Auskunft bekommst lassen wir mal dahingestellt. Mit Vollmacht auf alle Fälle, ansonsten sprich mal die Behörde auf OVG 12 M 75.09 vom 19 oltober 2009 an. Darin steht sinngemäß, dass sich - bei einer Klage und das dürfte dann auch im Verfahren vorher gelten - sich auch der dt. Ehepartner auf das materielle Recht berufen.

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von steini007 am 09.08.2010 um 21:56:01

schrieb am 07.08.2010 um 09:41:15:
Mit Vollmacht auf alle Fälle, ansonsten sprich mal die Behörde auf OVG 12 M 75.09 vom 19 oltober 2009 an. Darin steht sinngemäß, dass sich - bei einer Klage und das dürfte dann auch im Verfahren vorher gelten - sich auch der dt. Ehepartner auf das materielle Recht berufen. 

Vielleicht hast du das falsche Aktenzeichen zitiert, aber das zitierte Gerichtsurteil sagt ganz etwas anderes aus, als was du schreibst:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE090049832%3Ajuris-r00&showdoccase=1&documentnumber=6&numberofresults=1559&doc.part=L&doc.price=0.0&paramfromHL=true

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von franky_23 am 10.08.2010 um 07:58:47

steini007 schrieb am 09.08.2010 um 21:56:01:
Vielleicht hast du das falsche Aktenzeichen zitiert, aber das zitierte Gerichtsurteil sagt ganz etwas anderes aus, als was du schreibst:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE090049832%3Ajuris-r00&showdoccase=1&documentnumber=6&numberofresults=1559&doc.part=L&doc.price=0.0&paramfromHL=true



Bist du sicher?

das steht auch drin

Zum einen darf, worauf das Verwaltungsgericht hingewiesen hat, ein nachzugswilliger Ehegatte in Visumsstreitigkeiten nicht besser gestellt werden als ein bereits nachgezogener Ehegatte. Zum anderen – und dies ist ausschlaggebend – steht dem bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten aufgrund der Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG ebenfalls ein Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung mit dem im Ausland lebenden Ehegatten zu (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. August 1996,

...

Der Ehegatte kann somit nicht nur als Beigeladener auftreten, sondern als eigenständige Klagepartei. Einer Klagepartei ist Akteneinsicht zu gewähren, da er ebenfalls in seinem materiellen Recht tangiert ist.

Wieso dies bei den Behörden anders betrachtet wird, kann ich jetzt nicht sagen.

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von maura am 24.08.2010 um 15:33:24
Hallo,
ich denke jetzt brauche ich doch noch mal eure Hilfe in meiner Angelegenheit.
Nach Antrag der FZF dauerte es fast 6 Wochen bis ich aus meiner ALB die Information bekam : Doch ihre Papiere aus Rabat sind hier , liegen auf dem Stapel der unbearbeiteten.
Dann wieder 6 Wochen später Termin zur gleichzeitigen Befragung.
Der war am 5.8 und eigentlich sollte man meinen dann gehts schnell.
Nachdem wir nichts von der Botschaft gehört haben vor 1 Woche die Anfrage per Mail wie der Bearbeitungstand ist , dann die Info aus Rabat , wir warten auf Rückmeldung aus Hannover.
Dann habe ich in der ALB  angerufen und gefragt und er sagte jaaa stimmt und keine zeit und kranke Kollegen letzte Woche und Bla, nachdem ich gefragt habe ob er das heute noch fertig macht hieß es : Nein heute nicht mehr , ich muss da noch einen 2 Zeiler zu schreiben, Rabat hat nach der Befragung den Bogen ihres Ehemannes zu mir geschickt .
Ok dachte ich das kann ja nicht so lange dauern.
Gestern dann wieder eine Mail nach Rabat : Wo denn bitte das Problem liegt eine Entscheidung zu treffen, Hannover hat seine Stellungnahme bereits am 29.6 nach Rabat geschickt und die gleichzeitige Befragung wurde aus Rabat angeregt , also sollten sie sich doch mal mit der ALB kurzschließen, sollte immer noch keine Stellungnahme erfolgt sein.
Dann heute Antwort aus Rabat : bereits am 11.8 und 17.8 hatte die Botschaft wegen der Stellungnahme bei der ALB  nachgefragt .
Wieder liegen die Papiere seid 3 Wochen dort in der ALB rum und das obwohl nur ein 2 Zeiler geschrieben werden muss . Telefonisch erreiche ich den SB nicht, da springt immer das AB an...
Habe ich das recht mich zu beschweren und wenn ja wo  und
macht es Sinn oder ich mir damit nur Feinde ?

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von reinhard am 24.08.2010 um 16:03:33
Schreib doch einen höflichen, freundlichen Brief an den Oberbürgermeister. Das geht dann zwar nicht so schnell, aber sein Büro wird dann den Chef der ABH fragen, ob es etwas stimmt, dass es so lange dauert. Und meistens reagiert die ABH dann so, dass sie den Vorgang möglichst schnell abschließt, um zu antworten: "Gerade gestern fertig geworden."

Damit hat due eine gute Chance, dass es in zwei Wochen durch ist.

Das BVA mahnt übrigens auch in gewissen Abständen, wenn solche Vorgänge zu lange ruhen. Das BVA hat aber leider viel mehr Geduld als Du – aber es ist gewährleistet, dass es auf jeden Fall in nächster Zeit weiter geht.

Nimm aber auch mal zu Gunsten der ABH an, dass es dort tatsächlich auch Urlaub & Krankheit gibt und es nicht um einen Zweizeiler, sondern um 200 Zweizeiler für 200 Vorgänge geht.

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von maura am 24.08.2010 um 16:16:15
Mit dem BVA habe ich erst gestern telefoniert.
Die wissen gar nichts von der gleichzeitigen Befragung am 5.8
und sagten mir von Deutscher Seite ist alles erledigt, Stellungnahme am 29.6 raus gegangen , hier ist alles fertig und erledigt.

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von reinhard am 24.08.2010 um 16:26:30

maura schrieb am 24.08.2010 um 16:16:15:
Mit dem BVA habe ich erst gestern telefoniert.
Die wissen gar nichts von der gleichzeitigen Befragung am 5.8
und sagten mir von Deutscher Seite ist alles erledigt, Stellungnahme am 29.6 raus gegangen , hier ist alles fertig und erledigt.



Ja, ja, die Urlaubszeit.

Die kriegen das dann noch, und dann mahnen sie im Oktober.

Also, setz dich hin, Brief an den Oberbürgermeister, bis 17.30 Uhr im Kasten, 55 Cent...

Titel: Re: FNZ in Gefahr wegen Vorehe?
Beitrag von maura am 24.08.2010 um 21:10:18
Ich habe um 16:30 Uhr mit dem Chef der ALB  Telefoniert...
um 17:30 Uhr Anruf von meinem Mann,
er kann das Visum abholen ....
Puuuhhh geschafft.
:) :) :)
Danke an euch alle , ohne eure Hilfe wäre ich oft verzweifelt
gewesen und hätte nicht mehr weiter gewusst.
ihr seid echt Toll.

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