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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> EFZ - Hochzeit in Ukraine
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Beitrag begonnen von Dan am 24.05.2010 um 22:26:44

Titel: EFZ - Hochzeit in Ukraine
Beitrag von Dan am 24.05.2010 um 22:26:44
Hallo,

ich frag hier mal im Namen eines Freundes. Er ist deutscher, Sie ukrainisch. Die Hochzeit soll in der Ukraine stattfinden. Laut Aussage des Standesbeamten in der Ukraine ist die Vorlage eines EFZ nicht nötig. Er verlangt nur das sämtliche deutschen Dokumente (Scheidungsurteil, Geburtsurkunde, Pass usw.) übersetzt und von der ukrainischen Botschaft legalisiert worden sind.

Ist es also wirklich nicht nötig hier in Deutschland erst ein EFZ zu beantragen? Würde die Hochzeitsurkunde hier dann anerkannt bzw. würde die deutsche Botschaft sie im Rahmen des Antrags auf Ehegattennachzug anerkennen?

Danke schon mal für eure Antworten!


Titel: Re: EFZ - Hochzeit in Ukraine
Beitrag von reinhard am 24.05.2010 um 22:34:36
Relevant für Hochzeiten in der Ukraine sind ukrainische Gesetze.
Ist die Ehe dort rechtskräftig geschlossen, gilt sie auch hier. Eine Anerkennung ist nicht nötig. Sie müssen nur eine Heiratsurkunde haben, die anerkannt ist (international oder übersetzt mit Apostille).

Titel: Re: EFZ - Hochzeit in Ukraine
Beitrag von Dan am 25.05.2010 um 22:46:23
Danke, das sind ja wirklich gute Nachrichten.

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